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Prüfungen

F: Kann in jeder Lehrveranstaltung in den Themenmodulen eine Abschlussprüfung absolviert werden?

A: Nein. Ob Sie in einem Aufbau- oder Vertiefungsseminar eine Abschlussprüfung absolvieren können, entnehmen Sie bitte der Veranstaltungsbeschreibung. Im Zweifel vergewissern Sie sich bitte bei dem Lehrenden.

F: Wann, wo und wie melde ich mich (verpflichtend) für Beteiligungsnachweise (BNs) an?

A: Auch für BN ist eine Anmeldung erforderlich. Die Zulassung zur Veranstaltung im LSF genügt nicht. BN-Anmeldungen sind im Laufe des Semesters möglich. Bitte achten Sie auf die korrekte Wahl des für Sie in der jeweiligen Lehrveranstaltung zutreffenden BN.

Zu allgemeinen BN-Anfragen finden Sie Infos in einem Wiki zum Studierendenportal unter Anleitungen.

Die einzelnen Schritte zur BN-Anmeldung sind in der Klickanleitung für Studierende beschrieben.

Dort steht auf Seite 4: „Bei mehreren Möglichkeiten der Modulzuordnung für dasselbe Modul wählen Sie bitte die erste Möglichkeit bzw. niedrigste Prüfungsnummer (vierstellige Nummer in Klammern) aus."

Für BN im Fachübergreifenden Wahlpflichtbereich (FÜW) gibt es in der Regel die Pnr 71xx, für Veranstaltungen der Studierendenakademie die Pnr 75xx. Bitte wählen bei diesen BN im FÜW die erste Möglichkeit bzw. niedrigste Pnr aus, die ihnen angezeigt wird.

Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen für Studierende zur BN-Datenbank finden Sie im Dokument Online BN-Anmeldung FAQ für Studierende.

Bei inhaltlichen Fragen oder Zweifeln bei der Modulzuordnungen können Sie sich an die Fachstudienberatung wenden.

Bei nachträglichen Anerkennungen von BN können Sie sich an die Ansprechpersonen für die Anerkennung von Studienleistungen wenden.

F: Bis wann muss ich mich für meine Abschlussprüfungen anmelden … und wie stelle ich sicher, dass die Anmeldung erfolgreich war?

A: Alle Anmeldungen für APs erfolgen unabhängig von der Studienordnung im Studierendenportal. Bitte halten Sie vor der Anmeldung je nach Vorgaben der/des Dozierenden Rücksprache, z.B. zum Thema und Vorgaben bei einer Hausarbeit, zu Termin und Modalitäten einer mündlichen Prüfung.

Anmeldungen für APs müssen fristgerecht spätestens 7 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin erfolgen.  Eine allgemeine Frist kann nicht genannt werden (vgl. unten).

Generell gilt: Es liegt in Ihrer Verantwortung, den Anmeldestatus für die AP im Portal zu prüfen. Die/der Dozierende nimmt die Anmeldung im Portal dann lediglich an.

Für mündliche Prüfungen gilt zudem, dass Sie mit Ihrem Dozierenden rechtzeitig persönlich Rücksprache nehmen, um bereits vor der Anmeldung im Portal einen Termin zu vereinbaren bzw. einen vom Dozierenden vorgegebenen Termin wahrzunehmen.

Für Hausarbeiten gilt, dass Sie mit Ihrem Dozierenden rechtzeitig ein Thema vereinbaren um bereits vor der Anmeldung die Modalitäten Ihrer Hausarbeit zu besprechen. Die Anmeldetermine orientieren sich an der vom/von der Dozierenden festgesetzten Abgabefrist und Bearbeitungsdauer der Hausarbeit.

Für Klausuren gilt, dass die Dozierenden die Termine i.d.R. zu Semesterbeginn bekannt geben. Die Anmeldefrist liegt jeweils 7 Tage vor dem Termin. Freigeschaltet wird die Anmeldung vier Wochen vor dem Klausurtermin.
Für Ihre Abschlussarbeit halten Sie bitte Rücksprache mit einem möglichen Erstgutachter (vgl.: Link). Erst danach erfolgt typischerweise die Anmeldung der Prüfung im Portal zu den jeweils von der/vom Dozierenden/Lehrenden definierten Terminen.

Einen Wiki zum Studierendenportal finden Sei hier.

F: Wer ist prüfungsberechtigt, und wie erlangt eine Dozentin, ein Dozent die Prüfungsberechtigung?

A: Abschlussprüfungen in einem Fach können von den Fachvertretern bzw. den Fachvertreterinnen abgenommen werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts, die eigenverantwortlich eine Lehrveranstaltung durchführen, sind prüfungsberechtigt und können Abschlussprüfungen und auch  Bachelorarbeiten abnehmen. Dabei ist zu beachten, dass mindestens eine Betreuerin bzw. ein Betreuer der Bachelorarbeit dem Kreis der LehrstuhlinhaberInnen/PrivatdozentInnen angehören muss.

Lehrbeauftragte und Projektmitarbeiter/innen sind dagegen nicht automatisch prüfungsberechtigt. Die einzelnen Fächer können Lehrbeauftragten und Projektmitarbeiter/innen als Prüfungsberechtigte für Abschlussprüfungen sowie für Bachelorarbeiten vorschlagen. Der Prüfungsausschuss für gestufte Studiengänge entscheidet über die Bestellung.

Detaillierte Informationen zur Prüfungsberechtigung sind im Studierendenportal hinterlegt. Bei der Prüfungsanmeldung über das Portal wird den Studierenden die Auswahl der Prüferinnen und Prüfer und ihre Prüfungsberechtigung angezeigt.

F: Aus welchen Gründen könnte eine Anmeldung für eine Abschlussprüfung abgelehnt werden?

A: Jedes Ergebnis einer Abschlussprüfung muss dem Prüfungsamt mitgeteilt werden. Geschieht das nicht, gilt die Prüfung als „offener Versuch“, und eine weitere Anmeldung für eine AP im gleichen Modul wird nicht akzeptiert. Auch falls eine Prüfungsleistung nicht erbracht wird, ist es daher wichtig, das Prüfungsamt darüber zu informieren. Schreiben Sie also beispielsweise eine Hausarbeit und geben diese zum festgesetzten Termin nicht ab, können Sie solange keine weitere Prüfung im entsprechenden Modul ablegen, bis dem Prüfungsamt mitgeteilt wird, dass Sie nicht bestanden haben.

Auch wenn Sie in einem Modul zwei Prüfungen ablegen wollen, werden Sie keine Zulassung für die Prüfung erhalten.

Möchten Sie sich für eine Abschlussprüfung in einem Vertiefungsseminar oder für das Lehrforschungsprojekt anmelden, müssen Sie zuvor außerdem die Abschlussprüfungen im Basismodul und in Erhebungsverfahren bestanden haben.

Verantwortlichkeit: