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Das Bewerbungsverfahren

 

Welche Qualifikationen muss ich für das Masterstudium der Politischen Kommunikation mitbringen?

Nach der aktuell gültigen Eignungsprüfungsordnung müssen Studienbewerber für eine Zulassung zum Masterstudium der Politischen Kommunikation folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein mindestens mit dem Bachelorgrad (oder einem vergleichbaren berufsqualifizierenden Abschluss) erfolgreich abgeschlossenes, fachlich einschlägiges Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern, in dem Kreditpunkte in folgenden Bereichen und in folgendem Umfang erworben wurden:
     

          (Sozialwissenschaftliche) Kommunikations- u. Medienwissenschaft und
          Politikwissenschaft:

            ♦  mind. 30 CP in jedem der beiden Fächer

            ♦  mind. 75 CP in beiden Fächern zusammen

            ♦  Die Kreditpunkte müssen sich auf gängige Theorien und Konzepte beider Fächer
                beziehen.

          Methoden der empirischen Sozialforschung:

            ♦  mind. 10 CP

            ♦  Die Kreditpunkte müssen sowohl Erhebungsverfahren (z.B. quantitative Umfragen,
                Inhaltsanalysen, Experimente, qualitative Interviews, Beobachtungen) als auch
                 statistische Methoden der Datenanalyse (deskriptive Statistik und Inferenzstatistik inkl.
                z.B. Varianzanalyse, Regressionsanalyse etc.) und möglichst auch Erfahrungen im
                Umgang mit der computergestützten Datenanalyse (z.B. mit R, SPSS, STATA) umfassen.

  • Darüber hinaus muss eine große Qualifikationsarbeit (Bachelorarbeit, Projektarbeit, Hausarbeit) zu einem Thema aus dem Bereich der wissenschaftlichen Analyse der politischen Kommunikation nachgewiesen werden.

  • Studienabschluss mit der Mindestnote 2,3
     

Die Entscheidung darüber, ob diese Bedingungen erfüllt sind, trifft eine
Eignungsfeststellungskommission auf Basis der von den Bewerbern eingereichten
Unterlagen.

 

Bis wann muss ich mich bewerben?

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli des Jahres. 

Ein Studienbeginn ist immer nur zum Wintersemester möglich.

 

Wie kann ich mich bewerben?

Sie können sich unter folgendem Link online bewerben und die erforderlichen Unterlagen (s.u.) hochladen: Link zum Bewerbungsportal

Das Bewerbungsportal ist ab Anfang Mai 2022 für eine Bewerbung zum Wintersemester 2022/23 freigeschaltet.

Auch wenn es sich beim Master "Politische Kommunikation" um einen sogenannten "zulassungsfreien" Masterstudiengang handelt, setzt die Zulassung die Erfüllung der o.g. Zulassungskriterien voraus, die von einer Eignungsfeststellungskommission auf Basis der von Ihnen im Bewerbungsportal hochgeladenen Unterlagen geprüft wird. Wenn Sie die Kriterien erfüllen, erhalten Sie einen "Eignungsbescheid", mit dem Sie die Einschreibung vornehmen können.

Bitte beachten Sie, dass auch AbsolventInnen der HHU / des BA Sozialwissenschaften den Bewerbungsprozess durchlaufen müssen und sich NICHT einfach durch einen Fachwechselantrag einschreiben können!

Nähere generelle Informationen zum Masterbewerbungsverfahren finden Sie hier.

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Bitte laden Sie mit Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen hoch:

  • Studienabschluss-Zeugnis (inkl. Leistungsübersicht und Transcript of Records). Falls Ihnen noch kein endgültiges Zeugnis vorliegt, können Sie sich auch mit einem vorläufigen Zeugnis bewerben.
     

