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2. Ablauf und Struktur des Studiengangs

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?

A: Eine beispielhafte Übersicht dazu bietet der Studienplan für das Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft.

F: Welche Nachweise der aktiven Teilnahme muss ich im Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft erwerben?

A: Sie müssen in folgenden Veranstaltungen Nachweise der aktiven Teilnahme erwerben:

1. Studienjahr

Basismodul

 

Methodenmodul

 

Einführungsvorlesungen KMW I + II à 2 SWS
Übungen KMW I + II à 2 SWS
Vorlesungen Methoden der Sozialwissenschaften I + II à 2 SWS

2. und 3. Studienjahr

Themenmodule:
Medien & Individuum

Medien & Gesellschaft

Akteure & Prozesse professioneller Kommunikation

 


2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS
1 Vertiefungsseminar à 2 SWS
1 Aufbauseminar oder Vorlesung à 2 SWS
2 Vertiefungsseminare à 2 SWS
2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS
1 Vertiefungsseminar à 2 SWS

 

F: Wie bekomme ich die Nachweise der aktiven Teilnahme?

A: Nach dem Ende einer Lehrveranstaltung, in der Sie einen Nachweis der aktiven Teilnahme (Beteiligungsnachweis) erworben haben, wird dieser von den Dozierenden im HISLSF eingetragen. Sie können sich am Ende des Semesters über Ihren Zugang vergewissern, ob das geschehen ist (Sie sollten allerdings u. a. aufgrund des Prüfungsbetriebs in der vorlesungsfreien Zeit ein wenig Geduld haben).
Zusätzlich müssen Sie unbedingt für alle während des Studiums des Ergänzungsfachs Kommunikations- und Medienwissenschaft besuchten Lehrveranstaltungen, in denen Sie einen Nachweis der aktiven Teilnahme erbracht haben, den Beteiligungsnachweis im Studierendenportal anmelden. In diesem Fall werden die erfolgreich besuchten Lehrveranstaltungen in Ihrem Studierendenportal vermerkt - dies geschieht immer automatisch am Ende eines jeweiligen Semesters. Im Studierendenportal können Sie Ihre jeweils aktuelle Leistungsübersicht selbst einsehen und herunterladen. Dort erhalten Sie eine Übersicht über die im Studienverlauf bereits erbrachten Leistungen (Beteiligungsnachweise und erfolgreich absolvierte Abschlussprüfungen).
Anträge auf nachträgliche Anerkennung von Beteiligungsnachweisen, deren Anmeldung im Studierendenportal von Ihnen versäumt wurde, erfolgen über das ATool. Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie unbedingt den Beleg über die erbrachte Leistung (ausgestellt von der/dem jeweiligen Dozierenden; keine Screenshots) sowie Ihre aktuelle Leistungsübersicht hochladen.

F: Wann sollte ich welche Prüfungen innerhalb des Studiums ablegen?

A: Folgende Reihenfolge der Abschlussprüfungen (AP) wird empfohlen:

1. Studienjahr

Basismodul (1 AP) in der Vorlesung KMW I und II
Methodenmodul (1 AP) in der Vorlesung Methoden der Sozialwissenschaften I und II

2. Studienjahr

Themenmodul Medien & Individuum (1 AP) in Aufbauseminar oder Vorlesung nach Wahl
Themenmodul Medien & Gesellschaft (1 AP) in Vertiefungsseminar nach Wahl

3. Studienjahr

Themenmodul Akteure & Prozesse professioneller Kommunikation (1 AP) in Vertiefungsseminar nach Wahl

Insgesamt müssen Sie also fünf Abschlussprüfungen ablegen. Davon eine Prüfung im Basismodul, eine AP im Methodenmodul und je eine AP in den drei Themenmodulen. Zwei der Prüfungen in den Themenmodulen müssen in einem Vertiefungsseminar abgelegt werden. Eine AP in den Themenmodulen muss eine mündliche Prüfung sein, eine weitere muss eine Haus- oder Studienarbeit sein.
Die AP im Basismodul oder im Methodenmodul muss bestanden sein, bevor Sie sich zu einer AP in einem Themenmodul anmelden können.

F: Wie funktioniert die Anmeldung zu Seminaren in den Themenmodulen?

A: Es findet ein gemeinsames Losverfahren für die Seminare in den Themenmodulen der Bachelor-Studiengänge des Instituts für Sozialwissenschaften statt. Das Verfahren stellt eine gleichmäßigere und fairere Zuteilung von Seminarplätzen sicher. Beachten Sie hierfür bitte folgende Empfehlungen:

  1. Melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der internen Frist an. Eine nachträgliche Teilnahme am Losverfahren ist nicht möglich! Die interne Frist für das Losverfahren ist im Veranstaltungsverzeichnis HIS-LSF unter „Bemerkungen“ für jedes Seminar eingetragen. Die allgemein angegebene „Belegungsfrist“ ist aus technischen Gründen länger, bitte orientieren Sie sich aber unbedingt an der speziell angegebenen internen Frist.

  2. Für jede benötigte Zulassung sollten Sie sich sicherheitshalber in mehreren Seminaren anmelden. Im Bachelor Sozialwissenschaften benötigen Sie drei bis vier Plätze, in den Ergänzungsfächern benötigen Sie zwei bis drei Plätze pro Semester, um Ihr Studium in Regelstudienzeit abzuschließen.

  3. Je stärker die Nachfrage in einem Seminar ist, desto mehr zusätzliche Anmeldungen sollten Sie tätigen. Wie viele Anmeldungen für ein Seminar vorliegen, können Sie im HIS-LSF einsehen.

  4. Melden Sie sich ausschließlich für Seminare an, die für Ihren Studienabschluss relevant sind. Ggf. erhalten Sie sonst Seminarplätze, die Sie aus Interesse zusätzlich wahrnehmen würden, aber keine in Modulen oder bei Veranstaltungstypen, die Ihnen für den Pflichtteil Ihres Studiengangs noch fehlen. Eine Angabe von Prioritäten ist im Losverfahren nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.

F: Ich habe mich innerhalb der Frist für ein Seminar in einem Themenmodul angemeldet, aber keine Zulassung erhalten. Was mache ich jetzt?

A: Nach Ablauf des Losverfahrens werden im HIS-LSF die Zulassungen eingetragen. Beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Erfahrungsgemäß gibt es auch beim Losverfahren in vielen Kursen noch Nachrückmöglichkeiten. Bei fristgerechter Anmeldung erhalten Sie durch das Losverfahren automatisch eine Platzierung auf der Warteliste.

  2. Wenn Sie sich an die obigen Empfehlungen gehalten haben, aber trotzdem weniger Seminarzulassungen erhalten haben, als Sie benötigen, bitten wir Sie zunächst um etwas Geduld. Melden Sie sich bei Dozierenden, an deren Veranstaltung Sie teilnehmen möchten. In vielen Fällen werden in den Wochen nach dem Losverfahren Plätze frei.

  3. Umgekehrt gilt: Wenn Sie mehr Seminarzulassungen erhalten haben, als Sie benötigen, geben Sie überzählige Plätze bitte frei, damit jemand nachrücken kann.

F: Kann ich auch mit Kursen aus anderen Fächern (z. B. Medien- und Kulturwissenschaft) Credit Points für das Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft erwerben?

A: Studierende im Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft können durch die Studienordnung vorgeschriebene Kreditpunkte für das Ergänzungsfach ausschließlich in Veranstaltungen der Kommunikations- und Medienwissenschaft erwerben. Diese Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis des HISLSF dem Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft zugeordnet. (Es können also auch nicht automatisch alle Kurse des Bachelor Sozialwissenschaften belegt werden – das ist ein anderer Studiengang.) Maßgeblich ist die Zuordnung im HISLSF zum Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft.

Eventuelle Ausnahmen in begründeten Einzelfällen sind immer mit den Fachstudienberatern zu klären und schriftlich zu fixieren.

Im Wahlpflichtbereich des Bachelor-Studiengangs (also Ihres Kernfachs) können Sie allerdings auch Veranstaltungen anderer Fakultäten und anderer Fächer besuchen.

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an einer anderen Universität im In- oder Ausland belegt habe?

A: Der Besuch von Veranstaltungen an anderen Universitäten wird laut Prüfungsordnung durch einen Nachweis der aktiven Teilnahme (Beteiligungsnachweise) im Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft anerkannt, wenn die dort erbrachten Kursformen und Leistungen vergleichbar sind. Gleiches gilt für bestandene Abschlussprüfungen. Wenden Sie sich bei Rückfragen dazu, ob Anerkennungen möglich sind, an die Fachstudienberatung (im Falle von Auslandssemestern klären Sie sicherheitshalber vor dem Besuch der dortigen Kurse ab, ob die dort zu erbringenden Leistungen für das Studium Ihres Ergänzungsfachs Kommunikations- und Medienwissenschaft in Düsseldorf anerkennbar sind).
Der eigentliche Antrag auf Anerkennung der Leistungen an anderen Universitäten für Ihr Studium des Ergänzungsfachs Kommunikations- und Medienwissenschaft erfolgt über das ATool. Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie unbedingt die Belege über die an der anderen Universität erbrachten Leistungen (z. B. Transcript of Records/“Scheine“; keine Screenshots) sowie Ihre aktuelle Leistungsübersicht hochladen.

Verantwortlichkeit: