Zum Inhalt springenZur Suche springen

Bachelorarbeit

F: Von wem kann ich meine Bachelorarbeit betreuen lassen?

A: Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfern oder Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet, wobei einer der Prüfer oder Prüferinnen dem Kreis der lehrenden (Junior-)Professoren bzw. Professorinnen oder Privatdozenten bzw. Privatdozentinnen angehören muss.
Detaillierte Informationen zur Prüfungsberechtigung sind im Studierendenportal hinterlegt. Bei der Prüfungsanmeldung über das Portal wird den Studierenden die Auswahl der Prüferinnen und Prüfer und ihre Prüfungsberechtigung angezeigt.
Dabei übernimmt der Erstgutachter oder die Erstgutachterin auch die eigentliche Betreuung der Arbeit. Sollten Sie also Fragen haben, ist er/sie der/die richtige Ansprechpartner/in. Der/die Zweitgutachter/in zeichnet das Gutachten des Betreuers bzw. der Betreuerin ab oder erstellt bei abweichender Beurteilung ein zusätzliches Gutachten.

F: Über welches Thema kann ich meine Bachelorarbeit schreiben?

A: Nach §17 der Prüfungsordnung der Fakultät ist das Thema der Bachelorarbeit in der Regel thematisch an eine Veranstaltung (Vertiefungsseminar) des letzten Studienjahres gekoppelt. Mit Zustimmung des Kandidaten oder der Kandidatin kann das Thema der Bachelorarbeit allerdings auch einem anderen Themenbereich entnommen werden.

F: Wie kann ich mich für die Bachelorarbeit anmelden?

A: Sobald Sie die Abschlussprüfungen im Basismodul und in den Erhebungs- und Analyseverfahren bestanden haben, können Sie sich formal über das Studierendenportal zur Bachelorarbeit anmelden. In der Regel ist es sinnvoll, dass Sie bereits Hausarbeiten in Themenseminaren und den LFP-Bericht verfasst und einen Großteil Ihrer Studienleistungen erbracht haben, damit Sie die erforderlichen Qualifikationen und die Sicherheit für die Anfertigung einer Bachelorarbeit besitzen. Die Planung der Arbeit und die Diskussion möglicher Themen mit den Erst- und Zweitprüferinnen/-prüfern sollten rechtzeitig (ca. vier bis zehn Wochen) vor der Anmeldung erfolgen. So bleibt genug Zeit, auch konkurrierende Themenideen im Austausch mit den Erst- und Zweitprüferinnen/-prüfern zu erörtern und ein Exposé anzufertigen.

Bei Fragen zur Anmeldung der Bachelorarbeit lesen Sie bitte zudem die Hinweise im Studierendenportal-Wiki: https://wiki.hhu.de/display/POR/Stud+-+Anleitungen. Die AP-Anmeldung wird im dort verlinkten Dokument "Klickanleitung-Antrag-Abschlussarbeit-Studierende.pdf" genauer beschrieben. Zudem finden dort auch die "Anleitung-Abschlussarbeit-hochladen-fuer-Studierende.pdf".

F: Wie lange habe ich für die Bachelorarbeit Zeit?

A: Der Bearbeitungszeitraum von drei Monaten beginnt, sobald Ihnen das Thema über das Studierendenportal bestätigt wurde.

F: Kann ich von der Bachelorarbeit auch zurücktreten?

A: Sie können das Thema der Arbeit bis vier Wochen nach der Themenausgabe zurückgeben. Von dieser Möglichkeit können Sie aber nur einmal Gebrauch machen!

F: Kann ich die Bearbeitungsfrist für die Bachelorarbeit verlängern?

A: Über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit  entscheidet der Prüfungsausschuss für gestufte Studiengänge. Den begründeten Antrag richten Sie per an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Notwendige Belege sind im Original nachzureichen. Das Prüfungsamt informiert Sie in einem Schreiben über die Dauer der Verlängerung. Sie beträgt maximal vier Wochen.

F: Wie sieht der zeitliche Ablauf der Bachelorarbeit aus?

A:

Zeitablauf: Gesamtzeitraum etwa vier Monate

Themenabklärung  
  • Rechtzeitiges Gespräch zur Themenabklärung mit der Prüferin bzw. dem Prüfer ca. vier bis zehn Wochen vor der Anmeldung
  • Gespräch mit der Zweitprüferin bzw. mit dem Zweitprüfer
 

Prüfungsanmeldung

 
  • Anmeldung über das Studierendenportal
 

Themenausgabe

 
  • Beginn der Bearbeitungszeit von drei Monaten mit der Themenbestätigung über das Studierendenportal
 

Abgabetermin

 
  • Ende der Bearbeitungszeit
 

F: Wie kann ich erreichen, dass der Bearbeitungszeitraum der Bachelorarbeit in dem von mir gewünschten Zeitraum liegt?

A: Sie können den Bearbeitungszeitraum durch den Anmeldezeitpunkt beeinflussen. Der Bearbeitungszeitraum von drei Monaten beginnt, sobald Ihnen das Thema über das Studierendenportal bestätigt wurde.

F: Bis wann sollte ich mich für die Bachelorarbeit angemeldet haben?

A: Wenn Sie vorhaben, nach dem Bachelorstudium ein Masterstudium anzuhängen, denken Sie daran, Ihre Bachelorarbeit rechtzeitig anzumelden, damit es zu keinen terminlichen Schwierigkeiten mit dem Übergang in das weiterführende Studium kommt! Wenn Sie vorhaben, die Arbeit Ende August abzugeben, sollte die Anmeldung bereits bis Ende Mai erfolgen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Sie für die Anmeldung nicht alle mündlichen Prüfungen in den Vertiefungsseminaren abgeschlossen haben müssen (siehe auch hier).

F: Welchen Umfang sollte meine Bachelorarbeit haben?

A: Die Bachelorarbeit kann als „erweiterte Hausarbeit“ bezeichnet werden, da ihr Umfang zwischen 9000 und 15000 Wörter betragen soll. Das entspricht etwa 30 bis 50 Seiten Text bei einem Zeilenabstand von 1,5 und Schriftgröße 12. Dies ist natürlich ein relativ weiter Rahmen, in der Praxis hat es sich bewährt, sich am unteren Bereich der Vorgabe (30 Seiten) zu orientieren.

F: In welchem Format soll die Bachelorarbeit eingereicht werden, ausgedruckt oder elektronisch?

A:Die Gutachter/-innen legen bei Bestätigung Ihrer Anmeldung fest, ob sie zusätzlich zur elektronischen Einreichung auch eine ausgedruckte Version vorgelegt bekommen möchten. Bitte klären Sie dies zur Vermeidung von Missverständnissen direkt bei Ihren Beratungsgesprächen, vor allem mit dem/der Erstgutachter/-in.

Bitte bedenken Sie: Auch wenn keine ausgedruckte Version eingereicht werden muss, macht es Sinn, spätestens zum finalen Korrekturlesen auch eine Druckversion zu prüfen, da Sie in der Regel nur dann den Satzspiegel und die typografischen Details insgesamt überblicken und erfahrungsgemäß Fehler auffallen, die bei der alleinigen Lektüre am Bildschirm häufig übersehen werden. Zudem gilt gleichermaßen, dass das erstellte PDF-Dokument (*.pdf) von Ihnen auf Abweichungen gegenüber der Wordeditorversion geprüft werden muss (z.B. *.docx). Auch hier kann es zu Fehlern bei der Übersetzung kommne, insbesondere bei Tabellen, Abbildungen, grafischen Elementen und bsiweilen auch bei Schriftarten.

Für die elektronische Einreichung finden Sie hier auch eine technische "Anleitung-Abschlussarbeit-hochladen-fuer-Studierende.pdf" unter https://wiki.hhu.de/display/POR/Stud+-+Anleitungen.

Verantwortlichkeit: