7. BAFöG
F: Ich muss das Formblatt 5 ausfüllen lassen, um eine Weiterzahlung der BAFöG-Leistungen zu beantragen. An wen kann ich mich wenden und was muss ich einreichen?
A: Bitte wenden Sie sich per Mail an PD Dr. Marco Dohle. Bitte schicken Sie 1. das für das BA-Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft vorausgefüllte Formblatt, 2. Ihre aktuelle Leistungsübersicht (verfügbar über das Studierenportal) und 3. Ihre Studienbescheinigung, aus der hervorgeht, in welchem Semester Sie das BA-Ergänzungsfach Kommunikations- und Medienwissenschaft studieren (verfügbar über das Studierendenportal).
F: Welche Prüfungen muss ich zum Ende des 4. Fachsemesters bestanden haben, um auf dem Formblatt 5 die „üblichen Leistungen“ bescheinigt zu bekommen und weiterhin BAFöG zu erhalten?
A: Für Studierende der PO 2018 gilt: 3 Modulprüfungen freier Wahl. Für Studierende der PO 2025 gilt: 4 Modulprüfungen freier Wahl.