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1. Allgemeine Fragen

F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?

A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen FAQs zugrunde liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. Generell ist dabei für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Für Studierende, die vor Oktober 2025 mit dem Studium des Ergänzungsfachs angefangen haben, gilt die Prüfungsordnung 2018 (PO 2018). Für Studierende, die im Oktober 2025 oder später mit dem Studium des Ergänzungsfachs angefangen haben, gilt die Prüfungsordnung 2025 (PO 2025). Die jeweilige Prüfungsordnung ist für den Zeitraum ihres gesamten Studiums wirksam.

F: Wo finde ich die verschiedenen Sekretariate, wann sind sie geöffnet, und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?

A:

FachbereichAnsprechpartnerinRaumÖffnungszeitenTelefon
Soziologie IManuela Bettag37.03.03.18n.V.81-10609
Soziologie IIManuela Bettag37.03.03.18n.V.81-10609
Soziologie IIISvenja Rüter37.03.03.07n.V.81-11588
Soziologie IVNicole Rohan37.03.06n.V.81-15964
Soziologie VNicole Rohan37.03.06n.V.81-15964