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Die Spannung zwischen der geringen gesellschaftlichen Verankerung der Parteien auf der einen Seite und ihrer zentralen, gleichsam »krakenhaften« Rolle im politischen System auf der anderen Seite. 

Marschall, S. (2018). Das politische System Deutschlands (4. Auflage.). UVK Verlag.

Die Parteiendemokratie - Das Stamminventar moderner politischer Systeme

Parteien sind ein essenzieller Bestandteil des politischen Systems Deutschlands. Sie werden in Artikel 21 GG explizit positiv erwähnt: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Darüber hinaus enthält das Parteiengesetz die wichtigsten rechtlichen Regelungen zum Thema Parteien in Deutschland. In den Drucksachen des Deutschen Bundestags finden sich zudem die ausführlichen Rechenschaftsberichte der Parteien.

Das Schaubild der Bundeszentrale für politische Bildung zeigt Beispiele für die Aufgaben und die gesellschaftliche Einbindung einer Partei:

Parteien, die danach streben, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind nach Artikel 21 GG verfassungswidrig.
Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestags, Bundesrats oder der Bundesregierung.

Hinweise auf Parteienverdrossenheit

"Die wissenschaftliche und publizistische Kritik an den Parteien findet ihre empirische Bestätigung und Entsprechung in der Haltung der Bevölkerung zu den Parteien. Es gibt eine Reihe von schlagkräftigen Hinweisen auf eine allgemeine »Parteienverdrossenheit«:

  • die insgesamt rückläufigen Mitgliederzahlen der Parteien (dies hat auch eine Überalterung der Parteien zur Folge, da weniger junge Menschen Parteimitglied werden und somit die bestehende Parteimitgliedschaft durchschnittlich immer älter wird),
  • der sinkende Stammwähleranteil (der Prozentsatz der Wechselwähler nimmt zu, ebenso wie die Zahl derjenigen, die kurz vor den Wahlen noch nicht wissen, für welche Partei sie ihre Stimme abgeben werden),
  • der abnehmende Konzentrationsgrad bei Bundestags- und Landtagswahlen (die kleinen und Kleinstparteien können merkliche Stimmengewinne verbuchen),
  • der Erfolg von Anti-Establishment-Parteien (also von Gruppierungen, die sich generell als Alternative zu den bestehenden Parteien inszenieren),
  • der generelle Vertrauensverlust in die Parteien (wobei Regierungs- wie auch Oppositionsparteien gleichermaßen betroffen sind)."

Quelle Hinweise auf Parteienverdrossenheit: Marschall, S. (2018). Das politische System Deutschlands (4. Auflage.). S. 122f. UVK Verlag.

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