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2.Ablauf und Struktur des Studiengangs

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen bzw. welche Prüfungen absolvieren?

A: Eine Übersicht dazu bietet der Studienplan für den Masterstudiengang politische Kommunikation. Hierbei handelt es sich aber nur um einen Vorschlag, von dem Sie auch abweichen können. Es ist aber dringend zu empfehlen, dass Sie das Basismodul, die Veranstaltung zu Fortgeschrittenen Erhebungs- und Analyseverfahren sowie den Berufsfeldkurs im ersten Semester absolvieren, da diese Veranstaltungen nur im Wintersemester angeboten werden und als Grundlage für das weitere Studium dienen. Auch sollten Sie beachten, wann welche Forschungsseminare angeboten werden, um Ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen zu können.

F: Welche Abschlussprüfungen muss ich während meines Studiums ablegen?

A: Nach der für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2025/26 gültigen Prüfungsordung wird jeweils 1 AP im Basismodul, im Theoriemodul, im Methodenmodul, im Themenmodul „Strukturen und Akteure“ sowie im Themenmodul „Inhalte und Wirkungen“ abgelegt. Für Studierende mit Studienbeginn vor WS 2025/26 kommt noch 1 AP im Wahl-Themenmodul „Öffentlichkeit und Politische Kultur“ oder „Internationale Politische Kommunikation“ hinzu. Die Prüfungen beziehen sich exemplarisch auf den Gegenstand einer im Rahmen des Moduls belegten Lehrveranstaltungen. Im Falle des Basismoduls ist dies die Ringvorlesung, zu der eine Klausur geschrieben wird. Im Theoriemodul kann die Abschlussprüfung je nach vom Prüfer angebotener Prüfungsform als Hausarbeit oder mündliche Prüfung abgelegt werden, im Methodenmodul auch als Klausur. In der Masterprüfungsordnung 2025 sind zudem die Prüfungsformen “Studienarbeit” und “Portfolie” als Prüfungsformen im Theoriemodul, Methodenmodul und den Themenmodulen vorgesehen (sofern von den PrüferInnen angeboten). Nach der Masterprüfungsordnung 2025 gilt, dass während des Studiums genau EINE mündliche Prüfung absolviert werden muss (im Theorie, Methoden- oder Themenmodul) - bei allen anderen Prüfungen muss es sich um Haus- oder Studienarbeiten, Portfolios oder Klausuren handeln. Nach der Masteprüfungsordnung 2018 (gültig für Studierende mit Studienbeginn ab WS 2018/19 und vor WS 2025/26) gilt, dass in den Themenmodulen zwei Prüfungen in Form einer Hausarbeit und eine Prüfung in Form einer mündlichen Prüfung erfolgen müssen. Weitere Prüfungen sind das Forschungsseminar (Masterprüfungsordnung 2025) bzw. das Teamprojekt (Masterprüfungsordnung 2018) sowie die Masterarbeit.

F: Kann ich mir Beteiligungsnachweise oder Abschlussprüfungen auch in einem anderen als dem angekündigten Modul anrechnen lassen?

A: Nein, das ist leider nicht möglich. Im Masterstudium gibt es auch nicht die im BA Sozialwissenschaften praktizierte Möglichkeit, nur für eine Abschlussprüfung das Modul zu wechseln. Sowohl BN als auch AP können nur in dem Modul abgelegt werden, das im Vorlesungsverzeichnis eingetragen ist.

F: Welche Art von Veranstaltungen kann ich im Fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich bzw. im Bereich Profilbildung belegen?

A: Im Fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich (PO 2018) bzw. im Bereich Profilbildung (PO 2025) dürfen Module bzw. Lehrveranstaltungen aller Fächer frei gewählt werden. Dies beinhaltet beispielsweise auch Aufbau- oder Vertiefungsseminare aus dem Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften. Es ist auch möglich, zusätzliche Kurse aus dem Angebot des Masterstudiengangs Politische Kommunikation zu belegen. Darüber hinaus gibt es ein Angebot an zertifizierten Zusatzmodulen, und es können unter bestimmten Voraussetzungen ein Praktikum bzw. externe wissenschaftliche Veranstaltungen (z.B. Summer / Winter Schools) anerkannt werden. Eine Übersicht zu den Anerkennungsmöglichkeiten finden Sie hier.

F: Wie kann ich mir besuchte Veranstaltungen im fachübergreifenden Wahlpflichtbereich / im Bereich Profilbildung anrechnen lassen?

A: Damit die Veranstaltungen in Ihre Leistungsübersicht aufgenommen werden, müssen Sie den Beteiligungsnachweis am Ende des Semesters für das entsprechende Modul anmelden. Sollte eine nachträgliche Verbuchung erforderlich sein, erfolgt diese über das A-Tool der Fakultät.

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?

A: Besuchte Veranstaltungen bzw. abgelegte Prüfungen an einer Partneruniversität im Ausland können prinzipiell anerkannt werden, sofern Gleichwertigkeit mit den in Düsseldorf zu absolvierenden Veranstaltungen bzw. Prüfungen besteht. Es empfiehlt sich, bereits vor der Entscheidung für einen Kurs bzw. eine Prüfung im Ausland Kontakt mit Astrid Zipfel aufzunehmen, um zu klären, ob bzw. für welches Modul eine Anerkennung möglich ist. Für die Anerkennung selbst sind die entsprechenden Belege vorzuweisen.