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4. Transcript of Records

F: Was ist das „Transcript of Records“?

A: Im Transcript of Records werden alle von Ihnen in Ihrem Studium des Ergänzungsfachs Politikwissenschaft besuchten Lehrveranstaltungen eingetragen. Das Transcript of Records dokumentiert somit Ihren individuellen Studienverlauf und die gewählten Studienschwerpunkte.

Für Studierende der PO 2013 gilt:
Studierende der PO 2013 tragen alle während des Studiums des Ergänzungsfachs Politikwissenschaft besuchten Lehrveranstaltungen, in denen ein Nachweis der aktiven Teilnahme erbracht wurde (sowie die CP, die für erfolgreich absolvierte Abschlussprüfungen erhalten wurden), auf dem hier zur Verfügung stehenden Formular ein. Ist das Transcript vollständig ausgefüllt: siehe die Antworten auf diesen FAQ-Seiten zu Fragebereich „6. Abschluss des Studiums“.

Bitte beachten Sie: Neben dem Transcript of Records gibt es zusätzlich die Leistungsübersicht, auf der Ihre Abschlussprüfungen inkl. der jeweiligen Noten aufgeführt sind. Diese Leistungsübersicht stellt ausschließlich das Studierenden Service Center aus.

Für Studierende der PO 2018 gilt:
Studierende der PO 2018 müssen für alle während des Studiums des Ergänzungsfachs Politikwissenschaft besuchten Lehrveranstaltungen, in denen ein Nachweis der aktiven Teilnahme erbracht wurde, den Beteiligungsnachweis (BN) im Studierendenportal anmelden. Am Ende des Semesters werden die erfolgreich besuchten Lehrveranstaltungen, sofern eine Anmeldung des BN stattgefunden hat, in Ihrem Studierendenportal vermerkt. Auf diese Weise haben Sie im Studierendenportal eine Übersicht über die im Studienverlauf bereits erbrachten Leistungen (sowohl BN als auch erfolgreich absolvierte Abschlussprüfungen). Ein gesondertes Transcript-Dokument wird nicht erstellt.

F: Ich möchte mich bewerben und benötige eine vorläufige Leistungsübersicht. Was muss ich tun?

A: Sie haben die Möglichkeit, beim Studierenden Service Center eine vorläufige Leistungsübersicht zu beantragen. Beachten Sie aber, dass dort nur die Noten aufgeführt werden, die dem Prüfungsamt durch die Dozenten bzw. die Dozentinnen mitgeteilt wurden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass Sie einen Anspruch auf die Einhaltung der Korrekturzeiten haben.

Verantwortlichkeit: