1. Allgemeine Fragen
F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?
A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen FAQs zugrunde liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. Generell ist dabei für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Sie ist für den Zeitraum des gesamten Studiums wirksam. Insbesondere für Studierende, die vor dem Wintersemester 2013/14 mit ihrem Studium begonnen haben, gelten diese FAQs daher nicht bzw. nur eingeschränkt. Ältere Prüfungsordnungen finden Sie im Archiv.
F: Wo finde ich die Sekretariate, wann sind sie geöffnet, und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?
A:
Fachbereich
| Ansprechpartnerinnen
| Raum
| Öffnungszeiten
| Telefon
|
Politikwiss. I | Frau Rüter | 37.03.01.18 | Di + Do 10:00 – 11:00 Uhr | 81-11512 |
Politikwiss. II | Frau Trost | 37.03.01.24 | n.V. | 81-12399 |
Politikwiss. III | Frau Dresen | 37.03.03.07 | Mo – Do 11:00 – 15:00 Uhr | 81-11588 |
Politikwiss. IV | Frau Gajek | 37.03.01.06 | n.V. | 81-13047 |
Ausgabe von Nachweisen der aktiven Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Beteiligungsnachweise) in einem der oben aufgeführten Sekretariate (gilt nur für Prüfungsordnung 2013). Bitte informieren Sie sich vorher, welchem Sekretariat die Veranstaltung (der Dozent/die DozentIn) zugeordnet ist, für die Sie den BN haben möchten.