1. Allgemeine Fragen
F: Was ist die Rechtsgrundlage dieser FAQs?
A: Die Rechtsgrundlage für die Bestimmungen, die diesen FAQs zugrunde liegen, ist die Bachelorprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät. Generell ist dabei für Sie die Prüfungsordnung verbindlich, die bei der Aufnahme Ihres Studiums galt. Für Studierende, die vor Oktober 2025 mit dem Studium des Ergänzungsfachs angefangen haben, gilt die Prüfungsordnung 2018 (PO 2018). Für Studierende, die im Oktober 2025 oder später mit dem Studium des Ergänzungsfachs angefangen haben, gilt die Prüfungsordnung 2025 (PO 2025). Die jeweilige Prüfungsordnung ist für den Zeitraum ihres gesamten Studiums wirksam.
F: Wo finde ich die Sekretariate, wann sind sie geöffnet und für welchen Fachbereich sind sie zuständig?
A:
Fachbereich | Ansprechpartner | Raum | Öffnungszeiten | Telefon |
Kommunikations- und Medienwissenschaft I und IV | Herr Holec | 37.03.02.21 | nach Vereinbarung |
0211/81-14108 |
Kommunikations- und Medienwissenschaft II | Frau Melzer | 37.03.02.17 | Di und Do 10-12 Uhr | 0211/81-14014 |
Kommunikations- und Medienwissenschaft III | Frau Kress | 37.03.02.10 | nach Vereinbarung | 0211/81-11306 |