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4.Prüfungen

F: Wie melde ich mich für die Abschlussprüfungen an?

A: Die Anmeldung für Prüfungen erfolgt ausschließlich online über das Studierendenportal. Eine Anleitung finden Sie hier.

F: Wer ist prüfungsberechtigt?

A: Prüfungsberechtigt sind alle FachvertreterInnen, die mindestens über einen Master-, Magister- oder Diplomabschluss verfügen, also auch wissenschaftliche MitarbeiterInnen. Eine Übersicht der Prüfungsberechtigten finden Sie bei der Prüfungsanmeldung im Studierendenportal. Hierbei ist im Einzelnen Folgendes zu beachten:

  • Prüfungen zu Lehrveranstaltungen bzw. Modulabschlussprüfungen werden von den Dozierenden abgenommen, die den Kurs leiten. In Ausnahmefällen (v.a. bei externen Lehrbeauftragten) ist eine Prüfung nicht möglich. Dies wird dann im Vorlesungsverzeichnis bzw. zu Beginn des Kurses bekannt gegeben.
  • Betreuung von Teamprojekten:  Die von den Studierenden vorgeschlagenen PrüferInnen aus dem Kreis der Prüfungsberechtigsten sollen i.d.R. berücksichtigt werden. Ihre Vorschläge sollten sich an Ihren und den Interessens- und Forschungsschwerpunkten der Lehrenden orientieren, d.h. die Betreuung der Teamprojekte ist nicht an die BetreuerInnen des jeweiligen Masterforums gebunden.
  • Besonderheit bei Abschlussarbeiten: Eine/r der PrüferInnen muss aus dem Kreis der (Junior-) ProfessorInnen bzw. PrivatdozentInnen stammen, es ist aber nicht explizit festgelegt, dass dies der/die ErstbetreuerIn sein muss.

F: Aus welchen Gründen könnte eine Anmeldung für eine Abschlussprüfung abgelehnt werden?

A: Sämtliche Prüfungen können Sie nur ablegen, wenn Sie für den Masterstudiengang Politische Kommunikation regulär eingeschrieben sind. In einem Urlaubssemester können keine Prüfungen absolviert werden.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass jedes Ergebnis einer Abschlussprüfung dem Prüfungsamt mitgeteilt wird. Geschieht das nicht, gilt die Prüfung als „offener Versuch“, und eine weitere Anmeldung für eine AP im gleichen Modul wird nicht akzeptiert. Auch falls eine Prüfungsleistung nicht erbracht wird, ist es daher wichtig, die Studierenden- und Prüfungsverwaltung darüber zu informieren. Schreiben Sie also beispielsweise eine Hausarbeit und geben diese zum festgesetzten Termin nicht ab, können Sie solange keine weitere Prüfung im entsprechenden Modul ablegen, bis der Studierenden- und Prüfungsverwaltung mitgeteilt wird, dass Sie nicht bestanden haben.

Falls Sie eine Modulprüfung bereits erfolgreich abgelegt haben, können Sie diese NICHT wiederholen, d.h. es ist auch keine Notenverbesserung mehr möglich.

Die Zulassung zu Abschlussprüfungen, Teamprojekten oder Masterarbeiten setzt nicht voraus, dass Sie zuvor bestimmte Prüfungen bestanden haben. Für Abschlussprüfungen gelten bestimmte Anmeldefristen, über die Sie sich bei den jeweiligen Dozierenden informieren können.

Verantwortlichkeit: