FAQ
Praktikum:
Wann muss ich ein Praktikum absolvieren?
Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitraum in dem Sie ihr Praktikum absolvieren müssen, empfohlen wird jedoch das zweite Studienjahr. Der Gesamtumfang beträgt 460-480 Std. (in Vollzeit 12 Wochen), eine Aufteilung in 2x mind. 6 Wochen ist möglich. Anrechnung adäquater Tätigkeiten ist unter bestimmten Bedingungen (s. 2) möglich.
Praktikumskurs:
Wann muss ich den Praktikumskurs absolvieren?
P0 2018: Der Praktikumskurs wird nach dem (ersten) Praktikum/der ersten adäquaten praktischen Erfahrungen (Ehrenamt, WerkstudentInnentätigkeiten etc.) belegt.
P0 2025: Der Praktikumskurs kann sowohl zur Orientierung als auch zur Reflexion belegt werden. Eine Teilnehme ist somit sowohl vor als auch nach dem Praktikum möglich.
Kann ich den Praktikumskurs auch belegen, wenn ich noch kein Praktikum gemacht habe?
PO 2018: Nein, der Praktikumskurs dient primär der gemeinsamen Reflexion praktischer Erfahrungen. Bei anderen praktischen Erfahrungen bitte im Praktikumsbüro abklären lassen, ob die Teilnahme möglich ist.
PO 2025: Ja, der Praktikumskurs kann auch zur Orientierung genutzt werden und vor dem Praktikum absolviert werden.
Praktikumsbericht:
(Wann) muss ich einen Praktikumsbericht einreichen?
Das Verfassen eines Praktikumsberichts ist für jedes Praktikum erforderlich. Wenn Sie Ihr Praktikum also aufteilen, müssen sie jeweils nach Beendigung einen separaten Bericht einreichen. Sie wählen den Zeitpunkt des Eintrags (s. 2.4 ff).
Ist der Praktikumsbericht Teil des Praktikumskurses?
Der Praktikumsbericht (inkl. vollständiger Unterlagen, siehe Checkliste) können nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden. Er wird getrennt von dem Praktikumskurs angerechnet.
Berufsfeldkurse:
(Wann) muss ich einen Berufsfeldkurs absolvieren?
PO 2018: Der Berufsfeldkurs ist verpflichtend und kann vor oder nach der Absolvierung eines Praktikums belegt werden. Der Kurs dient zur Orientierung und kann, muss aber nicht zum (späteren) Praktikum passen.
P0 2025: Der Berufsfeldkurs ist kein Teil des Praxismoduls und nicht verpflichtend. Er kann zur Orientierung im Rahmen des Praxismodul Propädeutik absolviert und dort auch angerechnet werden.
Wieso muss ich ein Praktikum machen?
Für Studierende im Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften ist die Praktikumsdurchführung Pflicht. Das Pflichtpraktikum trägt dazu bei, Vorstellungen über die beruflichen Möglichkeiten des Studiums zu entwickeln und einen Einblick in sozialwissenschaftliche Berufsfelder zu erhalten. Die während des Praktikums/der Praktika erworbenen Erfahrungen helfen, das Studium so zu gestalten, dass ein Berufswunsch nach dem Studienabschluss zu einer realistischen Perspektive werden kann.
Praktika bieten eine wertvolle Gelegenheit, Kontakte zu knüpfen, eine dauerhafte freie Mitarbeit oder eine Werksstudentenstelle anzuschließen, und damit eine Finanzierung des Studiums sowie eine tiefgehende Berufspraxis zu ermöglichen.
Wo kann ich mein Praktikum machen?
Das Praktikum kann in einem Unternehmen, einer NGO, einer politischen Organisation oder Stiftung, in einem Verband und vielem mehr absolviert werden. Durch den integrativen Charakter des Studiengangs sind die möglichen Berufsfelder breit gefächert. Siehe dafür auch unsere Homepage unter Berufsfelder
Darüber hinaus ist es auch möglich das Praktikum im Ausland zu absolvieren (s. 2.3).
