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Mündliche Abschlussprüfungen

F: Wo finden mündliche Prüfungen statt?

A: In der Regel finden die mündlichen Prüfungen im Büro des jeweiligen Dozenten oder der jeweiligen Dozentin statt.

F: Wie lange dauert eine mündliche Prüfung?

A: Laut Studienordnung beträgt die Dauer der mündlichen Prüfung mindestens 15, höchstens 30 Minuten. In der Praxis können Sie von ca. 25 bis 30 Minuten ausgehen. Mündliche Prüfungen werden von einem Prüfer oder einer Prüferin in Gegenwart eines Beisitzers oder einer Beisitzerin abgelegt, der/die auch das Protokoll führt, in dem wesentliche Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung festgehalten werden. Unmittelbar nach der Prüfung wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt.

F: Bis wann und wo muss ich mich für eine mündliche Prüfung angemeldet haben?

A: Eine mündliche Prüfung muss spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin im Studierendenportal angemeldet werden.

Bei allgemeinen AP-Anfragen lesen Sie bitte die Hinweise im Studierendenportal-Wiki zu den AP: https://wiki.hhu.de/display/POR/Stud+-+Anleitungen. Die AP-Anmeldung wird im dort verlinkten Dokument "Klickanleitung Individualprüfungen - Studierende.pdf" genauer beschrieben.

F: Wie kann ich mich von einer mündlichen Prüfung abmelden bzw. zurücktreten?

A: Sie können sich bis sieben Tage vor dem Prüfungstermin von einer mündlichen Prüfung im Studierendportal abmelden.

Wollen Sie nach dieser Frist zurücktreten, muss Ihr Antrag begründet sein und vom Prüfungsausschuss anerkannt werden. Rücktrittsgesuche sind schriftlich, mit Begründung, evtl. beigefügten Belegen und folgenden Angaben an das Akademische Prüfungsamt zu stellen:

  • Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Prüfer/in, Fach, Titel und Art der Abschlussprüfung, Prüfungstermin

Die Dozenten bzw. Dozentinnen und die Sekretariate nehmen keine Rücktrittsgesuche entgegen!

Bitte informieren Sie Ihren Prüfer oder Ihre Prüferin (und bei Prüfungen in Kommunikations- und Medienwissenschaft auch das Sekretariat) über eine Abmeldung oder einen Rücktritt.

 

Verantwortlichkeit: