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3.1. Schriftliche Abschlussprüfungen

F: Welche schriftlichen Prüfungsformen gibt es? Wo liegen die Unterschiede?

A: Eine schriftliche Prüfung kann in Form einer Klausur, einer Studienarbeit oder Hausarbeit abgelegt werden. Dabei ist die Besonderheit einer Studienarbeit, dass sie aus einer mündlichen Präsentation und einer schriftlichen Ausarbeitung aus dem Stoffgebiet einer Lehrveranstaltung besteht, während eine Hausarbeit ausschließlich eine schriftliche Arbeit ist.

F: Welche Bearbeitungszeit bzw. welchen Umfang haben schriftliche Abschlussprüfungen?

A: Eine Klausur dauert meistens 90 Minuten. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auf bis zu 180 Minuten verlängert werden. Bei einer Studienarbeit beträgt die Dauer der mündlichen Präsentation mindestens 15 Minuten, der Umfang des schriftlichen Teils soll bei 1500-4500 Wörtern (5 bis 15 Seiten) liegen. Eine Hausarbeit schließlich umfasst 3000-6000 Wörter – das entspricht in etwa 10 bis 20 Seiten.

F: Bis wann muss ich mich für schriftliche Prüfungen angemeldet haben?

A: Für Klausuren müssen Sie sich bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin über das Studierendenportal angemeldet haben. Die Meldetermine und Fristen für Haus- und Studienarbeiten werden in der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

F: Wie melde ich mich für eine schriftliche Prüfung an?

A: Die Anmeldung für Prüfungen erfolgt ausschließlich online über das Studierendenportal.

F: Wie kann ich mich von einer schriftlichen Prüfung abmelden bzw. zurücktreten?

A: Sie können sich bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin von einer Klausur abmelden. Die Abmeldung nehmen Sie ebenfalls über das Studierendenportal vor. Die jeweilige Rücktrittsfrist wird Ihnen bei den einzelnen angemeldeten Prüfungen angezeigt.
Bei einem Prüfungsrücktritt im Falle einer Hausarbeit wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt.

Wollen Sie im Falle einer Klausur nach dieser Frist zurücktreten, muss Ihr Antrag begründet sein und vom Prüfungsausschuss anerkannt werden, da die Prüfung ansonsten mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. Für den Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen finden Sie Informationen und Formulare auf den Seiten der Hochschulverwaltung. Rücktrittsgesuche sind schriftlich, mit Begründung, und evtl. beigefügten Belegen an das Akademische Prüfungsamt zu stellen.

Die Dozenten bzw. Dozentinnen und die Sekretariate nehmen keine Rücktrittsgesuche entgegen!
Bitte informieren Sie dennoch Ihren Prüfer oder Ihre Prüferin bzw. das jeweilige Sekretariat über eine Abmeldung oder einen Rücktritt.

F: Ich muss eine Klausur schreiben und bin krank. Was nun?

A: Stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Ihnen eine Erkrankung fest, müssen Sie dies sofort dem Prüfungsamt schriftlich mitteilen. Danach sollten Sie den Prüfer bzw. die Prüferin über die Krankheit informieren. Suchen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin auf und lassen dort das ärztliche Formular ausfüllen. Das ausgefüllte Formular muss spätestens nach vier Kalendertagen im Akademischen Prüfungsamt eingereicht werden. Weitere Informationen zum Verhalten im Krankheitsfall erhalten Sie auf der Seite, auf der Sie auch das Formular finden.

F: Wie lange habe ich für schriftliche Prüfungen Zeit?

A: Die Bearbeitungszeit für Studienarbeiten endet zwei Monate nach Abschluss der mündlichen Leistung, spätestens zum Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Semesters. Die Bearbeitungszeit für Hausarbeiten endet in der Regel zwei Monate nach Ausgabe des Themas. Die Themen werden im laufenden Semester vergeben.

Verantwortlichkeit: