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3.1. Schriftliche Abschlussprüfungen

F: Welche schriftlichen Prüfungsformen gibt es? Wo liegen die Unterschiede?

A: Eine schriftliche Prüfung kann in Form einer Klausur, einer Studienarbeit oder Hausarbeit abgelegt werden (vgl. dazu die Prüfungsordnung §6, §8, §10 und §15). Dabei ist die Besonderheit einer Studienarbeit, dass sie aus einer mündlichen Präsentation und einer schriftlichen Ausarbeitung aus dem Stoffgebiet einer Lehrveranstaltung besteht, während eine Hausarbeit ausschließlich eine schriftliche Arbeit ist.
Daneben bietet die Prüfungsordnung die Möglichkeit, eine Abschlussprüfung in Form einer Projektarbeit abzulegen. Innerhalb einer Projektarbeit sollen fachspezifische Methoden auf Untersuchungsgegenstände aus dem Stoffgebiet einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen angewandt werden. Sie besteht aus einer mündlichen Präsentation und schriftlichen Ausarbeitung der Ergebnisse. Zu einer Projektarbeit kann auch ein schriftlicher Test gehören. Schriftlichen Ausarbeitungen muss eine Erklärung beigefügt werden, mit der Sie versichern, die schriftliche Arbeit selbstständig verfasst zu haben.

F: Welche Bearbeitungszeit bzw. Umfang haben schriftliche Abschlussprüfungen?

A: Die Einzelheiten werden in der Prüfungsordnung (§6 und §15) geregelt.

Hinweis: Vor dem Verfassen einer schriftlichen Arbeit sollten Sie sich mit Ihrem Dozenten/ Ihrer Dozentin in Verbindung setzten, um die entsprechenden Formalitäten zu klären.

F: Bis wann muss ich mich für schriftliche Prüfungen angemeldet haben?

A: Für Klausuren müssen Sie sich bis spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin angemeldet haben, bei Haus-, Studien- oder Projektarbeiten gilt eine Anmeldefrist von einem Monat vor der Themenausgabe.

F: Wie melde ich mich für eine schriftliche Prüfung an?

A: Die Anmeldung findet über das Studierendenportal statt.

Siehe dazu auch: https://wiki.hhu.de/display/POR/Stud+-+Anleitungen

F: Wie kann ich mich von einer schriftlichen Prüfung abmelden bzw. zurücktreten?

A: Sie können sich bis sieben Tage vor der Themenausgabe von einer Haus- oder Studienarbeit bzw. sieben Tage vor dem Prüfungstermin von einer Klausur abmelden, indem Sie die entsprechende Funktion im Studierendenportal auswählen, das Akademische Prüfungsamt und der/die Prüfer/in wird automatisch informiert. Bitte informieren Sie dennoch Ihre/n Prüfer/in über eine Abmeldung oder einen Rücktritt!

Wollen Sie nach dieser Frist zurücktreten, muss Ihr Rücktrittsantrag begründet sein und vom Prüfungsausschuss anerkannt werden, da die Prüfung ansonsten mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. Rücktrittsgesuche sind schriftlich, mit Begründung, evtl. beigefügten Belegen und folgenden Angaben an das Akademische Prüfungsamt zu stellen:

  • Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Prüfer/in, Fach, Titel und Art der Abschlussprüfung, Prüfungs- bzw. Abgabetermin

Der/die Dozent/innen und die Sekretariate nehmen keine Rücktrittsgesuche entgegen!
Siehe dazu auch: https://wiki.hhu.de/display/POR/Stud+-+Anleitungen

F: Ich muss eine Klausur schreiben und bin krank. Was nun?

A: Stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Ihnen eine Erkrankung fest, müssen Sie das sofort dem Prüfungsamt schriftlich oder per mitteilen. Danach sollten Sie den/die Prüfer/in über die Krankheit informieren. Suchen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin auf und lassen dort das Formular für Krankmeldung durch den Arzt oder Ärztin ausfüllen. Das ausgefüllte Formular muss spätestens nach vier Kalendertagen im Akademischen Prüfungsamt abgegeben werden.

F: Wie lange habe ich für schriftliche Prüfungen Zeit?

A: Die Bearbeitungszeit für Studienarbeiten endet zwei Monate nach Abschluss der mündlichen Leistung, spätestens zum Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Semesters. Die Bearbeitungszeit für Hausarbeiten endet zwei Monate nach Ausgabe des Themas. Die Themen werden in der Vorlesungszeit des laufenden Semesters vergeben. Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Bericht bei Projektarbeiten endet zwei Monate nach dem Abschluss der praktischen Projektarbeit.

F: Gibt es eine Möglichkeit, die Bearbeitungsfrist für Haus-, Studien- und Projektarbeiten zu verlängern?

A: Über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Haus-, Studien- und Projektarbeiten entscheidet der Prüfungsausschuss für gestufte Studiengänge. Den begründeten Antrag richten Sie per an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Notwendige Belege sind im Original nachzureichen. Das Prüfungsamt informiert Sie in einem Schreiben über die Dauer der Verlängerung. Sie beträgt maximal vier Wochen.

F: Bis wann müssen schriftliche Prüfungen benotet worden sein?

A: Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Benotung von Klausuren, Haus-, Studien- und Projektarbeiten innerhalb von sechs Wochen mitgeteilt wird.

Verantwortlichkeit: