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7.Abschluss des Studiums

F: Wie errechnet sich die Endnote auf meinem Masterprüfungszeugnis?

A: Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den gewichteten Noten für die Masterarbeit, das Forschungsseminar bzw. das Teamprojekt und allen Abschlussprüfungen. Dabei werden

  • die Masterarbeit dreifach,
  • das Forschungsseminar bzw. das Teamprojekt zweifach und
  • alle übrigen Abschlussprüfungen einfach gewichtet.

F: Ich habe meine Masterarbeit geschrieben und abgegeben! Was passiert nun?

A: Bitte überprüfen Sie über das Studierendenportal, ob in Ihrer Leistungsübersicht alle Beteiligungsnachweise und Abschlussprüfungen eingetragen worden sind und wenden Sie sich andernfalls an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung oder an die Prüfungsbeauftragte des Instituts (Dr. Astrid Zipfel). 

Sobald Ihre Masterarbeit von beiden PrüferInnen unabhängig voneinander bewertet und die Note an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung gemeldet wurde und Ihre Leistungsübersicht komplett ist, können Sie bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Zeugnisses nicht automatisch erfolgt.

F: Ich wohne nicht mehr in Düsseldorf. Kann ich mir die Abschlussdokumente auf dem Postweg zusenden lassen?

A: Das ist möglich. Nachdem Ihnen die Bewertung Ihrer Masterarbeit mitgeteilt wurde und Sie sichergestellt haben, dass Ihre Leistungsübersicht komplett ist, beantragen Sie bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung Ihre Zeugnisunterlagen. Dabei können Sie auch um Zustellung auf dem Postweg bitten.  Eine Zusendung ins Ausland ist allerdings leider nicht möglich.

F: Kann ich jemanden bevollmächtigen, das Transcript of Records, das Zeugnis und die Urkunde abzuholen?

A: Sie können jemanden, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, bevollmächtigen, Ihre Abschlussdokumente für Sie abzuholen. Die Vollmacht muss formlos schriftlich abgefasst sein.