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3.Prüfungen

F: Woher bekomme ich die Anmeldeformulare für die Master-Abschlussprüfungen?

A: Die Formulare für den Masterstudiengang Sozialwissenschaften finden Sie hier. Daneben befinden sich die Formulare auch in den Fachsekretariaten und liegen am Schwarzen Brett aus. Oft werden die Anmeldeunterlagen auch direkt in den Veranstaltungen durch die Dozenten und Dozentinnen ausgegeben.

F: Wer ist prüfungsberechtigt?

A: Alle Mitarbeiter/innen des Instituts, die hier aufgeführt sind, haben die Prüfungsberechtigung für Masterarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass mindestens eine/r der Betreuer/innen dem Kreis der Lehrstuhlinhaber/innen und Privatdozenten bzw. Privatdozentinnen angehören muss. Grundsätzlich werden Masterkurse nur von Professoren bzw. Professorinnen und Habilitierten sowie von den weiteren hauptamtlich Lehrenden abgehalten. Dementsprechend können auch nur diese prüfen.

F: Aus welchen Gründen könnte eine Anmeldung für eine Abschlussprüfung abgelehnt werden?

A: Ein Nichtzulassungsgrund zu einer AP kann vorliegen, wenn Sie noch nicht „wirklich“ für den Masterstudiengang eingeschrieben sind, d. h. beispielsweise Ihre Bachelorarbeit noch nicht benotet wurde.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass jedes Ergebnis einer Abschlussprüfung dem Prüfungsamt mitgeteilt wird. Geschieht das nicht, gilt die Prüfung als „offener Versuch“, und eine weitere Anmeldung für eine AP im gleichen Modul wird nicht akzeptiert. Auch falls eine Prüfungsleistung nicht erbracht wird, ist es daher wichtig, das Prüfungsamt darüber zu informieren. Schreiben Sie also beispielsweise eine Hausarbeit und geben diese zum festgesetzten Termin nicht ab, können Sie solange keine weitere Prüfung im entsprechenden Modul ablegen, bis dem Prüfungsamt mitgeteilt wird, dass Sie nicht bestanden haben.

Verantwortlichkeit: