Zum Inhalt springenZur Suche springen

Ablauf und Struktur des Studiengangs

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?

A: Eine Übersicht dazu bietet der Studienplan für den Bachelor Sozialwissenschaften.

F: Wann sollte ich welche Prüfungen innerhalb des Studiums ablegen?

A:

1. Semester

Prüfungen: 1

Erhebungsverfahren I

2. Semester

 

 

Prüfungen: 4

Erhebungsverfahren II

Soziologie I+II

Politikwissenschaften I+II

Medienwissenschaften I+II

3. Semester

 

Prüfungen: 3

Analyseverfahren I und Analyseverfahren II

2 APs in den Themenmodulen

davon eine als Studien-, Haus- oder Projektarbeit

4. Semester

Prüfungen: 3

3 Vertiefungsseminar-Prüfungen
in Medienwissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie

davon 2 mündliche Prüfungen, eine AP als Studien-, Haus- oder Projektarbeit

5. Semester

Prüfungen: 1

Lehrforschungsprojekt

6. Semester

Prüfungen: 1

Bachelorarbeit

F: Wie ist das Verhältnis von Themenmodulen und Prüfungen? Wie viele Prüfungen muss ich in den Aufbauseminaren, wie viele in den Vertiefungsseminaren ablegen?

A: Insgesamt müssen Sie fünf Abschlussprüfungen in den fünf Themenmodulen bestehen, d. h. in jedem Themenmodul jeweils eine AP. Zwei APs werden in den Aufbauseminaren bzw. Vorlesungen abgelegt, wobei mindestens eine davon die Form einer Studien-, Haus- oder Projektarbeit haben muss. Die restlichen drei APs werden in den Vertiefungsseminaren gemacht, davon jeweils eine in Soziologie, in Politikwissenschaft und in Medien- und Kommunikationswissenschaft. Zwei davon erfolgen mündlich, eine schriftlich. Eine Übersicht dieser Regelungen finden Sie hier.

F: Wie kann ich mir besuchte Veranstaltungen im fachübergreifenden Wahlpflichtbereich anrechnen lassen?

PO 2018

A: Die Belegung der Kurse aus dem Wahlpflichtbereich erledigen Sie in Eigenregie. Die an der Philosophischen Fakultät belegten Kurse sollten nach BN-Anmeldung bei den Dozierenden von der SPV in Ihre Leistungsübersicht übertragen werde und dort auftauchen. Leistungen des Zentrum Studium Universale oder anderer Fakultäten sowie Vorleistungen, die Sie zuvor an anderen Hochschulen oder Universitäten (nicht: Berufsausbildungen, Berufskollegs o.ä.) erbracht haben, legen Sie bitte mit Belegen bei den Studienräten zur Anerkennung vor.

Anrechnungen von Studienleistungen in Veranstaltungen anderer Fakultäten der HHU für den fächerübergreifenden Wahlbereich/FÜW, sofern diese nicht bereits automatisch in Ihre Leistungsübersicht eingetragen wurden. Erforderlich sind bei Ihrer Anfrage stets:

  • die Belege der Scheine (bei elektronischer Zusendung als PDF),

  • eine Übersichtstabelle mit der LSF-ID für jede anzuerkennende Lehrveranstaltung,

  • dem Namen der Lehrveranstaltung in deutscher und englischer Sprache (LSF oben rechts auf „britische Flagge“ klicken, um Sprache der Anzeige zu wechseln!),

  • … und das Semester, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat.

 

PO 2013

A: Die Belegung der Kurse aus dem Wahlpflichtbereich erledigen Sie in Eigenregie. Die Kurse, die für den Wahlbereich angerechnet werden sollen, werden auf der Anlage zum Transcript of Records eingetragen. Zum Ende des Studiums ist die Übersicht über belegte Veranstaltungen im Wahlbereich ebenso wie das Transcript of Records an die Prüfungsverwaltung zu übermitteln.

Bitte listen Sie die belegten Kurse in der Vorlage Anlage zum Transcript of Records und lassen Sie zwei Ausdrucke: ein Original für Ihre Unterlagen und eine Kopie für die Prüfungsverwaltung unterzeichnen. Bitte senden Sie eine Mail an die Studienräte im BA SoWi () oder suchen Sie deren Sprechzeiten auf.

Damit Sie sich die Wartezeit für die Sprechstunden ersparen, können Sie Ihre Anlage zum Transcript als Word- oder als pdf-Dokument mit den aufgeführten Kursen für den Wahlbereich auch per Mail an die Adresse senden und die Veranstaltungsnachweise eingescannt beifügen. Dann wird die Anlage zum Transcript unterzeichnet direkt an die Prüfungsverwaltung, Herrn Lechtenfeld, weitergeleitet.

F: Wie funktioniert die Anmeldung zu Seminaren in den Themenmodulen?

A: Es findet ein gemeinsames Losverfahren für die Seminare in den Themenmodulen der Bachelor-Studiengänge des Instituts für Sozialwissenschaften statt. Das Verfahren stellt eine gleichmäßigere und fairere Zuteilung von Seminarplätzen sicher. Beachten Sie hierfür bitte folgende Empfehlungen:

  1. Melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der internen Frist an. Eine nachträgliche Teilnahme am Losverfahren ist nicht möglich! Die interne Frist für das Losverfahren ist im Veranstaltungsverzeichnis HIS-LSF unter „Bemerkungen“ für jedes Seminar eingetragen, die „Belegungsfrist“ ist aus technischen Gründen länger.

  2. Für jede benötigte Zulassung sollten Sie sich zu zwei bis drei Seminaren anmelden. Im Bachelor Sozialwissenschaften benötigen Sie drei bis vier Plätze, in den Ergänzungsfächern benötigen Sie zwei bis drei Plätze pro Semester, um Ihr Studium in Regelstudienzeit abzuschließen.

  3. Je stärker die Nachfrage in einem Seminar ist, desto mehr zusätzliche Anmeldungen sollten Sie tätigen. Wie viele Anmeldungen für ein Seminar vorliegen, können Sie im HIS-LSF einsehen.

  4. Melden Sie sich ausschließlich für Seminare an, die für Ihren Studienabschluss relevant sind. Ggf. erhalten Sie sonst Seminarplätze, die Sie aus Interesse zusätzlich wahrnehmen würden, aber keine in Modulen oder bei Veranstaltungstypen, die Ihnen für den Pflichtteil Ihres Studiengangs noch fehlen. Eine Angabe von Prioritäten ist im Losverfahren nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.

F: Gibt es bei der Ausstellung von Beteiligungsnachweisen eine Flexibilität hinsichtlich der Modulzuordnung?

A: Nein. Jede Lehrveranstaltung ist nur einem Modul zugeordnet. Der Beteiligungsnachweis wird für das Modul ausgestellt, welches der Lehrveranstaltung zugeordnet ist. In Ausnahmefällen ist bei Abschlussprüfungen eine Moduländerung möglich. Aber auch dann gilt, dass der Beteiligungsnachweis nur für das ursprüngliche Modul ausgestellt werden kann.

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?

A: Der Besuch von Veranstaltungen an einer Partneruniversität im Ausland wird durch einen Beteiligungsnachweis anerkannt, sobald die dort erbrachten Nachweise vorgelegt werden. Dabei entscheiden die einzelnen Fächer über die Anerkennung und Zuordnung. Soll zusätzlich eine Abschlussprüfung angerechnet werden, müssen die entsprechenden Belege Herrn Beckers und Herrn Dohle, vorgelegt werden.

Um größtmögliche Planungssicherheit zu erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend, vor Ihrer Abreise ein "Learning Agreement" zu schließen: Besprechen Sie mit den Studienberaterinnen der betroffenen Fächer, welche Beteiligungsnachweise und Prüfungen Sie benötigen und mit welchen Veranstaltungen/Prüfungen an der Gast-Universität Sie diese Leistungen abdecken können. (Formular für das "Learning Agreement" siehe Startseite des Büros für Internationalisierung.)

Verantwortlichkeit: