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2. Ablauf und Struktur des Studiengangs

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?

A: Eine beispielhafte Übersicht dazu bietet der Studienplan für das Ergänzungsfach Politikwissenschaft.

F: Welche Nachweise der aktiven Teilnahme muss ich im Ergänzungsfach Politikwissenschaft erwerben?

A: Sie müssen in folgenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen Beteiligungsnachweise erwerben:

Für Studierende der PO 2025 gilt:

1. Studienjahr

Basismodul: 2 Vorlesungen Politikwissenschaft à 2 SWS (Einführung in die Politikwissenschaft, Politisches System Deutschlands)
Methodenmodul: 2 Basisübungen Politikwissenschaft à 2 SWS (Politische Theorie, Analyse politischer Systeme)

2. und 3. Studienjahr

Themenmodule:
Bereiche der Politikwissenschaft I: 2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS
Bereiche der Politikwissenschaft II: 2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS

Forschungsfelder der Politikwissenschaft I: 2 Vertiefungsseminare à 2 SWS
Forschungsfelder der Politikwissenschaft II: 2 Vertiefungsseminare à 2 SWS

Eine beispielhafte Übersicht dazu bietet der Studienplan für das EF Politikwissenschaft der PO 2025.

Für Studierende der PO 2018 gilt:

1. Studienjahr
Basismodul: 2 Vorlesungen Politikwissenschaft à 2 SWS (Einführung in die Politikwissenschaft, Politisches System Deutschlands) und 2 Basisübungen Politikwissenschaft à 2 SWS (Politische Theorie, Analyse politischer Systeme)
Methodenmodul: 2 Vorlesungen à 2 SWS (Methoden der Sozialwissenschaften I und II)

2. und 3. Studienjahr
Themenmodule:
Systeme & Strukturen: 2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS, 1 Vertiefungsseminar à 2 SWS
Bereiche & Prozesse: 2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS, 1 Vertiefungsseminar à 2 SWS
Europa & Int. Studien: 2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS, 1 Vertiefungsseminar à 2 SWS

Die Veranstaltungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (LSF) werden durch die Dozenten jeweils nur einem Themenmodul zugeordnet, das verbindlich für den Beteiligungsnachweis gilt. Sollten nach Absprache mit dem/der DozentIn zu einer Veranstaltung modulabweichende Abschlussprüfungen möglich sein, gilt für den Beteiligungsnachweis weiterhin der ursprüngliche Moduleintrag.

F: Wie bekomme ich die Nachweise der aktiven Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Beteiligungsnachweise/Studienleistungen)?

A: Nach dem Ende einer Lehrveranstaltung, in der Sie einen Nachweis der aktiven Teilnahme (Beteiligungsnachweis/Studienleistung) erworben haben, wird dieser von den Dozierenden im HISLSF eingetragen. Sie können sich am Ende des Semesters über Ihren Zugang vergewissern, ob das geschehen ist (Sie sollten allerdings u. a. aufgrund des Prüfungsbetriebs in der vorlesungsfreien Zeit ein wenig Geduld haben).

Zusätzlich müssen Sie unbedingt für alle während des Studiums des Ergänzungsfachs Politikwissenschaft besuchten Lehrveranstaltungen noch während der jeweiligen Vorlesungszeit den Beteiligungsnachweis bzw. die Studienleistung im Studierendenportal anmelden. Wenn Sie dies gemacht haben, werden die erfolgreich besuchten Lehrveranstaltungen zu einem späteren Zeitpunkt in Ihrem Studierendenportal vermerkt – dies geschieht immer automatisch am Ende eines jeweiligen Semesters bzw. zu Beginn des folgenden Semesters. Im Studierendenportal können Sie Ihre jeweils aktuelle Leistungsübersicht selbst einsehen und herunterladen. Dort erhalten Sie eine Übersicht über die im Studienverlauf bereits erbrachten Leistungen (Beteiligungsnachweise/Studienleistungen und erfolgreich absolvierte Abschlussprüfungen).

F: Was mache ich, wenn ich die Anmeldung von Beteiligungsnachweisen/Studienleistungen versäumt habe?

A: Anträge auf nachträgliche Anerkennung von Beteiligungsnachweisen/Studienleistungen, deren rechtzeitige Anmeldung im Studierendenportal von Ihnen versäumt wurde, erfolgen über das ATool. Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie unbedingt 1. den Beleg über die erbrachte Leistung (ausgestellt von der/dem jeweiligen Dozierenden oder von den jeweiligen Sekretariaten; keine Screenshots) sowie 2. Ihre aktuelle Leistungsübersicht hochladen.

F: Welche Abschlussprüfungen muss ich im Ergänzungsfach Politikwissenschaft ablegen?

A: Für Studierende der PO 2018 gilt: Sie müssen im Ergänzungsfach Politikwissenschaft insgesamt fünf Abschlussprüfungen (AP) ablegen - davon eine AP im Basismodul, eine AP im Methodenmodul und je eine AP in den drei Themenmodulen.
Die AP im Basismodul und im Methodenmodul sollten Sie idealerweise im ersten Studienjahr ablegen.
Die drei APs in den Themenmodulen müssen jeweils in den Themenmodulen "Systeme & Strukturen", „Bereiche & Prozesse“ und „Europa & Internationale Studien“ erbracht werden. Eine AP muss in einem Aufbauseminar bzw. einer Vorlesung im Aufbaubereich eines Themenmoduls ihrer Wahl abgelegt werden. Die anderen beiden APs müssen in den andreren beiden Themenmodulen jeweils im Vertiefungsbereich einmal als Haus- oder Studienarbeit und einmal als mündliche Prüfung erbracht werden.
Die AP im Basismodul oder im Methodenmodul muss bestanden sein, bevor Sie sich zu einer AP in einem Themenmodul anmelden können.
Eine exemplarische Übersicht dazu bietet der Studienplan für Studierende der PO 2018.

Für Studierende der PO 2025 gilt: Sie müssen im Ergänzungsfach Politikwissenschaft insgesamt sieben Abschlussprüfungen (AP) ablegen - jeweils eine AP in den beiden Basismodulen, eine AP im Methodenmodul und je eine AP in den beiden Aufbaumodulen und den beiden Vertiefungsmodulen.
Die AP in den beiden Basismodulen und im Methodenmodul sollten Sie idealerweise im ersten Studienjahr ablegen. Unter den AP in den Aufbau- und Vertiefungsmodulen müssen mindestens eine Haus- oder Studienarbeit (im „Vertiefungsmodul I“) und eine mündliche Prüfung (im „Vertiefungsmodul II“) sein.
Voraussetzung für die Anmeldung zur AP in den Aufbau- und Vertiefungsmodulen: Entweder müssen beide Basismodule oder es muss das Methodenmodul erfolgreich abgeschlossen sein (bestandene AP).
Eine beispielhafte Übersicht dazu bietet der Studienplan für Studierende der PO 2025.

F: Wie funktioniert die Anmeldung zu Seminaren in den Themenmodulen?

A: Es findet ein gemeinsames Losverfahren für die Seminare in den Themenmodulen der Bachelor-Studiengänge des Instituts für Sozialwissenschaften statt. Das Verfahren stellt eine gleichmäßigere und fairere Zuteilung von Seminarplätzen sicher. Beachten Sie hierfür bitte folgende Empfehlungen:

  1. Melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der internen Frist des Instituts für Sozialwissenschaften an. Eine nachträgliche Teilnahme am Losverfahren ist nicht möglich! Die interne Frist für das Losverfahren ist im Veranstaltungsverzeichnis HIS-LSF unter „Bemerkungen“ für jedes Seminar eingetragen. Die allgemein angegebene „Belegungsfrist“ ist aus technischen Gründen länger, aber bitte orientieren Sie sich unbedingt an der speziell angegebenen internen Frist.

  2. Für jede benötigte Zulassung sollten Sie sich sicherheitshalber in mehreren Seminaren anmelden. Im Bachelor Sozialwissenschaften benötigen Sie drei bis vier Plätze, in den Ergänzungsfächern benötigen Sie zwei bis drei Plätze pro Semester, um Ihr Studium in Regelstudienzeit abzuschließen.

  3. Je stärker die Nachfrage in einem Seminar ist, desto mehr zusätzliche Anmeldungen zu anderen Seminaren sollten Sie tätigen. Wie viele Anmeldungen für ein Seminar vorliegen, können Sie im HIS-LSF einsehen.

  4. Melden Sie sich ausschließlich für Seminare an, die für Ihren Studienabschluss relevant sind. Ggf. erhalten Sie sonst Seminarplätze, die Sie aus Interesse zusätzlich wahrnehmen würden, aber keine in Modulen oder bei Veranstaltungstypen, die Ihnen für den Pflichtteil Ihres Studiengangs noch fehlen. Eine Angabe von Prioritäten ist im Losverfahren nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.

F: Ich habe mich innerhalb der Frist für ein Seminar in einem Themenmodul angemeldet, aber keine Zulassung erhalten. Was mache ich jetzt?

A: Nach Ablauf des Losverfahrens werden im HIS-LSF die Zulassungen eingetragen. Beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Erfahrungsgemäß gibt es auch beim Losverfahren in vielen Kursen noch Nachrückmöglichkeiten. Bei fristgerechter Anmeldung erhalten Sie durch das Losverfahren automatisch eine Platzierung auf der Warteliste.

  2. Wenn Sie sich an die obigen Empfehlungen gehalten haben, aber trotzdem weniger Seminarzulassungen erhalten haben, als Sie benötigen, bitten wir Sie zunächst um etwas Geduld. Melden Sie sich bei Dozierenden, an deren Veranstaltung Sie teilnehmen möchten. In vielen Fällen werden in den Wochen nach dem Losverfahren Plätze frei.

  3. Umgekehrt gilt: Wenn Sie mehr Seminarzulassungen erhalten haben, als Sie benötigen, geben Sie überzählige Plätze bitte frei, damit jemand nachrücken kann.

F: Kann ich auch mit Kursen aus anderen Fächern (z.B. Medienwissenschaft) Credit Points für das Ergänzungsfach Politikwissenschaft erwerben?

A: Studierende im Ergänzungsfach Politikwissenschaft können durch die Studienordnung vorgeschriebene Kreditpunkte für ihr politikwissenschaftliches Studium ausschließlich in Veranstaltungen für das Ergänzungsfach Politikwissenschaft erwerben. Diese Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis des HIS-LSF dem Ergänzungsfach Politikwissenschaft zugeordnet. (Es können also nicht ersatzweise alle Kurse des Bachelor Sozialwissenschaften belegt werden – das ist ein anderer Studiengang.) Maßgeblich ist die Zuordnung im HIS-LSF zum Ergänzungsfach Politikwissenschaft.

Eventuelle Ausnahmen in begründeten Einzelfällen sind immer mit den Fachstudienberatern zu klären und schriftlich zu fixieren.

Im fachübergreifenden (!) Wahlpflichtbereich des Bachelor-Studiengangs (siehe Prüfungsordnung) können Sie allerdings auch Veranstaltungen anderer Fakultäten und anderer Fächer besuchen. Fragen zum fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich klären Sie bitte mit den StudienberaterInnen Ihres Kernfachs.

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an einer anderen Universität im In- oder Ausland belegt habe?

A: (NEU) Der Besuch von Veranstaltungen an anderen Universitäten wird laut Prüfungsordnung durch einen Nachweis der aktiven Teilnahme (Beteiligungsnachweise/Studienleistungen) im Ergänzungsfach Politikwissenschaft anerkannt, wenn die dort erbrachten Kursformen und Leistungen vergleichbar sind. Gleiches gilt für bestandene Abschlussprüfungen. Wenden Sie sich bei Rückfragen dazu, ob Anerkennungen möglich sind, an die Fachstudienberatung (im Falle von Auslandssemestern klären Sie sicherheitshalber vor dem Besuch der dortigen Kurse ab, ob die dort zu erbringenden Leistungen für das Studium Ihres Ergänzungsfachs Politikwissenschaft in Düsseldorf anerkennbar sind).

Der eigentliche Antrag auf Anerkennung der Leistungen an anderen Universitäten für Ihr Studium des Ergänzungsfachs Politikwissenschaft erfolgt über das ATool. Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie unbedingt die Belege über die an der anderen Universität erbrachten Leistungen (z. B. Transcript of Records/“Scheine“; keine Screenshots) sowie Ihre aktuelle Leistungsübersicht hochladen.