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1. Allgemeine Fragen

F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?

A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen FAQs zugrunde liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. Generell ist dabei für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Sie ist für den Zeitraum des gesamten Studiums wirksam. Insbesondere für Studierende, die vor dem Wintersemester 2013/14 mit ihrem Studium begonnen haben, gelten diese FAQs daher nicht bzw. nur eingeschränkt. Ältere Prüfungsordnungen finden Sie im Archiv.

F: Wo finde ich die Sekretariate, wann sind sie geöffnet, und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?

A:

Fachbereich

 

Ansprechpartnerinnen

 

Raum

 

Öffnungszeiten

 

Telefon

 

Politikwiss. I

Frau Rüter

37.03.01.18

Di + Do 10:00 – 11:00 Uhr

81-11512

Politikwiss. II

Frau Trost

37.03.01.24

n.V.

81-12399

Politikwiss. III

Frau Dresen

37.03.03.07

Mo – Do 11:00 – 15:00 Uhr

81-11588

Politikwiss. IV

Frau Gajek

37.03.01.06

n.V.

81-13047


Ausgabe von Nachweisen der aktiven Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Beteiligungsnachweise) in einem der oben aufgeführten Sekretariate (gilt nur für Prüfungsordnung 2013). Bitte informieren Sie sich vorher, welchem Sekretariat die Veranstaltung (der Dozent/die DozentIn) zugeordnet ist, für die Sie den BN haben möchten.

Verantwortlichkeit: