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7.Abschluss des Studiums

F: Wie errechnet sich die Endnote auf meinem Masterprüfungszeugnis?

A: Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich als arithmetisches Mittel aus den gewichteten Noten für die Masterarbeit, das Teamprojekt und allen Abschlussprüfungen. Dabei werden

  • die Masterarbeit dreifach,
  • das Teamprojekt zweifach und
  • alle übrigen Abschlussprüfungen einfach gewichtet.

F: Ich habe meine Masterarbeit geschrieben und abgegeben! Was passiert nun?

A: Bitte überprüfen Sie über das Studierendenportal, ob in Ihrer Leistungsübersicht alle Beteiligungsnachweise und Abschlussprüfungen eingetragen worden sind und wenden Sie sich andernfalls an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung oder an die Prüfungsbeauftragte des Instituts (Dr. Astrid Zipfel). Sofern Sie nach einer älteren PO als der von 2018 studieren, fordern Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer Ihr Transcript of Records bei der Prüfungsbeauftragten (Dr. Astrid Zipfel) an und kümmern Sie sich um die Wahlpflichtanlage zum Transkript (nähere Informationen dazu finden Sie hier).

Sobald Ihre Masterarbeit von beiden PrüferInnen unabhängig voneinander bewertet und die Note an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung gemeldet wurde und Ihre sonstigen Studiendokumente komplett sind (Leistungsübersicht und - bei PO vor 2018 zudem Transkript mit Wahlpflichtanhang), können Sie bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Zeugnisses nicht automatisch erfolgt.

F: Ich wohne nicht mehr in Düsseldorf. Kann ich mir die Abschlussdokumente auf dem Postweg zusenden lassen?

A: Das ist möglich. Nachdem Ihnen die Bewertung Ihrer Masterarbeit mitgeteilt wurde und Sie sichergestellt haben, dass Ihre Leistungsübersicht komplett ist (bzw. Transcript of Records und Wahlpflichtanhang im Prüfungsamt vorliegen, sofern Sie nach einer PO vor 2018 studieren), beantragen Sie bei der Studierenden- und Prüfungsverwaltung Ihre Zeugnisunterlagen. Dabei können Sie auch um Zustellung auf dem Postweg bitten.  Eine Zusendung ins Ausland ist allerdings leider nicht möglich.

F: Kann ich jemanden bevollmächtigen, das Transcript of Records, das Zeugnis und die Urkunde abzuholen?

A: Sie können jemanden, der sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann, bevollmächtigen, Ihre Abschlussdokumente für Sie abzuholen. Die Vollmacht muss formlos schriftlich abgefasst sein.

Verantwortlichkeit: