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7. BAFöG-Bescheinigung

F: Wie bekomme ich eine "BAFöG-Bescheinigung" (Bescheinigung nach § 48 BAFöG)?

A: Bringen Sie das entsprechende Formular des BAFöG-Amts ("Formblatt 5"), in das Sie bereits Ihre persönlichen Angaben eingetragen haben, und die Belege für die bisher erbrachten Prüfungsleistungen in die Sprechstunden der hierfür Zeichnungsberechtigten mit (für das Ergänzungsfach Politikwissenschaft: Herr Dr. Take). 

F: Ich muss das Formblatt 5 ausfüllen lassen, um eine Weiterzahlung der BAFöG-Leistungen zu beantragen. An wen kann ich mich wenden?

A: PD Dr. Ingo Take

F: Welche Prüfungen muss ich zum Ende des 4. Fachsemesters bestanden haben, um auf dem Formblatt 5 die „üblichen Leistungen“ bescheinigt zu bekommen und weiterhin BAFöG zu erhalten?

A: 3 Modulprüfungen freier Wahl.

Verantwortlichkeit: