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Ablauf und Struktur des Studiengangs

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?

A: Eine Übersicht dazu bietet der Studienplan für den Bachelor Sozialwissenschaften.

F: Wann sollte ich welche Prüfungen innerhalb des Studiums ablegen?

A:

1. Semester

Prüfungen: 1

Erhebungsverfahren I

2. Semester

 

 

Prüfungen: 4

Erhebungsverfahren II

Soziologie I+II

Politikwissenschaften I+II

Kommunikations- und Medienwissenschaft I+II

3. Semester

 

Prüfungen: 3

Analyseverfahren I und Analyseverfahren II

2 APs in den Themenmodulen

davon eine als Studien-, Haus- oder Projektarbeit

4. Semester

Prüfungen: 3

3 Vertiefungsseminar-Prüfungen
in Kommunikations- und Medienwissenschaft, Politikwissenschaft und Soziologie

davon 2 mündliche Prüfungen, eine AP als Studien-, Haus- oder Projektarbeit

5. Semester

Prüfungen: 1

Lehrforschungsprojekt

6. Semester

Prüfungen: 1

Bachelorarbeit

F: Wie ist das Verhältnis von Themenmodulen und Prüfungen? Wie viele Prüfungen muss ich in den Aufbauseminaren, wie viele in den Vertiefungsseminaren ablegen?

A: Insgesamt müssen Sie fünf Abschlussprüfungen in den fünf Themenmodulen bestehen, d. h. in jedem Themenmodul jeweils eine AP. Zwei APs werden in den Aufbauseminaren bzw. Vorlesungen abgelegt, wobei mindestens eine davon die Form einer Studien-, Haus- oder Projektarbeit haben muss. Die restlichen drei APs werden in den Vertiefungsseminaren gemacht, davon jeweils eine in Soziologie, in Politikwissenschaft und in Medien- und Kommunikationswissenschaft. Zwei davon erfolgen mündlich, eine schriftlich. Eine Einführung in diese Inhalte finden Sie in der Mediathek.

F: Wie funktioniert die Anmeldung zu Seminaren in den Themenmodulen?

A: Es findet ein gemeinsames Losverfahren für die Seminare in den Themenmodulen der Bachelor-Studiengänge des Instituts für Sozialwissenschaften statt. Das Verfahren stellt eine gleichmäßigere und fairere Zuteilung von Seminarplätzen sicher. Beachten Sie hierfür bitte folgende Empfehlungen:

  1. Melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der internen Frist an. Eine nachträgliche Teilnahme am Losverfahren ist nicht möglich! Die interne Frist für das Losverfahren ist im Veranstaltungsverzeichnis HIS-LSF unter „Bemerkungen“ für jedes Seminar eingetragen, die „Belegungsfrist“ ist aus technischen Gründen länger.

  2. Für jede benötigte Zulassung sollten Sie sich zu zwei bis drei Seminaren anmelden. Im Bachelor Sozialwissenschaften benötigen Sie drei bis vier Plätze, in den Ergänzungsfächern benötigen Sie zwei bis drei Plätze pro Semester, um Ihr Studium in Regelstudienzeit abzuschließen.

  3. Je stärker die Nachfrage in einem Seminar ist, desto mehr zusätzliche Anmeldungen sollten Sie tätigen. Wie viele Anmeldungen für ein Seminar vorliegen, können Sie im HIS-LSF einsehen.

  4. Melden Sie sich ausschließlich für Seminare an, die für Ihren Studienabschluss relevant sind. Ggf. erhalten Sie sonst Seminarplätze, die Sie aus Interesse zusätzlich wahrnehmen würden, aber keine in Modulen oder bei Veranstaltungstypen, die Ihnen für den Pflichtteil Ihres Studiengangs noch fehlen. Eine Angabe von Prioritäten ist im Losverfahren nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.

F: Gibt es bei der Ausstellung von Beteiligungsnachweisen eine Flexibilität hinsichtlich der Modulzuordnung?

A: Jede Lehrveranstaltung ist nur einem 'Haupt'Modul und i.d.R. bis maximal zwei weiteren Modulen zugeordnet, die im LSF im Bereich Modul und ergänzend unter Leistungsnachweis gelistet sind. Sie müssen bei der BN-Anmeldung beachten, dass geeignete Modul auszuwählen. BN und AP müssen stets übereinstimmen, dürfen also für ein von Ihnen für beide Leistungen gewähltes Seminar nicht voneinander abweichen, selbst wenn mehrere Module wählbar sind.

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?

A: Der Besuch von Veranstaltungen an einer Partneruniversität im Ausland wird durch einen Beteiligungsnachweis anerkannt, sobald die dort erbrachten Nachweise vorgelegt werden. Die Anerkennung geschieht über die für dei drei Fächer zuständigen Anerkennungsbeauftragten:

für Fachfragen Kommmunikations- und Medienwissenschaft und Profilbildung/FÜW: PD Dr. Marco Dohle,
für Fachfragen Politikwissenschaft und Profilbildung/FÜW: PD Dr. Ingo Take,
für Fachfragen Soziologie und Profilbildung/FÜW: Dr. Tilo Becker,

Dabei entscheiden die Beauftragten/Studienberater für die Fächer über die Anerkennung und Zuordnung.

Sie sind verpflichtet bereits vor Ihrer Abreise ein "Learning Agreement" abzuschließen:

Before Mobility: 

Besprechen Sie mit den Studienberatern der betroffenen Fächer, welche Beteiligungsnachweise und Abschlussprüfungen in welchen (Themen-)Modulen Sie benötigen und mit welchen Veranstaltungen und ggf. Prüfungen an der Gast-Universität Sie diese Leistungen abdecken können. Senden Sie den o.g. Beauftragten/Studienberatern eine E-Mail, in der Sie folgende Informationen auflisten: 

- Ihren Namen,

- Ihre Matrikel, 

- Ihre Zieluniversität im Ausland,

- eine Liste der in Frage kommenden Veranstaltungen mit exakten Links zu den Kursen im Vorlesungsvezeichnis der Zieluniversität,

- die CP/ECTS des Kurses an der Zieluni, das gewünsche Fach und Modul(e) und ggf. Prüfungsart für die gewünschte Anerkennung.

- Wichtig: Ist der Zugang zu diesen und inhaltlichen Kursinfos auf der Website für Externe beschränkt, kopieren Sie bitte die verfügbaren Informationen zu den Kursen in ein Worddokument und fügen dies Ihrer Mail bei. Sie sind verpflichtet alle Antwortmails aufzubewahren, da diese als Beleg der entsprechenden Vereinbarung gelten.

During Mobility:

- eventuell erforderliche Änderungen klären Sie bitte per Mail stets rechtzeitig mit den für das jeweilige Fach zuständigen o.g. Beauftragten/Studienberatern. Sie sind verpflichtet alle Antwortmails aufzubewahren, da diese als Beleg der entsprechenden Vereinbarung gelten.

After Mobility:

- Sie reichen auf der Basis der Vereinbarung einen Atool-Antrag ein und geben die o.g. Beauftragten/Studienberater bitte am Ende des Antrags als Ansprechpartner an.

- Wie bei allen ATool-Anträgen gilt, dass Sie die tagesaktuelle HHU-Leistungsübersicht und die Belege, hier also das PDF-Transcript der Zieluniversität im Ausland mit hochladen und dieses auf Nachfrage im Original oder durch einen Vor-Ort an der HHU durchgeführten Login prüfen lassen.

(Formulare für die "Learning Agreements"erhalten Sie über das Büro für Internationalisierung.)

Verantwortlichkeit: