Zum Inhalt springenZur Suche springen

4.2.Mündliche Abschlussprüfungen

F: Wo finden mündliche Prüfungen statt?

A: In der Regel finden die mündlichen Prüfungen im Büro des jeweiligen Dozenten oder der jeweiligen Dozentin statt. Den genauen Ort wird Ihnen Ihre Prüferin / Ihr Prüfer mitteilen.

F: Wie lange dauert eine mündliche Prüfung?

A: Laut Prüfungsordnung beträgt die Dauer der mündlichen Prüfung mindestens 15, höchstens 30 Minuten. In der Praxis können Sie von ca. 25 bis 30 Minuten ausgehen. Mündliche Prüfungen werden von einem Prüfer bzw. einer Prüferin in Gegenwart eines Beisitzers bzw. einer Beisitzerin abgelegt, der/die auch das Protokoll führt, in dem wesentliche Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung festgehalten werden. Unmittelbar nach der Prüfung wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.

F: Bis wann muss ich mich für eine mündliche Prüfung angemeldet haben?

A: Erkundigen Sie sich bitte zeitig bei Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer, welche Prüfungstermine sie bzw. er anbietet. Damit Prüfungsbeisitzer rechtzeitig organisiert werden können, soll die Anmeldung bis zum 15.12. im Wintersemester bzw. bis zum 15.6. im Sommersemester erfolgen. 

F: Wie melde ich mich für eine mündliche Prüfung an?

A: Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung brauchen Sie zunächst vom Prüfer oder von der Prüferin einen Prüfungstermin. Diesen geben Sie bei Ihrer Prüfungsanmeldung an, die online über das Studierendenportal erfolgt (eine Anleitung finden Sie hier). Die Prüfung ist erst angemeldet, wenn eine Bestätigung durch die Prüferin / den Prüfer (ebenfalls online über das Portal) erfolgt ist.

F: Wie kann ich mich von einer mündlichen Prüfung abmelden bzw. zurücktreten?

A: Sie können sich bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin von einer mündlichen Prüfung abmelden. Die Abmeldung nehmen Sie ebenfalls über das Studierendenportal vor. Die jeweilige Rücktrittsfrist wird Ihnen bei den einzelnen angemeldeten Prüfungen angezeigt.

Wollen Sie nach dieser Frist zurücktreten, muss Ihr Antrag begründet sein und vom Prüfungsausschuss anerkannt werden, da die Prüfung ansonsten mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. Rücktrittsgesuche sind schriftlich, mit Begründung, evtl. beigefügten Belegen und folgenden Angaben an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Herrn Lechtenfeld) zu stellen:

  • Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Prüfer/in, Fach, Titel und Art der Abschlussprüfung, Prüfungstermin

Die Dozenten bzw. Dozentinnen und die Sekretariate nehmen keine Rücktrittsgesuche entgegen!
Bitte informieren Sie Ihren Prüfer oder Ihre Prüferin über eine Abmeldung oder einen Rücktritt, z.B. indem Sie Ihre Mail an das Prüfungsamt in Kopie auch an diese(n) schicken.

Verantwortlichkeit: