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7. BAFöG

F: Ich muss das Formblatt 5 ausfüllen lassen, um eine Weiterzahlung der BAFöG-Leistungen zu beantragen. An wen kann ich mich wenden und was muss ich einreichen?

A: Bitte wenden Sie sich per Mail an die Fachstudienberatung. Bitte schicken Sie

1. das für das BA-Ergänzungsfach Soziologie vorausgefüllte Formblatt, 
2. Ihre aktuelle Leistungsübersicht (verfügbar über das Studierendenportal) und 
3. Ihre Studienbescheinigung, aus der hervorgeht, in welchem Semester Sie das BA-Ergänzungsfach Soziologiet studieren (verfügbar über das Studierendenportal).

F: Welche Prüfungen muss ich zum Ende des 4. Fachsemesters bestanden haben, um auf dem Formblatt 5 die „üblichen Leistungen“ bescheinigt zu bekommen und weiterhin BAFöG zu erhalten?

A: Für Studierende der PO 2018 gilt:
3 Modulprüfungen freier Wahl. 

Für Studierende der PO 2025 gilt
4 Modulprüfungen freier Wahl.