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F: Ich habe meine Bachelorarbeit geschrieben und abgegeben! Was passiert nun?

PO 2018:

A: Zunächst wird die Arbeit von den beiden Prüfern bzw. beiden Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet. Die Bewertung ist Ihnen spätestens acht Wochen nach der Abgabe der Arbeit mitzuteilen. Damit Sie Ihre Urkunde und das Abschlusszeugnis bekommen, müssen alle Leistungen (mindestens 180 CP) in Ihrer im Studierendenportal einsehbaren (und im PDF in geordneter Reihung abrufbaren) Leistungsübersicht eingetragen sein.

Fehlen dort von Ihnen erbrachte Leistungen von Lehrveranstaltungen des Instituts, kontaktieren Sie bitte die Sekretariate der zuständigen Professuren, die den Nachtrag einer BN-Leistung an die Studienräte im BA Sozialwissenschaften beauftragen müssen. Fehlen Leistungen aus dem fächerübergreifenden Wahlbereich, für die Sie aber einen Papierschein besitzen, beantragen Sie bitte bei den Studienräten die BN-Anerkennung. Herr PD Dr. Take, Herr PD Dr. Dohle und Herr Dr. Beckers sind alle erreichbar unter .

PO 2013:

A: Zunächst wird die Arbeit von den beiden Prüfern bzw. beiden Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet. Die Bewertung ist Ihnen spätestens acht Wochen nach der Abgabe der Arbeit mitzuteilen. Damit Sie Ihre Urkunde und das Abschlusszeugnis bekommen, müssen Sie sich zunächst das Transcript of Records von den Studienräten für den BA SoWi ausstellen lassen: Herr PD Dr. Take, Herr PD Dr. Dohle und Herr Dr. Beckers sind alle erreichbar unter ).

Das händisch oder elektronisch unterschriebene Transcript muss der Prüfungsverwaltung übermittelt werden: entweder geben Sie es dort persönlich ab oder die Studienräte leiten es digital weiter.

Für die separat erforderliche für die Veranstaltungen des FÜW (fächerübergreifender Wahlbereich wie z.B. Studium Universale, Sprachkurse  etc.) müssen Sie die Belege über mindestens 18 CP und die ausgefüllte Anlage zum Transcript den Studienräten in den Sprechstunden oder elektronisch übermittelt vorlegen. Bitte kontaktieren Sie die Studienräte erst, wenn 18 CP belegt werden können und Sie nicht planen noch weitere CP im FÜW zu erwerben.

Die händisch oder elektronisch unterschriebene Anlage zum Transcript muss der Prüfungsverwaltung übermittelt werden: entweder geben Sie diese dort persönlich ab oder die Studienräte leiten sie digital weiter.

Liegen der Prüfungsverwaltung das Transcript of Records sowie die Anlage zum ToR vor, werden Ihnen das Zeugnis und die Urkunde ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt - eine Zusendung ins Ausland ist nicht möglich. Stellen Sie stets sicher, dass Ihre aktuelle Postadresse dort bekannt ist.

F: Ich wohne nicht mehr in Düsseldorf. Kann ich mir die Abschlussdokumente auf dem Postweg zusenden lassen?

PO 2018:

A: Das ist möglich. Liegen der Prüfungsverwaltung alle Leistungen für ein vollständiges Transcript of Records über mindestens 180 CP vor, werden Ihnen das Zeugnis und die Urkunde ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt - eine Zusendung ins Ausland ist nicht möglich. Stellen Sie stets sicher, dass Ihre aktuelle Postadresse dort bekannt ist.

PO 2013:

A: Das ist möglich. Nachdem die Prüfungsverwaltung Ihnen die Bewertung Ihrer Bachelorarbeit mitgeteilt hat, müssen Sie zwei Dinge veranlassen:

Erstens müssen Sie die Studienräte das angeforderte Transcript of Records auf Vollständigkeit prüfen und, soweit alle Eintragungen korrekt vorgenommen wurden, die Studienräte bitten, das endgültige Transcript of Records an Herrn Lechtenfeld weiterzuleiten (Herr PD Dr. Take, Herr PD Dr. Dohle und Herr Dr. Beckers sind alle erreichbar unter ).

Zweitens müssen Sie dafür Sorge tragen, dass der Prüfungsverwaltung auch die Anlage zum Transcript mit den Kursen des Wahlbereichs vorliegt. Für die separat erforderliche für die Veranstaltungen des FÜW (fächerübergreifender Wahlbereich wie z.B. Studium Universale, Sprachkurse  etc.) müssen Sie die Belege über diese Leistungen und die ausgefüllte Anlage zum Transcript den Studienräten in den Sprechstunden oder elektronisch übermittelt vorlegen.

Sie bekommen dann Ihre Abschlussdokumente auf dem Postweg zugestellt und müssen nicht nochmals nach Düsseldorf. Eine Zusendung ins Ausland ist leider nicht möglich. Stellen Sie stets sicher, dass Ihre aktuelle Postadresse dort bekannt ist.

F: Kann ich jemanden bevollmächtigen, das Transcript of Records, das Zeugnis und die Urkunde abzuholen?

A: Sie können jemanden, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, bevollmächtigen, Ihre Abschlussdokumente für Sie abzuholen. Die Vollmacht muss formlos schriftlich abgefasst sein.

F: Ich möchte im Anschluss an den Bachelor mein Studium mit einem Masterstudiengang fortsetzen. Was muss ich beachten?

Denken Sie daran, sich frühzeitig über passende Master-Angebote zu informieren. In der Regel hängt die Aufnahme in einen Masterstudiengang von einer vorherigen Eignungsfeststellung ab, zu der frühzeitig Unterlagen (wie insbesondere Ihr vorläufiges Transcript of Records) eingereicht werden müssen. Dies gilt auch für den Masterstudiengang Politische Kommunikation an unserem Institut. Studienbeginn ist jedes Jahr zum Wintersemester. (weitere Informationen zum Master Politische Kommunikation finden Sie: hier

Sollten Sie sich für den Master Sozialwissenschaften an unserem Institut interessieren, müssen Sie aufgrund der gegebenen fachlichen Passung an keinem Eignungsfeststellungs-Verfahren teilnehmen. Ausschlaggebend für eine Zulassung ist hier ausschließlich die Gesamt-Abschlussnote. Diese darf nicht schlechter sein als 2,3. Nach Abschluss Ihres BA-Studiums können Sie sich bei entsprechender Note direkt von der Zentralen Prüfungsverwaltung in den Master Sozialwissenschaften umschreiben lassen. Studienbeginn ist auch hier jedes Jahr zum Wintersemester. (weitere Informationen zum Master Sozialwissenschaften finden Sie: hier

Verantwortlichkeit: