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3.Beteiligungsnachweise

F: Wie werden meine Beteiligungsnachweise dokumentiert?

A: Die Art und Weise, wie Ihre Beteiligungsnachweise dokumentiert werden, unterscheidet sich, je nachdem nach welcher Prüfungsordnung Sie studieren.

PO ab 2018

Wenn Sie nach der PO 2018 studieren, müssen Sie die Beteiligungsnachweise, die Sie im jeweils laufenden Semester erwerben möchten, bis zum Ende des Semesters über das Studierendenportal anmelden. Haben Sie alle Voraussetzungen zum Erwerb des Beteiligungsnachweises erfüllt, wird dieser am Ende des Semesters in Ihre Leistungsübersicht übertragen.

Hier finden Sie eine genaue Klickanleitung bzw. ein Video-Tutorial zur Anmeldung der Beteiligungsnachweise. 

Wenn Ihnen bei der Anmeldung der Beteiligungsnachweise für ein Modul mehrere (vierstellige) Prüfungsnummern angezeigt werden, wählen Sie bitte die erste Möglichkeit bzw. niedrigste Prüfungsnummer aus.

Bei Fragen bzw. Problemen konsultieren Sie bitte auch dieses FAQ-Dokument.

Sollte sich das Problem auf diesem Wege nicht lösen lassen, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsbeauftragte (). 

Zur nachträglichen Anerkennung eines Beteiligungsnachweises über das sog. "Anerkennungstool" können Sie sich hier informieren.

 

PO vor 2018

Wenn Sie nach einer älteren Prüfungsordnung als der PO 2018 studieren, wird Ihr Beteiligungsnachweis von den Dozierenden in eine institutsinterne Datenbank eingetragen, ohne dass Sie dafür etwas unternehmen müssen. Aus dieser Datenbank wird Ihr "Transcript of Records" generiert, das Sie am Ende Ihres Studiums beim Prüfungsamt einreichen müssen. Zu Zugriff, Ausstellung und Einreichung des Transcript of Records können Sie sich hier informieren.

F: Wie dokumentiere ich Beteiligungsnachweise im Fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich?

A: Auch die Art und Weise der Dokumentation von Beteiligungsachweisen hängt von der Prüfungsordnung ab, nach der Sie studieren.

PO ab 2018

Die Anmeldung von Beteiligungsnachweisen, die Sie für den Fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich anrechnen lassen möchten, erfolgt - sofern möglich - über das Studierendenportal, so wie oben ("Wie werden meine Beteiligungsnachweise dokumentiert?") beschrieben.

Sofern eine Anmeldung über das Studierendenportal nicht möglich ist, müssten Sie sich einen Beteiligungsnachweis in Papierform ausstellen lassen und eine nachträgliche Anerkennung veranlassen. Diese erfolgt über das "Anerkennungstool". Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Bei Problemen melden Sie sich bitte bei der Prüfungsbeauftragten .

 

PO vor 2018

Wenn Sie nach einer älteren Prüfungsordnung als der ab 2018 studieren, füllen Sie bitte selbst die Wahlpflicht-Anlage zu Ihrem Transkript of Records aus. Eine Vorlage für dieses Dokument finden Sie hier.

Bitte sammeln Sie die Beteiligungsnachweise nach Möglichkeit so lange, bis der Wahlpflichtbereich komplett ist (oder Sie z.B. für eine Bewerbung ein entsprechendes Dokument benötigen).

Bitte schicken Sie die Wahlpflicht-Anlage inkl. eines Scans der Beteiligungsnachweise an die Prüfungsbeauftragte , die sie unterschreibt und ans Prüfungsamt weiterleitet. 

Bitte tragen Sie in die Wahlpflicht-Anlage alle Veranstaltungen ein, die Sie für den Wahlpflichtbereich angerechnet haben möchten (auch wenn diese ggf. schon im Transcript of Records eingetragen sind). Sie können in der Anlage auch mehr Veranstaltungen aufführen, als Sie verpflichtend nachweisen müssen.

Verantwortlichkeit: