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Schriftliche Abschlussprüfungen

F: Welche schriftlichen Prüfungsformen gibt es? Wo liegen die Unterschiede?

A: Eine schriftliche Prüfung kann in Form einer Klausur, einer Studienarbeit oder Hausarbeit abgelegt werden. Dabei ist die Besonderheit einer Studienarbeit, dass sie aus einer mündlichen Präsentation und einer schriftlichen Ausarbeitung aus dem Stoffgebiet einer Lehrveranstaltung besteht, während eine Hausarbeit ausschließlich eine schriftliche Arbeit ist.

F: Welche Bearbeitungszeit bzw. Umfang haben schriftliche Abschlussprüfungen?

A: Eine Klausur dauert meistens 90 Minuten. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auf bis zu 180 Minuten verlängert werden. Bei einer Studienarbeit beträgt die Dauer der mündlichen Präsentation mindestens 15 Minuten, der Umfang des schriftlichen Teils soll bei 1500-4500 Wörtern (5 bis 15 Seiten) liegen. Eine Hausarbeit schließlich umfasst 3000-6000 Wörter – das entspricht in etwa 10 bis 20 Seiten.

F: Bis wann muss ich mich für schriftliche Prüfungen angemeldet haben?

A: Bei der Online-Anmeldung für Pflichtklausuren kann man sich bis eine Woche vor dem Klausurtermin an- und auch abmelden. Für andere Klausuren (schriftliche Anmeldung per Formular) gilt eine Frist bis spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin. Bei Haus-, oder Studienarbeiten gilt eine Anmeldefrist von einem Monat vor der Themenausgabe.

F: Wie melde ich mich für eine schriftliche Prüfung per Formular an?

A: Füllen Sie das Formular vollständig und korrekt aus. Schicken Sie es NICHT selbst an das Prüfungsamt! Geben Sie es bei den jeweiligen Dozenten oder Dozentinnen ab oder in den zuständigen Sekretariaten. Die Sekretariate verfügen auch über Briefkästen zum Einwurf, aber bitte achten Sie darauf, Ihr Formular auch in den richtigen Kasten zu werfen, nicht etwa Anmeldungen für einen Dozenten der Soziologie in den Briefkasten eines Sekretariats für Politikwissenschaft zum Beispiel. Das führt nur zu einem Umweg und der kostet Zeit. Denken Sie daran, dass die Formulare auf jeden Fall noch von den Dozentinnen und Dozenten unterschrieben und dann von den Sekretariaten per Hauspost an das Prüfungsamt weitergeleitet werden müssen. Damit Ihre Anmeldung fristgerecht dort ankommen kann, sollten Sie sie also nicht erst am Tag des Fristablaufs im Sekretariat einreichen!

Bei allgemeinen AP-Anfragen lesen Sie bitte die Hinweise im Studierendenportal-Wiki zu den AP: https://wiki.hhu.de/display/POR/Stud+-+Anleitungen. Die AP-Anmeldung wird im dort verlinkten Dokument "Klickanleitung Individualprüfungen - Studierende.pdf" genauer beschrieben.

F: Wie kann ich mich von einer schriftlichen Prüfung abmelden bzw. zurücktreten?

A: Sie können sich bis sieben Tage vor der Themenausgabe von einer Haus- oder Studienarbeit bzw. sieben Tage vor dem Prüfungstermin von einer Klausur abmelden, indem Sie das Akademische Prüfungsamt informieren. Entweder Sie melden sich selbst über das Studierendenportal ab (Pflichtklausuren) oder Sie schicken eine E-Mail an die Adresse in der Ihr Name und Vorname, Ihre Matrikelnummer, der/die Prüfer/in sowie Fach, Titel, Art der Abschlussprüfung und der Prüfungs- bzw. Abgabetermin genannt werden.

Wollen Sie nach dieser Frist zurücktreten, muss Ihr Rücktrittsantrag begründet sein und vom Prüfungsausschuss anerkannt werden. Rücktrittsgesuche sind schriftlich, mit Begründung, evtl. beigefügten Belegen und folgenden Angaben an das Akademische Prüfungsamt zu stellen:

  • Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Prüfer/in, Fach, Titel und Art der Abschlussprüfung, Prüfungs- bzw. Abgabetermin

Die Dozenten bzw. Dozentinnen und die Sekretariate nehmen keine Rücktrittsgesuche entgegen!

Bitte informieren Sie Ihren Prüfer oder Ihre Prüferin über eine Abmeldung oder einen Rücktritt!

F: Ich muss eine Klausur schreiben und bin krank. Was nun?

A: Stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Ihnen eine Erkrankung fest, müssen Sie das sofort dem Prüfungsamt schriftlich oder per Email an mitteilen. Danach sollten Sie den/die Prüfer/in über die Krankheit informieren. Suchen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin auf und lassen dort das Formular für Krankmeldung durch den Arzt ausfüllen. Das ausgefüllte Formular muss spätestens nach vier Kalendertagen im Akademischen Prüfungsamt abgegeben werden.

F: Wie lange habe ich für schriftliche Prüfungen Zeit?

A: Die Bearbeitungszeit für Studienarbeiten endet zwei Monate nach Abschluss der mündlichen Leistung, spätestens zum Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Semesters. Die Bearbeitungszeit für Hausarbeiten endet zwei Monate nach Ausgabe des Themas. Die Themen werden in der Vorlesungszeit des laufenden Semesters vergeben.

F: Bis wann müssen schriftliche Prüfungen korrigiert worden sein?

A: Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Benotung von Klausuren, Haus- und Studienarbeiten innerhalb von sechs Wochen mitgeteilt wird.

Verantwortlichkeit: