7. BAFöG
F: Ich muss das Formblatt 5 ausfüllen lassen, um eine Weiterzahlung der BAFöG-Leistungen zu beantragen. An wen kann ich mich wenden und was muss ich einreichen?
A: Bitte wenden Sie sich per Mail an die Fachstudienberatung. Bitte schicken Sie
1. das für das BA-Ergänzungsfach Soziologie vorausgefüllte Formblatt,
2. Ihre aktuelle Leistungsübersicht (verfügbar über das Studierendenportal) und
3. Ihre Studienbescheinigung, aus der hervorgeht, in welchem Semester Sie das BA-Ergänzungsfach Soziologiet studieren (verfügbar über das Studierendenportal).
F: Welche Prüfungen muss ich zum Ende des 4. Fachsemesters bestanden haben, um auf dem Formblatt 5 die „üblichen Leistungen“ bescheinigt zu bekommen und weiterhin BAFöG zu erhalten?
A: Für Studierende der PO 2018 gilt:
3 Modulprüfungen freier Wahl.
Für Studierende der PO 2025 gilt:
4 Modulprüfungen freier Wahl.