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2. Ablauf und Struktur des Studiengangs

F: In welchem Semester sollte ich welche Lehrveranstaltungen besuchen?

A: Eine beispielhafte Übersicht dazu bietet der Studienplan für das Ergänzungsfach Soziologie.

F: Welche Nachweise der aktiven Teilnahme muss ich im Ergänzungsfach Soziologie erwerben?

A: Sie müssen in folgenden Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen Beteiligungsnachweise erwerben:

1. Studienjahr

Basismodul

 

 



Methodenmodul

 

2 Vorlesungen Soziologie à 2 SWS (Grundlagen der Soziologie, Sozialstruktur der Bundesrepublik Deutschland)

2 Basisübungen Soziologie I + II à 2 SWS

 

2 Vorlesungen Methoden der Sozialwissenschaften I + II à 2 SWS

2. und 3. Studienjahr

 

Themenmodule:

Individuum & Gesellschaft
 

Systeme & Strukturen
 

Bereiche & Prozesse

 

 

 

2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS

1 Vertiefungsseminar à 2 SWS

2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS

1 Vertiefungsseminar à 2 SWS

2 Aufbauseminare oder Vorlesungen à 2 SWS

1 Vertiefungsseminar à 2 SWS

Die Veranstaltungen des Themenmoduls werden nur einem Modul zugeordnet. Sollten zu den Veranstaltungen des Themenmoduls modulabweichende Abschlussprüfungen zugelassen sein, bleibt für den Beteiligungsnachweis der ursprüngliche Moduleintrag erhalten.

F: Wie bekomme ich die Nachweise der aktiven Teilnahme?

A: Nach dem Ende einer Lehrveranstaltung, in der Sie einen Beteiligungsnachweis erworben haben, wird dieser in das HIS-LSF eingetragen. Sie können sich am Ende des Semesters über Ihren Zugang vergewissern, ob das geschehen ist (Sie sollten allerdings aufgrund des Prüfungsbetriebs in der vorlesungsfreien Zeit ein wenig Geduld haben).

Für Studierende der PO 2013 gilt:

Studierenden der PO 2013 wird zusätzlich von dem jeweiligen Dozenten bzw. der jeweiligen Dozentin ein schriftlicher Nachweis der aktiven Teilnahme ausgestellt. Diese Nachweise können Sie in der Regel im zuständigen Sekretariat abholen. Diese Nachweise müssen Sie vorlegen, wenn Sie sich am Ende des Studiums Ihr Transcript of Records ausstellen lassen wollen.

Für Studierende der PO 2018 gilt:

Studierende der PO 2018 müssen für alle während des Studiums des Ergänzungsfachs Soziologie besuchten Lehrveranstaltungen, in denen ein Nachweis der aktiven Teilnahme erbracht wurde, den Beteiligungsnachweis im Studierendenportal anmelden. In diesem Fall werden die erfolgreich besuchten Lehrveranstaltungen in Ihrem Studierendenportal vermerkt. Anders als bei Studierenden der PO 2013 wird Studierenden der PO 2018 kein gesonderter schriftlicher Nachweis für die erfolgreiche Teilnahme an Seminaren ausgestellt.

F: Wann sollte ich welche Prüfungen innerhalb des Studiums ablegen?

A:

1. Studienjahr

Basismodul (1 AP)

Methodenmodul (1 AP)

 

in der Vorlesung Soziologie

in der Vorlesung Methoden der Sozialwissenschaften

2. und 3. Studienjahr

Themenmodule (3 AP)

 

in je einem Seminar der Themenmodule Individuum & Gesellschaft, Systeme & Strukturen und Bereiche & Prozesse. Davon 1 AP in einem Aufbauseminar oder einer Vorlesung, 2 AP in Vertiefungsseminaren.

Eine bestandene Abschlussprüfung entweder im Basis- oder Methodenmodul ist Voraussetzung für die Anmeldung einer AP in einem Themenmodul.  Mindestens eine Abschlussprüfung in den Themenmodulen muss in der Form einer Hausarbeit oder Studienarbeit abgelegt werden. Mindestens eine Abschlussprüfung in den Themenmodulen muss in der Form einer mündlichen Prüfung abgelegt werden.

Nicht in jedem Aufbau- oder Vertiefungsseminar kann eine Abschlussprüfung absolviert werden. Ob in einer Lehrveranstaltung eine Abschlussprüfung angeboten wird, kann dem Eintrag im LSF entnommen werden. Generell gilt, dass Abschlussprüfungen in dem Fach Soziologie nur von einem Fachvertreter abgenommen werden können.

F: Wie funktioniert die Anmeldung zu Seminaren in den Themenmodulen?

