1. Allgemeine Fragen
F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?
A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen FAQs zugrunde liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. Generell ist dabei für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Sie ist für den Zeitraum des gesamten Studiums wirksam. Ältere Prüfungsordnungen finden Sie im Archiv.
F: Wo finde ich die Sekretariate, wann sind sie geöffnet und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?
A:
Fachbereich | Ansprechpartner | Raum | Öffnungszeiten | Telefon |
Kommunikations- und Medienwissenschaft I und IV | 37.03.02.21 | nach Vereinbarung | 0211/81-14108 | |
Kommunikations- und Medienwissenschaft II | Frau Melzer | 37.03.02.17 | Di und Do 10-12 Uhr | 0211/81-14014 |
Kommunikations- und Medienwissenschaft III | Frau Kress | 37.03.02.10 | nach Vereinbarung | 0211/81-11306 |
Ausgabe von Nachweisen der aktiven Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Beteiligungsnachweise) bei Frau Kress (gilt nur für Prüfungsordnung 2013)