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6.Abschluss des Studiums

F: Wie errechnet sich die Endnote auf meinem Masterprüfungszeugnis?

A: Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den gewichteten Noten für die Masterarbeit, das Teamprojekt und allen Abschlussprüfungen. Dabei werden

  • die Masterarbeit dreifach,

  • das Teamprojekt zweifach und

  • alle übrigen Abschlussprüfungen einfach gewichtet.

F: Ich habe meine Masterarbeit geschrieben und abgegeben! Was passiert nun?

A: Zunächst wird die Arbeit von den beiden Prüfern bzw. beiden Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet. Die Bewertung ist Ihnen spätestens acht Wochen nach der Abgabe der Arbeit mitzuteilen. Damit Sie Ihre Urkunde und das Abschlusszeugnis bekommen, müssen Sie sich zunächst das Transcript of Records von Frau Holtermann ausstellen lassen. Das unterschriebene Transcript muss der Prüfungsverwaltung übermittelt werden: entweder reichen Sie es persönlich ein oder Sie lassen es über die Hauspost weiterleiten. Liegen der Prüfungsverwaltung das Transcript of Records sowie die Anlage zum Transcript vor, werden Ihnen das Zeugnis und die Urkunde ausgestellt und auf dem Postweg zugestellt - eine Zusendung ins Ausland ist nicht möglich.

F: Ich wohne nicht mehr in Düsseldorf. Kann ich mir die Abschlussdokumente (Transcript of Records, Anlage zum Transcript of Records, Zeugnis und Urkunde) auf dem Postweg zusenden lassen?

A: Das ist möglich. Nachdem die Prüfungsverwaltung Ihnen die Bewertung Ihrer Masterarbeit mitgeteilt hat, bitten Sie zunächst Frau Holtermann, das Transcript of Records auszustellen und an die Prüfungsverwaltung weiterzuleiten. Sobald der Prüfungsverwaltung das Transcript of Records sowie die Anlage zum Transcript vorliegen, werden Zeugnis und Urkunde ausgestellt und Ihnen auf dem Postweg zugestellt - eine Zusendung ins Ausland ist nicht möglich.

F: Kann ich jemanden bevollmächtigen, das Transcript of Records, das Zeugnis und die Urkunde abzuholen?

A: Sie können jemanden, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, bevollmächtigen, Ihre Abschlussdokumente für Sie abzuholen. Die Vollmacht muss formlos schriftlich abgefasst sein.

Verantwortlichkeit: