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1. Allgemeine Fragen

F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?

A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen FAQs zugrunde liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. Generell ist dabei für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Sie ist für den Zeitraum des gesamten Studiums wirksam. Ältere Prüfungsordnungen finden Sie im Archiv.

F: Wo finde ich die Sekretariate, wann sind sie geöffnet und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?

A:

Fachbereich

Ansprechpartner

Raum

Öffnungszeiten

Telefon

Kommunikations- und Medienwissenschaft I und IV

Frau May

37.03.02.21

nach Vereinbarung

 

0211/81-14108
Kommunikations- und Medienwissenschaft II Frau Melzer 37.03.02.17 Di und Do 10-12 Uhr 0211/81-14014
Kommunikations- und Medienwissenschaft III Frau Kress 37.03.02.10 nach Vereinbarung 0211/81-11306

Ausgabe von Nachweisen der aktiven Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Beteiligungsnachweise) bei Frau Kress (gilt nur für Prüfungsordnung 2013)

Verantwortlichkeit: