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3.4.Masterarbeit

F: Von wem kann ich meine Masterarbeit betreuen lassen?

A: Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern oder Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet, wobei einer der beiden Prüferinnen bzw. Prüfer dem Kreis der lehrenden (Junior-) Professoren und Professorinnen oder Privatdozenten und Privatdozentinnen angehören muss. Die Prüfungsberechtigten sind über das Studierendenportal einsehbar. Dabei übernimmt die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter auch die eigentliche Betreuung der Arbeit. Sollten Sie Fragen haben, sind die Erstgutachter die richtigen Ansprechpartner.

F: Wie kann ich mich für die Masterarbeit anmelden?

A: Die Masterarbeit wird entweder im Fach Soziologie oder im Fach Politikwissenschaft geschrieben und sollte nach Abschluss des Teamprojekts begonnen werden. Für die Anmeldung zur Masterarbeit gibt es keine Voraussetzungen, Sie können sich jederzeit über das Studierendenportal zur Masterarbeit anmelden. Bitte beachten Sie, die Arbeit rechtzeitig - ca. einen Monat vor Anmeldung - zu planen und ein mögliches Thema mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer abzusprechen.

F: Wie lange habe ich für die Masterarbeit Zeit?

A: Sobald Sie das Thema der Masterarbeit persönlich beim Prüfungsamt abgeholt haben, beginnt eine sechsmonatige Bearbeitungszeit.

F: Kann ich von der Masterarbeit auch zurücktreten?

A: Sie können das Thema der Arbeit bis vier Wochen nach der Themenausgabe zurückgeben. Von dieser Möglichkeit können Sie aber nur einmal Gebrauch machen!

F: Kann ich die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit verlängern?

A: Über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit entscheidet der Prüfungsausschuss für gestufte Studiengänge. Den begründeten Antrag richten Sie per an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Notwendige Belege sind im Original nachzureichen. Das Prüfungsamt informiert Sie in einem Schreiben über die Dauer der Verlängerung. Sie beträgt maximal vier Wochen.

F: Wie sieht der zeitliche Ablauf der Masterarbeit aus?

A:

Zeitablauf: Gesamtzeitraum etwa sieben Monate

Themenabklärung  
  • Rechtzeitiges Gespräch zur Themenabklärung mit der Prüferin bzw. dem Prüfer ca. einen Monat vor Anmeldung
  • Gespräch mit der Zweitprüferin bzw. mit dem Zweitprüfer
 

Prüfungsanmeldung

  

Themenausgabe

 
  • Beginn der Bearbeitungszeit von sechs Monaten mit der Themenbestätigung über das Studierendenportal
 

Abgabetermin

 
  • Ende der Bearbeitungszeit
 

F: Wie kann ich erreichen, dass der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit in dem von mir gewünschten Zeitraum liegt?

A: Sie können den Bearbeitungszeitraum durch den Anmeldezeitpunkt beeinflussen. Der Bearbeitungszeitraum von sechs Monaten beginnt, sobald Ihnen das Thema über das Studierendenportal bestätigt wurde.

F: Welchen Umfang sollte meine Masterarbeit haben?

A: Sie sollen innerhalb der Masterarbeit nachweisen, dass Sie vertiefte Theorie - und Methodenkenntnisse im Fach erworben haben. Die Masterarbeit - bei Gruppenarbeiten die Einzelbeiträge der Masterarbeit - soll einen Umfang zwischen 60 und 100 Seiten haben. Die Masterarbeit ist spätestens am Tag des Abgabetermins in zweifach gedruckter Form mit beigelegter digitaler Version im Prüfungsamt einzureichen - bei Gruppenarbeiten vierfach.

Verantwortlichkeit: