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6.Abschluss des Studiums

F: Wie errechnet sich die Endnote auf meinem Masterprüfungszeugnis?

A: Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den gewichteten Noten für die Masterarbeit, das Teamprojekt und allen Abschlussprüfungen. Dabei werden

  • die Masterarbeit dreifach,

  • das Teamprojekt zweifach und

  • alle übrigen Abschlussprüfungen einfach gewichtet.

F: Ich habe meine Masterarbeit geschrieben und abgegeben! Was passiert nun?

A: Zunächst wird die Arbeit von den beiden Prüfer/innen unabhängig voneinander bewertet. Die Bewertung ist Ihnen spätestens acht Wochen nach der Abgabe der Arbeit mitzuteilen. Damit Sie Ihre Urkunde und das Abschlusszeugnis bekommen, müssen alle Leistungen (mindestens 120 CP) in Ihrer im Studierendenportal einsehbaren (und im PDF in geordneter Reihung abrufbaren) Leistungsübersicht eingetragen sein.

Fehlen dort von Ihnen erbrachte Leistungen von Lehrveranstaltungen des Instituts, kontaktieren Sie bitte die Sekretariate der zuständigen Professuren, die den Nachtrag einer BN-Leistung an den Anerkennungsbeauftragten im MA Sozialwissenschaften beauftragen müssen. Fehlen Leistungen aus dem fächerübergreifenden Wahlbereich, für die Sie aber einen Papierschein besitzen, beantragen Sie bitte – via ATool - bei dem Anerkennungsbeauftragten () die BN-Anerkennung.

F: Ich wohne nicht mehr in Düsseldorf. Kann ich mir die Abschlussdokumente (Transcript of Records, Anlage zum Transcript of Records, Zeugnis und Urkunde) auf dem Postweg zusenden lassen?

A: Das ist möglich. Liegen der Prüfungsverwaltung alle Leistungen für ein vollständiges Transcript of Records über mindestens 120 CP vor, werden Ihnen das Zeugnis und die Urkunde ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt - eine Zusendung ins Ausland ist nicht möglich. Stellen Sie stets sicher, dass Ihre aktuelle Postadresse dort bekannt ist.

F: Kann ich jemanden bevollmächtigen, das Transcript of Records, das Zeugnis und die Urkunde abzuholen?

A: Sie können jemanden, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, bevollmächtigen, Ihre Abschlussdokumente für Sie abzuholen. Die Vollmacht muss formlos schriftlich abgefasst sein.

Verantwortlichkeit: