7.Abschluss des Studiums
F: Wie errechnet sich die Endnote auf meinem Masterprüfungszeugnis?
A: Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den gewichteten Noten für die Masterarbeit, das Forschungsseminar bzw. das Teamprojekt und allen Abschlussprüfungen. Dabei werden
- die Masterarbeit dreifach,
- das Forschungsseminar bzw. das Teamprojekt zweifach und
- alle übrigen Abschlussprüfungen einfach gewichtet.
F: Ich habe meine Masterarbeit geschrieben und abgegeben! Was passiert nun?
A: Bitte überprüfen Sie über das Studierendenportal, ob in Ihrer Leistungsübersicht alle Beteiligungsnachweise und Abschlussprüfungen eingetragen worden sind und wenden Sie sich andernfalls an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung oder an die Prüfungsbeauftragte des Instituts (Dr. Astrid Zipfel).
Sobald Ihre Masterarbeit von beiden PrüferInnen unabhängig voneinander bewertet und die Note an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung gemeldet wurde und Ihre Leistungsübersicht komplett ist, können Sie bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Zeugnisses nicht automatisch erfolgt.
F: Ich wohne nicht mehr in Düsseldorf. Kann ich mir die Abschlussdokumente auf dem Postweg zusenden lassen?
A: Das ist möglich. Nachdem Ihnen die Bewertung Ihrer Masterarbeit mitgeteilt wurde und Sie sichergestellt haben, dass Ihre Leistungsübersicht komplett ist, beantragen Sie bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung Ihre Zeugnisunterlagen. Dabei können Sie auch um Zustellung auf dem Postweg bitten. Eine Zusendung ins Ausland ist allerdings leider nicht möglich.
F: Kann ich jemanden bevollmächtigen, das Transcript of Records, das Zeugnis und die Urkunde abzuholen?
A: Sie können jemanden, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, bevollmächtigen, Ihre Abschlussdokumente für Sie abzuholen. Die Vollmacht muss formlos schriftlich abgefasst sein.