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1. Allgemeine Fragen

F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?

A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen FAQs zugrunde liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. Generell ist dabei für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Für Studierende, die vor Oktober 2025 mit dem Studium des Ergänzungsfachs angefangen haben, gilt die Prüfungsordnung 2018 (PO 2018). Für Studierende, die im Oktober 2025 oder später mit dem Studium des Ergänzungsfachs angefangen haben, gilt die Prüfungsordnung 2025 (PO 2025). Die jeweilige Prüfungsordnung ist für den Zeitraum ihres gesamten Studiums wirksam.

F: Wo finde ich die Sekretariate, wann sind sie geöffnet und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?

A:

FachbereichAnsprechpartnerRaumÖffnungszeitenTelefon
Kommunikations- und Medienwissenschaft I und IVHerr Holec37.03.02.21nach Vereinbarung

 

0211/81-14108

Kommunikations- und Medienwissenschaft IIFrau Melzer37.03.02.17Di und Do 10-12 Uhr0211/81-14014
Kommunikations- und Medienwissenschaft IIIFrau Kress37.03.02.10nach Vereinbarung0211/81-11306