Bitte beachten Sie, dass das BA Sowi-Studium nicht auf ein Lehramtsstudium ausgerichtet ist. Reine Schulpraktika sind daher ausgeschlossen. Auch ein Praktikum im Bereich der Sozialen Arbeit/Sozialpädagogik ist nicht adäquat und kann auf Grund der Ausrichtung des Studiengangs nicht anerkannt werden. Bei Überscheidungen bzw. Unsicherheit wenden Sie sich vor dem Praktikum an Frau Dr. Hoppmann (siehe unten).
An wen wende ich mich, wenn ich unsicher bin beim Berufsfeld meines Praktikums?
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Praktikum angerechnet werden kann, können Sie sich zur individuellen Überprüfung an die Leitung des Praktikumsbüros, Frau Dr. Heike Hoppmann, wenden: heike.hoppmann(at)hhu.de
Orientierung bietet diese Seite.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Auf der Webseite des Praktikumsbüros stellen wir Ihnen verschiedene Stellenbörsen mit Praktikumsangeboten für SozialwissenschaftlerInnen im In- und Ausland sowie Praktikumsbörsen sortiert nach Berufsfeldern zur Verfügung. Schauen Sie auch bei Instagram vom Praktikumsbüro Sowi HHU vorbei.
Auf Ihrem ILIAS-Dashboard finden Sie die Lernplattform „Praxisstories“ mit zahlreichen Praktikumsberichten und Kurvorstellungen von Alumni.
Muss ich ein Praktikum anmelden?
Nein. Ein Praktikum muss nicht im Vorfeld angemeldet werden.
Wie lange sollte ein Praktikum dauern?
Die Dauer des Praktikums im BA Sowi ist nach der Praktikumsordnung auf 460-480 Stunden festgelegt. Diese Dauer bezieht sich auf einen Rahmen von mindestens 12 Wochen, gerechnet in Vollzeit.
Das Pflichtpraktikum kann als Ganzes absolviert oder in Teilpraktika von mind. 6 Wochen aufgeteilt werden: Wird das Pflichtpraktikum als Ganzes absolviert, also 12 Wochen Vollzeit am Stück, reicht die vorlesungsfreie Zeit nicht aus. In diesem Fall ist es ratsam, sich bei Ihren Dozierenden persönlich zu melden und über Möglichkeiten bezüglich eventuell verpasster Lehrveranstaltungen zu informieren. Alternativ können Sie auch ein Urlaubssemester beantragen. Informationen hierzu finden Sie weiter unten. Ein Teilpraktikum sollte eine Dauer von 6 Wochen nicht unterschreiten.
Wann absolviere ich mein Praktikum am besten?
Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitraum. Es wird jedoch empfohlen, das Praktikum im 2. Studienjahr zu absolvieren. Damit sich Ihr Studienabschluss nicht hinauszögert, ist es ratsam, das Praktikum nicht ganz zum Ende zu absolvieren, da Sie (nur nach P0 2018) erst nach Ihrem Praktikum den Praktikumskurs absolvieren können, um das Praxismodul zu vervollständigen.
Wie viel Vorlaufzeit benötige ich für die Bewerbung?
Der Zeitraum der Bewerbung für ein Praktikum kann je nach Stelle variieren. Oft sind in Stellenanzeigen Bewerbungsfristen angegeben, welche recht kurzfristig sein können. Andere Praktika erfordern eine frühzeitige Bewerbung, teils bis zu einem oder einem halben Jahr vorher. Sind Sie an einer Initiativbewerbung interessiert, sollten Sie ebenfalls genügend Vorlaufzeit einplanen.
Anrechnung von Praktika und Berufsausbildungen
Adäquate Praktika und Ausbildungen mit anschließenden Berufstätigkeiten (z.B. Tätigkeiten in und mit den Medien oder in Verwaltungen), die in dem Jahr vor dem Studienbeginn durchgeführt wurden, können entsprechend ihres tatsächlichen zeitlichen Rahmens, aber maximal bis zu sechs Wochen auf das Pflichtpraktikum angerechnet
Was muss ich vor dem Praktikum beachten?
Passt die gewählte Stelle/das gewünschte Berufsfeld in das Studium? Gegebenenfalls abklären.
Ist der Großteil des Praktikums in Präsenz? Homeoffice bedarf immer vorheriger Absprache, ein Praktikum zu 100% im Homeoffice ist nicht möglich (Ausnahmefälle ggf. mit Begründung). Bei Fragen oder Unklarheiten zu dieser Thematik, wenden Sie sich gerne an uns.
Wird die Mindestdauer erfüllt?
Brauche ich eine Pflichtpraktikumsbescheinigung? (s. Punkt 4: Dokumente/wichtige Unterlagen)
Muss/möchte ich ein Urlaubssemester beantragen? (s. Punkt 4: Dokumente/wichtige Unterlagen)
Was muss ich während des Praktikums beachten?
Versuchen Sie, Studieninhalte anzuwenden. Klären Sie dies/Ihre Interessen bereits im Gespräch mit den Praktikumsgebenden.
Fragen Sie am besten bereits zu Beginn Ihres Praktikums nach einem Praktikumszeugnis/einer Bescheinigung.
Was muss ich nach dem Praktikum beachten?
Vergessen Sie nicht, sich ein Praktikumszeugnis ausstellen zu lassen.
Zur Anrechnung wird ein Praktikumsbericht benötigt. Hierzu können Sie sich auf der Seite des Praktikumsbüros ein dafür vorgesehenes Formular herunterladen.
Schicken Sie den Praktikumsbericht unbedingt – zusammen – mit dem Zeugnis an praktikumskurs_sowi(at)uni-duesseldorf.de
Bei Teilzeitpraktika müssen die absolvierten Stunden systematisch nachgewiesen werden. Siehe hierzu auch die Checkliste.
Wie sieht es mit der Finanzierung aus?
Zur Finanzierung von Auslandspraktika gibt es mehrere Möglichkeiten:
3. DAAD (Stipendiendatenbank & allgemeine Informationen zu Kurzstipendien)
Was muss ich beachten, wenn ich ein Auslandspraktikum absolvieren möchte?
Bei der Organisation von Auslandspraktika gibt es einige Dinge zu berücksichtigen: Wo möchte ich hin? Spreche ich die Sprache? Sollte ich vorher einen Sprachkurs belegen? Brauche ich ein Visum? Impfungen? Sie müssen sich um eine Unterkunft kümmern, den Transport planen, die Finanzierung abklären.
Informationen zur Organisation von Auslandspraktika finden Sie auch auf den Seiten des DAAD und des International Office der HHU
Auf der Seite weltweit auch noch Erfahrungsberichte
Wo finde ich Stellen?
Auf der Seite des Praktikumsbüros finden Sie aktuelle und permanente Praktikumsangebote im Ausland. In der „Praktikumsbörse nach Berufsfeldern“ befindet sich auch eine Liste mit internationalen Börsen, wo Sie selbst nach Stellen recherchieren können.
Sie können außerdem auf den Seiten von Institutionen, Stiftungen, Unternehmen etc. nach Auslandsstandorten schauen und sich dort gegebenenfalls auch initiativ bewerben.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei Fragen oder dem Wunsch nach Beratung können Sie sich jederzeit an Frau Dr. Hoppmann, heike.hoppmann(at)hhu.de oder an unsere SHKs sowi_ausland(at)hhu.de wenden.
Bei Fragen zum Thema Bewerbung steht Ihnen der Career Service der HHU zur Seite.
Wie kann ich mir mein Praktikum anrechnen lassen?
Zur Anrechnung Ihres Praktikums schicken Sie bitte Ihren Praktikumsbericht zusammen mit Ihrem Praktikumszeugnis per E-Mail an praktikumskurs_sowi(at)uni-duesseldorf.de. Bitte beachten Sie, dass das Praktikum den Anforderungen (s. Punkt 2.2) entsprechen muss.
Wie kann ich mir berufliche Tätigkeiten, eine vorherige Berufsausbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten oder vorherige Praktika anrechnen lassen?
Adäquate Tätigkeiten aus der Zeit vor dem Studium können nur zum Teil angerechnet werden und bedürfen einer individuellen Prüfung der Anrechenbarkeit durch die Leitung des Praktikumsbüros, Dr. Heike Hoppmann.
Wie lange dauert es bis zum Eintrag des Praktikums?
Bitte achten Sie darauf, die vollständigen Dokumente rechtzeitig einzureichen. Der Eintrag erfolgt spätestens nach 6 Wochen, bei Einreichung der vollständigen Unterlagen. Beachten Sie diese Frist auch bei Abgabe zum Semesterende – möglicherweise erfolgt der Eintrag durch zu kurze Vorlaufzeit erst für das nächste Semester.
Was ist der Praktikumsbericht?
Der Praktikumsbericht dient der Reflexion Ihrer Erfahrungen und als Legitimation Ihres absolvierten Praktikums vor dem Praktikumsbüro.
Muss ich bei Teilpraktika zu jedem Praktikum einen eigenen Bericht abgeben?
Ja, es ist zwingend notwendig, dass Sie zu jedem absolvierten Praktikum einen eigenen Bericht und das dazugehörige Zeugnis abgeben. Diese Berichte bitte auch in separaten Dokumenten anfertigen (mehrfache Nutzung der Vorlage, NICHT alles in dasselbe Formular).
Wie lang muss der Bericht sein?
Der Praktikumsbericht sollte mindestens 1500 eigene Wörter umfassen.
Wo finde ich die Vorlage für den Bericht?
Die Vorlage zum Praktikumsbericht sowie weitere Dokumente finden Sie unter „Formulare div./Praktikum“
Wann und wo muss ich den Praktikumsbericht einreichen?
Den Praktikumsbericht reichen Sie nach dem absolvierten Praktikum ein. Dies kann bereits unmittelbar nach dem Praktikum erfolgen, ist aber nicht zwingend notwendig. Kleiner Tipp: Einige Arbeitgebende verlangen eine Pflichtpraktikumsbescheinigung. Sollten Sie im weiteren Studienverlauf ein zweites Praktikum absolvieren wollen, warten Sie mit der Abgabe des Berichts, wenn für das erste Praktikum/anzurechnende Tätigkeit keine Pflichtpraktikumsbescheinigung notwendig war. Wurde ein Eintrag vorgenommen, zählt dies als Pflichtpraktikum und ein weiteres Praktikum kann nicht (nur über die Restdauer) als Pflichtpraktikum bezeichnet werden.
Möchten Sie den Bericht (unbedingt die ausfüllbare Vorlage nutzen!!) abgeben und hiermit Ihr Praktikum anrechnen lassen, senden Sie diesen bitte gemeinsam mit dem Zeugnis und evtl. Nachweis über die Stunden bei Teilzeitpraktika an praktikumskurs_sowi(at)uni-duesseldorf.de
Prüfen Sie vorher anhand der Checkliste, ob Sie alle Anforderungen erfüllt haben und ob alle Dokumente vollständig sind. Unvollständige Berichte können nicht bearbeitet werden.
Kann ich ein Urlaubssemester beantragen für ein Praktikum?
Ja. Möchten Sie ein Praktikum in einem adäquaten Bereich für den BA absolvieren, können Sie hierfür ein Urlaubssemester nehmen.
Wie beantrage ich ein Urlaubssemester?
Sie benötigen den Antrag für ein Urlaubssemester vom SSC. Für die Stellungnahme des Fachbereichs finden Sie ein entsprechendes Formular auf unserer Seite unter „Formulare div./Praktikum“
Ist es sinnvoll ein Urlaubssemesters zu beantragen?
Bedenken Sie, dass Sie für die gesamte Dauer des Urlaubssemesters keine anderen Prüfungen/BNs ablegen/erwerben können – nur das Praktikum kann als Studienleistung eingetragen werden.
Hinweis Semesterticket: ASTA – Rückerstattung
Wo finde ich die erforderlichen Unterlagen?
Die Unterlagen/Dokumente finden Sie unter „Formulare div./Praktikum“
Wie beantrage ich eine Pflichtpraktikumsbescheinigung?
Einige Arbeitgeber fordern eine Pflichtpraktikumsbescheinigung für die Bewerbung. Hierfür gehen Sie auf die Seite des Praktikumsbüros und laden sich das entsprechende Formular unter „Formulare div./Praktikum“ herunter. Benötigen Sie eine Unterschrift des Fachbereichs, bringen Sie die Unterlagen entweder ausgedruckt mit in die Sprechstunde oder schicken Sie die vollständigen Unterlagen an praktikumSowi(at)hhu.de
Für alle Fragen zu den Masterprogrammen sind die jeweiligen KoordinatorInnen zuständig. Zu Fragen zu Praktika unterstützt Sie das Praktikumsbüro.
Für alle organisatorischen und administrativen Fragen – auch Anerkennung von Praktika – ist Frau Dr. Zipfel zuständig. Für Beratung zu Praktika/Berufseinstieg können Sie sich an das Praktikumsbüro wenden.
MA Sowi/ MA Politische Kommunikation: Für die Anerkennung von Praktika ist Frau Dr. Heike Hoppmann/Praktikumsbüro zuständig. Für Beratung zu Praktika/Berufseinstieg können Sie sich an das Praktikumsbüro wenden.
Für alle organisatorischen und administrativen Fragen bei Praktika ist Herr Krause (MA Sowi: AnerkennungMASOWI(at)hhu.de und auch Politische Soziologie: AnerkennungMAPOLSOZ(at)hhu.de)
Ein adäquates Praktikum, das in der MA-Studienzeit absolviert wurde, kann anerkannt werden, wenn es eine Dauer von 3 Wochen Vollzeit/ mind. 120 Stunden und in entsprechenden Berufsfeldern absolviert wurde. Das Praktikum kann im FÜW angerechnet werden. Auch adäquate Tätigkeiten können, nach individueller Prüfung, anerkannt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Arbeitszeugnis über die Tätigkeiten und Dauer
- die aktuelle Studienbescheinigung
Nach Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei Herrn Krause zum Eintrag in den FÜW vorlegen können.
Sollten Sie eine Bescheinigung für ein Praktikum benötigen, erhalten Sie diese für ein Zwischenpraktikum im FÜW über die entsprechende Dauer mindestens 120 Std. -mit einer Empfehlung für längere Praktika. Dazu müssen Sie die aktuelle Studienbescheinigung, den Leistungsnachweis (Angaben zum FÜW) und die Angaben vom potentiellen Arbeitgebenden an heike.hoppmann(at)hhu.de senden.
Wie finde ich weitere Informationen?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Praktikumsbüros & des Career Service der HHU.
Kann ich mich persönlich beraten lassen? An wen wende ich mich bei Fragen?
Für eine persönliche Beratungssprechstunde oder bei Fragen, welche hier nicht beantwortet werden, können Sie sich an die Leitung des Praktikumsbüros wenden, Frau Dr. Heike Hoppmann. Heike.hoppmann(at)hhu.de Termine zur Sprechstunde finden Sie auf der Homepage.