A: Es findet ein gemeinsames Losverfahren für die Seminare in den Themenmodulen der Bachelor-Studiengänge des Instituts für Sozialwissenschaften statt. Das Verfahren stellt eine gleichmäßigere und fairere Zuteilung von Seminarplätzen sicher. Beachten Sie hierfür bitte folgende Empfehlungen:

  1. Melden Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der internen Frist an. Eine nachträgliche Teilnahme am Losverfahren ist nicht möglich! Die interne Frist für das Losverfahren ist im Veranstaltungsverzeichnis HIS-LSF unter „Bemerkungen“ für jedes Seminar eingetragen, die „Belegungsfrist“ ist aus technischen Gründen länger.

  2. Für jede benötigte Zulassung sollten Sie sich zu zwei bis drei Seminaren anmelden. Im Bachelor Sozialwissenschaften benötigen Sie drei bis vier Plätze, in den Ergänzungsfächern benötigen Sie zwei bis drei Plätze pro Semester, um Ihr Studium in Regelstudienzeit abzuschließen.

  3. Je stärker die Nachfrage in einem Seminar ist, desto mehr zusätzliche Anmeldungen sollten Sie tätigen. Wie viele Anmeldungen für ein Seminar vorliegen, können Sie im HIS-LSF einsehen.

  4. Melden Sie sich ausschließlich für Seminare an, die für Ihren Studienabschluss relevant sind. Ggf. erhalten Sie sonst Seminarplätze, die Sie aus Interesse zusätzlich wahrnehmen würden, aber keine in Modulen oder bei Veranstaltungstypen, die Ihnen für den Pflichtteil Ihres Studiengangs noch fehlen. Eine Angabe von Prioritäten ist im Losverfahren nicht möglich.

Ausführliche Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.

F: Ich habe mich innerhalb der Frist für ein Seminar in einem Themenmodul angemeldet, aber keine Zulassung erhalten. Was mache ich jetzt?

A: Nach Ablauf des Losverfahrens werden im HIS-LSF die Zulassungen eingetragen. Beachten Sie dazu folgende Hinweise:

  1. Erfahrungsgemäß gibt es auch beim Losverfahren in vielen Seminaren noch Nachrückmöglichkeiten. Bei fristgerechter Anmeldung erhalten Sie durch das Losverfahren automatisch eine Platzierung auf der Warteliste.

  2. Wenn Sie sich an die obigen Empfehlungen gehalten haben, aber trotzdem weniger Seminarzulassungen erhalten haben, als Sie benötigen, bitten wir Sie zunächst um etwas Geduld. Melden Sie sich bei Dozierenden, an deren Veranstaltung Sie teilnehmen möchten. In vielen Fällen werden in den Wochen nach dem Losverfahren Plätze frei.

  3. Umgekehrt gilt: Wenn Sie mehr Seminarzulassungen erhalten haben, als Sie benötigen, geben Sie überzählige Plätze bitte frei, damit jemand nachrücken kann.

F: Kann ich auch mit Kursen aus anderen Fächern (z.B. Medienwissenschaft) Credit Points für das Ergänzungsfach Soziologie erwerben?

A: Studierende im Ergänzungsfach Soziologie können durch die Studienordnung vorgeschriebene Kreditpunkte ausschließlich in Veranstaltungen für das Ergänzungsfach Soziologie erwerben. Diese Veranstaltungen sind im Vorlesungsverzeichnis des HIS-LSF dem Ergänzungsfach Soziologie zugeordnet. (Es können also nicht ersatzweise alle Kurse des Bachelor Sozialwissenschaften belegt werden – das ist ein anderer Studiengang.) Maßgeblich ist die Zuordnung im HIS-LSF zum Ergänzungsfach Soziologie.

Eventuelle Ausnahmen in begründeten Einzelfällen sind immer mit der Fachstudienberatung zu klären und schriftlich zu fixieren.

Im fachübergreifenden (!) Wahlpflichtbereich des Bachelor-Studiengangs (siehe Prüfungsordnung) können Sie allerdings auch Veranstaltungen anderer Fakultäten und anderer Fächer besuchen. Fragen zum fächerübergreifenden Wahlpflichtbereich klären Sie bitte mit den Studienberaterung Ihres Kernfachs.

F: Wie kann ich mir Veranstaltungen anrechnen lassen, die ich an Partneruniversitäten im Ausland belegt habe?

A: Der Besuch von Veranstaltungen an anderen Universitäten wird laut Prüfungsordnung durch einen Nachweis der aktiven Teilnahme im Ergänzungsfach Soziologie anerkannt, wenn die dort erbrachten Kursformen und Leistungen vergleichbar sind. Wenden Sie sich für die Anerkennung an die Fachstudienberatung. Legen Sie dazu der Fachstudienberatung die erhaltenen Nachweise (Transcript of Records/“Scheine“) vor. Falls aus diesen für Außenstehende nicht ersichtlich ist, in welches Modul die Veranstaltung einzuordnen ist und welcher Workload erbracht wurde, können Sie weitere Unterlagen zu den besuchten Seminaren vorlegen.

Verantwortlichkeit: