Die Kanzlerdemokratie – Regierungschef, Minister und Verwaltung
Die Bundesregierung ist das Organ der Exekutive in Deutschland.
Das folgende Schaubild der bpb zeigt die Wahl des Bundeskanzlers und die zentralen Arbeitsprinzipien der Bundesregierung.
Das konstruktive Misstrauensvotum
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Der Bundestag skizziert im Web-Archiv die Ereignisse im Jahre 1982. Im Zuge eines konstruktiven Misstrauensvotums kam es zu einem Machtkampf und letztendlich zu einem Machtwechsel zwischen Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU).
Die Vertrauensfrage
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Auch Gerhard Schröders zweite Vertrauensfrage liefert genug historisches Potential und Kontroverse, um im Web-Archiv des Deutschen Bundestages erwähnt zu werden.
Zu sehen ist ein Mitschnitt der Bundestagsdebatte am 1. Juli 2005, in der über die Vertrauensfrage Schröders debattiert wird.
"Auf den Kanzler kommt es an"
Ausgewählte Wahlplakate zeigen v. a. die Wahlkämpfe, in denen der amtierende Kanzler oder die amtierende Kanzlerin in den Mittelpunkt der Kampagnen gestellt wurde.
Besonders in Erinnerung bleibt der Wahlkampf zur Bundestagswahl 1965 [BILD 1 & 2], in dem nicht nur mit dem amtierenden Kanzler Ludwig Erhard (CDU, 1963-1966), sondern auch mit Alt-Kanzler Konrad Adenauer (CDU, 1949-1963) auf Stimmenfang gegangen wurde.
Ebenfalls sonderbar ist das Plakat zur Europaparlaments-Wahl 2014 [BILD 9], da mit der amtierenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU, 2005-2021) geworben wurde, obwohl sie von den Bürgerinnen und Bürgern unter keinen Umständen bei dieser Wahl direkt gewählt werden konnte, oder die Wahl ihrer Partei ihr zum Einzug in das Europaparlament hätte verhelfen können.