  • Nur für AbsolventInnen der HHU: Sofern aus Ihrer Leistungsübersicht die Fächerzuordnung Ihrer Abschlussprüfungen in den Aufbauseminaren nicht hervorgeht, reichen Sie bitte einen gesonderten Nachweis darüber ein, welchem Fach Ihre jeweilige AP im Aufbauseminar zuzuordnen ist (nur für APs in KMW und Politikwissenschaft relevant). Hierfür genügt eine entsprechende formlose Bescheinigung Ihres Prüfers / Ihrer Prüferin. Wenn die Fächerzuordnung (KMW/Politikwissenschaft) aus der Leistungsübersicht hervorgeht, ist kein zusätzliches Dokument erforderlich.
     

  • Ggf. in Leistungsübersicht / Transcript of Records nicht aufgeführte, im Studium oder extern erworbene wissenschaftliche Qualifikationsnachweise, die für den Master Politische Kommunikation einschlägig sind (z.B. auch Leistungen aus anderen Studiengängen, Weiterbildungseinrichtungen usw.) inkl. Angaben zu erworbenen Kreditpunkten bzw. der Dauer des entsprechenden Kurses.
     

  • Sofern die Bachelor-Arbeit noch nicht bewertet bzw. abgeschlossen wurde, aber auf die erforderlichen Kreditpunkte angerechnet werden soll, offizielle Bescheinigung der Themenstellung (z.B. Anmeldebestätigung).
     
  • Offiziell bescheinigter Nachweis über mind. eine Qualifikationsarbeit zur politischen Kommunikation (z.B. Hausarbeit, Projektarbeit, BA-Arbeit) inkl. Inhaltsverzeichnis / Gliederung der Arbeit. Sofern das Thema nicht aus der Leistungsübersicht / dem Transcript of Records ersichtlich ist, kann der Nachweis über eine Bescheinigung des Prüfers / der Prüferin bzw. der / des Prüfungsbeauftragten geführt werden. Die Einreichung der entsprechenden Arbeit alleine genügt nicht!
     

  • Sofern Modulinhalte aus der Leistungsübersicht  / dem Transcript of Records nicht eindeutig hervorgehen, Auszug aus dem Modulhandbuch des absolvierten Studiengangs und ggf. Ablaufplan der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen zu den Methoden der empirischen Sozialforschung.
     

Bitte sehen Sie davon ab, Motivationsschreiben oder Praktikumsnachweise hochzuladen. Beides spielt für die Eignungsfeststellung keine Rolle.

Noch fehlende Unterlagen können noch bis zu 3 Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist (31.7.) nachgereicht werden. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung Ihres Antrags sollten Sie sich jedoch um eine möglichst zeitnahe Einreichung der erforderlichen Dokumente bemühen.

Sie können sich auch mit einem vorläufigen Zeugnis (inkl. Leistungsübersicht und Transcript of Records) bewerben, eine eventuelle Zulassung steht allerdings unter dem Vorbehalt eines Studienabschlusses mit der erforderlichen Mindestnote, der spätestens bis zum 31.3. des Folgejahres nachzuweisen ist (ansonsten verfällt die ggf. vorläufige Mastereinschreibung).

 

Wie geht es nach Einreichung meiner Bewerbungsunterlagen weiter?

Ihre Bewerbung wird von der Eignungsfeststellungskommission geprüft, und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang des Verfahrens.

Bitte prüfen Sie nach der Bewerbung regelmäßig Ihr Email-Postfach bzw. Ihren Bewerbungs-Account, um über Status-Änderungen Ihrer Bewerbung auf dem Laufenden zu bleiben und auf evtl. Rückfragen reagieren zu können!

 

Was müssen Studierende aus dem Ausland beachten?

Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren für Studierende aus dem Ausland und den ggf. zusätzlich einzureichenden Unterlagen (z.B. Sprachnachweise) finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die Lehrveranstaltungen des Masters Politische Kommunikation in deutscher Sprache durchgeführt werden.

 

Ich habe noch Fragen zum Bewerbungsverfahren. An wen kann ich mich wenden?

Fragen zum Bewerbungsverfahren beantworten Ihnen

Dr. Astrid Zipfel, 0211 / 81-12941, 

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Verantwortlichkeit: