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3.2.Mündliche Abschlussprüfungen

F: Wo finden mündliche Prüfungen statt?

A: In der Regel finden die mündlichen Prüfungen im Büro des jeweiligen Dozenten oder der jeweiligen Dozentin statt.

F: Wie lange dauert eine mündliche Prüfung?

A: Laut Studienordnung beträgt die Dauer der mündlichen Prüfung mindestens 15, höchstens 30 Minuten. In der Praxis können Sie von ca. 25 bis 30 Minuten ausgehen. Mündliche Prüfungen werden von einem Prüfer bzw. einer Prüferin in Gegenwart eines Beisitzers bzw. einer Beisitzerin abgelegt, der/die auch das Protokoll führt, in dem wesentliche Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung festgehalten werden. Unmittelbar nach der Prüfung wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.

F: Bis wann muss ich mich für eine mündliche Prüfung angemeldet haben?

A: Für die Anmeldung gelten feste Fristen: Soll der Prüfungstermin im Zeitraum vom 01. Januar bis zum 30. Juni liegen, müssen Sie sich bis zum 01. Dezember des Vorjahres angemeldet haben. Für den Prüfungszeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Dezember muss die Anmeldung bis zum 01. Juni des Jahres erfolgt sein.

F: Wie melde ich mich für eine mündliche Prüfung an?

A: Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung brauchen Sie zunächst vom Prüfer oder von der Prüferin einen Prüfungstermin. Der/die Prüfer/in unterschreibt dann das ausgefüllte Anmeldeformular und leitet es an das Prüfungsamt weiter. Prüfungswillige sollten daher NICHT einfach irgendwo ein AP-Anmeldeformular ohne vorherige Terminvereinbarung und Eintragung des Prüfungstermins einwerfen oder hinterlegen. Die Unterlagen müssen außerdem beim betreffenden Prüfer oder NUR in dem für ihn ZUSTÄNDIGEN Sekretariat abgegeben werden. Dies betrifft auch den Einwurf in zugeordnete Briefkästen in den Fluren oder Postfächer in der Poststelle (in 23.31.U1).

F: Wie kann ich mich von einer mündlichen Prüfung abmelden bzw. zurücktreten?

A: Sie können sich bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin von einer mündlichen Prüfung abmelden, indem Sie das Akademische Prüfungsamt informieren. Dazu reicht eine Email an die Adresse , in der Ihr Name und Vorname, Ihre Matrikelnummer, der/die Prüfer/in sowie Fach, Titel, Art der Abschlussprüfung und der Prüfungstermin genannt werden.

Wollen Sie nach dieser Frist zurücktreten, muss Ihr Antrag begründet sein und vom Prüfungsausschuss anerkannt werden, da die Prüfung ansonsten mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. Rücktrittsgesuche sind schriftlich, mit Begründung, evtl. beigefügten Belegen und folgenden Angaben an das Akademische Prüfungsamt zu stellen:

  • Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Prüfer/in, Fach, Titel und Art der Abschlussprüfung, Prüfungstermin

Die Dozenten bzw. Dozentinnen und die Sekretariate nehmen keine Rücktrittsgesuche entgegen!
Bitte informieren Sie Ihre/n Prüfer/in über eine Abmeldung oder einen Rücktritt!

Verantwortlichkeit: