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F: Wie und wann werden meine Leistungen für Beteiligungsnachweise (BNs) und Abschlussprüfungen erfasst und sind für mich einsehbar?

A: Alle BNs und APs werden in einer integrierten Leistungsübersicht der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (SPV) bzw. des Prüfungsamts registriert. BNs werden von den Dozierenden bzw. Sekretariaten im LSF eingetragen und dann über das Studierendenportal an die SPV/das Prüfungsamt übermittelt und dort in ihrer Leistungsübersicht dokumentiert.

Sie haben im Anschluss an das jeweilige Semester (ab ca. Mai bzw. November) selbst jederzeit die Möglichkeit im Studierendenportal Ihre gesammelten BN-Leistungen einzusehen.

APs werden von den Dozierenden bzw. Sekretariaten im Portal eingetragen und so an das Prüfungsamt übermittelt und dort direkt in ihrer Leistungsübersicht dokumentiert.

Sie haben nach Eintragung der Noten selbst jederzeit die Möglichkeit im Studierendenportal Ihre gesammelten AP-Leistungen einzusehen.

Für die selbständige Überprüfung Ihrer Leistungen (BN und AP) dient also die Übersicht der Studienleistungen in Ihrem Portal - bereitgestellt durch die SPV.

Die für Sie jederzeit verfügbare Übersicht der Studienleistungen lässt sich am besten in der als PDF abrufbaren Form lesen. "TE" bedeutet "erfolgreich teilgenommen".

Ergänzend erhalten Sie bei der SPV/beim Prüfungsamt nur auf Anfrage per Mail bei auch eine vorläufige und endgültige Leistungsübersicht sowie zukünftig ein Transcript of Records, beide in deutscher oder englischer Sprache und für Bewerbungszwecke geeignet.

Die Beschäftigten des Instituts für Sozialwissenschaften haben aus Datenschutzgründen keinen Einblick in diese Dokumente und können Ihre Leistungen auch nicht anderweitig einsehen.

Liegen der Prüfungsverwaltung alle Leistungen über 180 CP vor, werden Ihnen das Zeugnis, die Urkunde und eine Leistungsübersicht sowie ein zukünftig ein Transcript ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt - eine Zusendung ins Ausland ist nicht möglich. Stellen Sie stets sicher, dass Ihre aktuelle Postadresse dort bekannt ist.

F: Wie werden die Leistungen des fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich (FÜW) wie z.B. aus dem Studium Universale erfasst?

A: Falls Sie Leistungen aus dem fächerübergreifenden Wahlbereich (FÜW) an der Philosophischen Fakultät erbringen, können Sie den BN dafür über das Studierendenportal beantragen. Für Veranstaltungen anderer Fakultäten/Institutionen müssen Sie Papierscheine sammeln und aufbewahren, bis Sie mindestens 18 CP erreicht haben, die erforderlich sind.

Studierenden werden gebeten sich an die folgenden Ansprechpartner/-innen zu wenden:

Anrechnungen von Studienleistungen in Veranstaltungen anderer Fakultäten der HHU für den fächerübergreifenden Wahlbereich/FÜW, sofern diese nicht bereits automatisch in Ihre Leistungsübersicht eingetragen wurden: Eine Anrechnung solcher Leistungen für den fächerübergreifenden Wahlbereich (FÜW) erfolgt nur, wenn Sie damit (inklusive der evtl. bereits in Ihrer Leistungsübersicht im Prüfungsamt eingetragenen CP) über die Grenze der erforderlichen 18 CP kommen und wenn keine weiteren Anrechungen ausstehen oder geplant sind. Dies dient dazu, die Zahl der administrativen Vorgänge zu verringern, die sich sonst multiplizieren würde. Die Anrechnung erfolgt über das ATool. Alle Informationen finden Sie hier.

F: Wie kann ich während und vor Ende des Studiums kontrollieren, ob alle bzw. welche Leistungen (BN und AP) erfolgreich absolviert wurden?

A: Bitte halten Sie sich an die Vorgaben der PO 2018 und die Angaben in den Modulhandbüchern und achten Sie auf die Vollständigkeit der Erfüllung der Leistungen. Zudem gibt es eine Infoveranstaltung, die für Sie vor dem 3. Semester Informationen für die Wahl der Themenmodule und zum Verteilverfahren für Seminarplätze bereithält.

Besonders im Bereich der Themenmodule treten aber bei der Durchsicht der eigenen Leistungsübersicht (LÜ) der SPV häufig weitere Nachfragen auf. "TE" bedeutet in der LÜ "erfolgreich teilgenommen". Am übersichtlichsten ist die LÜ als PDF, da sie dann nach dem Studienverlauf sortiert ist. Beschäftigte am Institut für Sozialwissenschaftene haben aus Datenschutzgründen keinen Einblick in Ihre LÜ.

Unten finden sie die Checkliste für die Themenseminare (vgl. TWA I):

Sie benötigen 15 BN in Themenseminaren:

  • - mindestens 5 in Vertiefungsseminaren, weitere als Aufbauseminar, Vorlesung oder
    Vertiefungsseminar wählbar
  • mindestens 3 Themenseminare in jedem Fach (achten Sie auf die Fachzuordnung Ihrer
    Seminare: im LSF z. B. an der Hinterlegung für die jeweiligen Ergänzungsfächer ablesbar!)
  • mindestens 2 Themenseminare in jedem Themenmodul (also Individuum & Gesellschaft
    (I&G), Bereiche & Prozesse (B&P), Systeme & Strukturen (S&S), Medien & Kommunikation
    (M&K), Europa & Internationale Studien (E&I)

Sie benötigen 5 AP in Themenseminaren:

  • eine AP in jedem Modul
  • zwei AP in Aufbauseminaren bzw. Vorlesungen; das Fach ist hierbei frei wählbar;
    mindestens eine der APs bei Aufbauseminaren schriftlich (Studien-, Haus- oder
    Projektarbeit), eine weitere frei wählbar
  • drei AP in Vertiefungsseminaren; wichtig bei den Vertiefungsseminaren: eine AP in jedem
    Fach, zwei mündlich, eine schriftlich (Studien-, Haus- oder Projektarbeit)

Bitte beachten Sie unbedingt diese Vorgaben.

Um die Prüfungsnummern (PNr) in Ihrer Leistungsübersicht und damit die Zuordnung zu Modul, Fach und Prüfungsart schnell und einfach identifizieren zu können, nutzen Sie bitte zur Selbstkontrolle Ihres eigenen Studienverlaufs und Ihrer Leistungen ergänzend die hier verlinkte Übersichtsdatei, wahlweise als modifizierbare bzw. beschreibbare Exceldatei oder als PDF-Datei.

Verantwortlichkeit: