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Form und Ausmaß der politischen Beteiligung sind eine Facette der »politischen Kultur« eines Landes.

Marschall, S. (2018). Das politische System Deutschlands (4. Auflage.). UVK Verlag.

Die repräsentative Demokratie - zwischen Mitmachen und Zuschauen

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) stellt drei anschauliche Grafiken zum Thema bereit:

Die fünf Wahlgrundsätze "allgemein", "unmittelbar", "frei", "gleich" und "geheim" sind in Artikel 38 GG festgelegt.

(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.

(3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bestehende Wahlrecht im Juli 2008 aufgrund des "negativen Stimmgewichts" für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde seitens der Bundesregierung im November 2011 ein neues Wahlgesetz vorgelegt - das allerdings erneut vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Es folgte eine zweite Wahlrechtsreform im Februar 2013, die dann bei der Bundestagswahl im September erstmals Anwendung fand. Mit der Wahlrechtsreform 2021 wurde beschlossen, dass bis zu drei Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden. Vielmehr handelt es sich jedoch um ein "Wahlrechtsreförmchen", welches eine Vergrößerung des Bundestags nicht effektiv bekämpft. Zudem ist nun wieder ein negatives Stimmgewicht möglich. Eine große Reform steht noch aus.

Das neue Verfahren zur Umrechnung der Wählerstimmen in Bundestagssitze erläutert der Bundeswahlleiter sehr anschaulich am Beispiel der Bundestagswahl 2021.

Auf der Website des Bundeswahlleiters kann außerdem das derzeit gültige Bundeswahlgesetz eingesehen werden.

Diagramm: Die Wahlbeteiligung (Stand: Juli 2022)
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