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F: Ich habe meine Bachelorarbeit geschrieben und abgegeben! Was passiert nun?

A: Zunächst wird die Arbeit von den beiden Prüfern bzw. beiden Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet. Die Bewertung ist Ihnen spätestens acht Wochen nach der Abgabe der Arbeit mitzuteilen. Damit Sie Ihre Urkunde und das Abschlusszeugnis bekommen, müssen alle Leistungen (mindestens 180 CP) in Ihrer im Studierendenportal einsehbaren (und im PDF in geordneter Reihung abrufbaren) Leistungsübersicht eingetragen sein.

Fehlen dort von Ihnen erbrachte Leistungen, muss die nachträgliche Anerkennung dieser Leistungen über das ATool beantragt werden. In der hier verlinkten Datei werden relevante Anerkennungsszenarien für den Bachelor Sozialwissenschaften dargestellt. Bitte lesen Sie diese Datei aufmerksam vor der Nutzung des ATools.
Nähere Informationen zum Zweck sowie zur Anwendung des ATools (inklusive verschiedener Videotutorials) finden Sie hier.

F: Ich wohne nicht mehr in Düsseldorf. Kann ich mir die Abschlussdokumente auf dem Postweg zusenden lassen?

A: Das ist möglich. Liegen der Prüfungsverwaltung alle Leistungen für ein vollständiges Transcript of Records über mindestens 180 CP vor, werden Ihnen das Zeugnis und die Urkunde ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt - eine Zusendung ins Ausland ist nicht möglich. Stellen Sie stets sicher, dass Ihre aktuelle Postadresse dort bekannt ist.

F: Kann ich jemanden bevollmächtigen, das Transcript of Records, das Zeugnis und die Urkunde abzuholen?

A: Sie können jemanden, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, bevollmächtigen, Ihre Abschlussdokumente für Sie abzuholen. Die Vollmacht muss formlos schriftlich abgefasst sein.

F: Ich möchte im Anschluss an den Bachelor mein Studium mit einem Masterstudiengang fortsetzen. Was muss ich beachten?

Denken Sie daran, sich frühzeitig über passende Master-Angebote zu informieren. In der Regel hängt die Aufnahme in einen Masterstudiengang von einer vorherigen Eignungsfeststellung ab, zu der frühzeitig Unterlagen eingereicht werden müssen. Dies gilt auch für den Masterstudiengang Politische Kommunikation an unserem Institut. Studienbeginn ist jedes Jahr zum Wintersemester. Weitere Informationen zum Master Politische Kommunikation finden Sie: hier

Sollten Sie sich für den Master Sozialwissenschaften an unserem Institut interessieren, müssen Sie aufgrund der gegebenen fachlichen Passung an keinem Eignungsfeststellungs-Verfahren teilnehmen. Ausschlaggebend für eine Zulassung ist hier ausschließlich die Gesamt-Abschlussnote. Nach Abschluss Ihres BA-Studiums können Sie sich bei entsprechender Note direkt von der Zentralen Prüfungsverwaltung in den Master Sozialwissenschaften umschreiben lassen. Studienbeginn ist auch hier jedes Jahr zum Wintersemester. Weitere Informationen zum Master Sozialwissenschaften finden Sie: hier

Verantwortlichkeit: