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2. Ablauf und Struktur des Studiengangs

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?

A: Eine Übersicht dazu bietet der Studienplan für den Masterstudiengang Sozialwissenschaften im fächerspezifischen Anhang der Prüfungsordnung.

F: Welche Abschlussprüfungen muss ich während meines Studiums ablegen?

A: Insgesamt werden im MA-Studiengang Sozialwissenschaften 3 APs in den Themenmodulen, 2 APs im Theoriemodul und eine AP im Methodenmodul abgelegt. Die Abschussprüfungen in den Themenmodulen müssen beide Fächer des Studiengangs (Soziologie und Politikwissenschaft) abdecken. Dabei gilt, dass zwei APs in Form einer Haus-, Studien- oder Projektarbeit und eine in Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden. Eine der beiden Abschlussprüfungen im Theoriemodul muss in der Ringvorlesung bestanden werden.

F: Dürfen im Masterstudiengang auch Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang als fachübergreifender Wahlpflichtbereich belegt werden?

A: Die Studienordnung des Masterstudiengangs Sozialwissenschaften vom 26.09.2011 legt fest, dass "im fachübergreifenden Wahlpflichtbereich […] Module bzw. Lehrveranstaltungen aller Fächer FREI gewählt werden [können]". Dies beinhaltet also beispielsweise auch Kernkurse oder Hauptkurse aus dem Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften.

F: Wie kann ich mir besuchte Veranstaltungen im fachübergreifenden Wahlbereich anrechnen lassen?

A: Die Belegung der Kurse aus dem Wahlpflichtbereich erledigen Sie in Eigenregie. Die an der Philosophischen Fakultät belegten Kurse sollten nach BN-Anmeldung – via Studierendenportal - bei den Dozierenden von der SPV in Ihre Leistungsübersicht übertragen werden und dort auftauchen. Leistungen des Zentrum Studium Universale oder anderer Fakultäten legen Sie bitte dem Anerkennungsbeauftragten () sowie Vorleistungen, die Sie zuvor an anderen Hochschulen oder Universitäten (nicht: Berufsausbildungen, Berufskollegs o.ä.) erbracht haben, legen Sie bitte - mit Belegen bei - dem Studiengangsbeauftragten () zur Anerkennung vor.

Anrechnungen von Studienleistungen in Veranstaltungen anderer Fakultäten der HHU für den fächerübergreifenden Wahlbereich/FÜW, sofern diese nicht bereits automatisch in Ihre Leistungsübersicht eingetragen wurden, erfordern für Ihre Anfrage folgende Unterlagen:

  • die Belege der Scheine (bei elektronischer Zusendung als PDF),

  • eine Übersichtstabelle mit der LSF-ID für jede anzuerkennende Lehrveranstaltung,

  • dem Namen der Lehrveranstaltung in deutscher und englischer Sprache (LSF oben rechts auf „britische Flagge“ klicken, um Sprache der Anzeige zu wechseln!),

  • … und das Semester, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat.

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?

A: Der Besuch von Veranstaltungen an einer Partneruniversität im Ausland wird durch einen Beteiligungsnachweis anerkannt, sobald die dort erbrachten Nachweise vorgelegt werden. Dabei entscheiden die einzelnen Fächer über die Anerkennung und Zuordnung. Soll zusätzlich eine Abschlussprüfung angerechnet werden, müssen die entsprechenden Belege beim Studiengangsbeauftragten vorgelegt werden.

Verantwortlichkeit: