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2. Ablauf und Struktur des Studiengangs

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?

A: Eine beispielhafte Übersicht dazu bietet der Studienplan für das Ergänzungsfach Politikwissenschaft.

F: Welche Nachweise der aktiven Teilnahme muss ich im Ergänzungsfach Politikwissenschaft erwerben?

A: Sie müssen in folgenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen Beteiligungsnachweise erwerben:

1. Studienjahr
Basismodul: 2 Vorlesungen Politikwissenschaft à 2 SWS (Einführung in die Politikwissenschaft, Politisches System Deutschlands) und 2 Basisübungen Politikwissenschaft à 2 SWS (Politische Theorie, Analyse politischer Systeme)
Methodenmodul: 2 Vorlesungen à 2 SWS (Methoden der Sozialwissenschaften I und II)

2. und 3. Studienjahr
Themenmodule:
Systeme & Strukturen: 2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS, 1 Vertiefungsseminar à 2 SWS
Bereiche & Prozesse: 2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS, 1 Vertiefungsseminar à 2 SWS
Europa & Int. Studien: 2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS, 1 Vertiefungsseminar à 2 SWS

Die Veranstaltungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (LSF) werden durch die Dozenten jeweils nur einem Themenmodul zugeordnet, das verbindlich für den Beteiligungsnachweis gilt. Sollten nach Absprache mit dem/der DozentIn zu einer Veranstaltung modulabweichende Abschlussprüfungen möglich sein, gilt für den Beteiligungsnachweis weiterhin der ursprüngliche Moduleintrag.

F: Wie bekomme ich die Beteiligungsnachweise?

A: Nach dem Ende einer Lehrveranstaltung, in der Sie einen Beteiligungsnachweis erworben haben, wird dieser in das HISLSF eingetragen. Sie können sich am Ende des Semesters über Ihren Zugang vergewissern, ob das geschehen ist (Sie sollten allerdings aufgrund des Prüfungsbetriebs in der vorlesungsfreien Zeit ein wenig Geduld haben).

Für Studierende der PO 2013 gilt:

Studierenden der PO 2013 wird zusätzlich von dem jeweiligen Dozenten bzw. der jeweiligen Dozentin ein schriftlicher Nachweis der aktiven Teilnahme ausgestellt. Diese Nachweise können Sie in der Regel im zuständigen Sekretariat abholen. Diese Nachweise müssen Sie vorlegen, wenn Sie sich am Ende des Studiums Ihr Transcript of Records ausstellen lassen wollen.

Für Studierende der PO 2018 gilt:

Studierende der PO 2018 müssen für alle während des Studiums des Ergänzungsfachs Politikwissenschaft besuchten Lehrveranstaltungen, in denen ein Nachweis der aktiven Teilnahme erbracht wurde, den Beteiligungsnachweis im Studierendenportal anmelden. In diesem Fall werden die erfolgreich besuchten Lehrveranstaltungen in Ihrem Studierendenportal vermerkt. Anders als bei Studierenden der PO 2013 wird Studierenden der PO 2018 kein gesonderter schriftlicher Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme an Kursen ausgestellt.

F: Wann sollte ich welche Prüfungen innerhalb des Studiums ablegen?

A:

1. Studienjahr:

Basismodul (1 AP)
in der Vorlesung „Einführung in das politische Systems Deutschlands“

Methodenmodul (1 AP)
in der Vorlesung „Einführung in die Methoden der Sozialwissenschaften I+II“

2. und 3. Studienjahr:

Themenmodule (3 AP)
in je einem Seminar der Module „Systeme & Strukturen“, „Bereiche & Prozesse“ und „Europa & Internationale Studien“. Eine Prüfung davon in einem Aufbauseminar, zwei Prüfungen in Vertiefungsseminaren.

Insgesamt müssen Sie also fünf Abschlussprüfungen ablegen, eine Prüfung im Basismodul, eine im Methodenmodul und drei Prüfungen in Themenmodulen. Von den Abschlussprüfungen in den Themenmodulen muss mindestens eine als mündliche Prüfung erfolgen, mindestens eine als Haus-/Studienarbeit.

Hinweis: Nicht in jedem Aufbau- oder Vertiefungsseminar kann eine Abschlussprüfung absolviert werden. Ob in einer Lehrveranstaltung eine Abschlussprüfung angeboten wird, können Sie dem Eintrag im LSF entnehmen. Generell gilt, dass Abschlussprüfungen im Ergänzungsfach Politikwissenschaft nur von einem Fachvertreter/einer Fachvertreterin abgenommen werden können.

F: Wie funktioniert die Anmeldung zu Seminaren in den Themenmodulen?

A: Es findet ein gemeinsames Losverfahren für die Seminare in den Themenmodulen der Bachelor-Studiengänge des Instituts für Sozialwissenschaften statt. Das Verfahren stellt eine gleichmäßigere und fairere Zuteilung von Seminarplätzen sicher. Beachten Sie hierfür bitte folgende Empfehlungen:

  1. Melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der internen Frist des Instituts für Sozialwissenschaften an. Eine nachträgliche Teilnahme am Losverfahren ist nicht möglich! Die interne Frist für das Losverfahren ist im Veranstaltungsverzeichnis HIS-LSF unter „Bemerkungen“ für jedes Seminar eingetragen. Die allgemein angegebene „Belegungsfrist“ ist aus technischen Gründen länger, aber bitte orientieren Sie sich unbedingt an der speziell angegebenen internen Frist.

  2. Für jede benötigte Zulassung sollten Sie sich sicherheitshalber in mehreren Seminaren anmelden. Im Bachelor Sozialwissenschaften benötigen Sie drei bis vier Plätze, in den Ergänzungsfächern benötigen Sie zwei bis drei Plätze pro Semester, um Ihr Studium in Regelstudienzeit abzuschließen.

  3. Je stärker die Nachfrage in einem Seminar ist, desto mehr zusätzliche Anmeldungen zu anderen Seminaren sollten Sie tätigen. Wie viele Anmeldungen für ein Seminar vorliegen, können Sie im HIS-LSF einsehen.

  4. Melden Sie sich ausschließlich für Seminare an, die für Ihren Studienabschluss relevant sind. Ggf. erhalten Sie sonst Seminarplätze, die Sie aus Interesse zusätzlich wahrnehmen würden, aber keine in Modulen oder bei Veranstaltungstypen, die Ihnen für den Pflichtteil Ihres Studiengangs noch fehlen. Eine Angabe von Prioritäten ist im Losverfahren nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.

F: Ich habe mich innerhalb der Frist für ein Seminar in einem Themenmodul angemeldet, aber keine Zulassung erhalten. Was mache ich jetzt?

A: Nach Ablauf des Losverfahrens werden im HIS-LSF die Zulassungen eingetragen. Beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Erfahrungsgemäß gibt es auch beim Losverfahren in vielen Kursen noch Nachrückmöglichkeiten. Bei fristgerechter Anmeldung erhalten Sie durch das Losverfahren automatisch eine Platzierung auf der Warteliste.

  2. Wenn Sie sich an die obigen Empfehlungen gehalten haben, aber trotzdem weniger Seminarzulassungen erhalten haben, als Sie benötigen, bitten wir Sie zunächst um etwas Geduld. Melden Sie sich bei Dozierenden, an deren Veranstaltung Sie teilnehmen möchten. In vielen Fällen werden in den Wochen nach dem Losverfahren Plätze frei.

  3. Umgekehrt gilt: Wenn Sie mehr Seminarzulassungen erhalten haben, als Sie benötigen, geben Sie überzählige Plätze bitte frei, damit jemand nachrücken kann.

F: Kann ich auch mit Kursen aus anderen Fächern (z.B. Medienwissenschaft) Credit Points für das Ergänzungsfach Politikwissenschaft erwerben?

A: Studierende im Ergänzungsfach Politikwissenschaft können durch die Studienordnung vorgeschriebene Kreditpunkte für ihr politikwissenschaftliches Studium ausschließlich in Veranstaltungen für das Ergänzungsfach Politikwissenschaft erwerben. Diese Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis des HIS-LSF dem Ergänzungsfach Politikwissenschaft zugeordnet. (Es können also nicht ersatzweise alle Kurse des Bachelor Sozialwissenschaften belegt werden – das ist ein anderer Studiengang.) Maßgeblich ist die Zuordnung im HIS-LSF zum Ergänzungsfach Politikwissenschaft.

Eventuelle Ausnahmen in begründeten Einzelfällen sind immer mit den Fachstudienberatern zu klären und schriftlich zu fixieren.

Im fachübergreifenden (!) Wahlpflichtbereich des Bachelor-Studiengangs (siehe Prüfungsordnung) können Sie allerdings auch Veranstaltungen anderer Fakultäten und anderer Fächer besuchen. Fragen zum fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich klären Sie bitte mit den StudienberaterInnen Ihres Kernfachs.

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an einer anderen Universität im In- oder Ausland belegt habe?

A: Der Besuch von Veranstaltungen an anderen Universitäten wird laut Prüfungsordnung durch einen Nachweis der aktiven Teilnahme im Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft anerkannt, wenn die dort erbrachten Kursformen und Leistungen vergleichbar sind. Wenden Sie sich für die Anerkennung an die Fachstudienberatung. Legen Sie dazu die erhaltenen Nachweise (Transcript of Records/“Scheine“) in der Sprechstunde vor. Falls aus diesen für Außenstehende nicht ersichtlich ist, in welches Modul die Veranstaltung einzuordnen ist und welcher Workload erbracht wurde, können Sie weitere Unterlagen zu den besuchten Kursen mitbringen.

Verantwortlichkeit: