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4.4.Masterarbeit

F: Von wem kann ich meine Masterarbeit betreuen lassen?

A: Die Masterarbeit wird von zwei Prüfern oder Prüferinnen unabhängig voneinander bewertet, wobei einer der beiden Prüfer/innen dem Kreis der lehrenden (Junior-) Professoren und Professorinnen oder Privatdozenten und Privatdozentinnen angehören muss. Die Prüfungsberechtigten zur Masterarbeit sind im Studierendenportal aufgelistet. Der/die Erstgutachter/in auch die eigentliche Betreuung der Arbeit. Sollten Sie also Fragen haben, ist er/sie der/die richtige Ansprechpartner/in.

F: Wie kann ich mich für die Masterarbeit anmelden?

A: Zur Masterarbeit können Sie sich jederzeit anmelden. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie eingeschrieben sind und sich nicht in einem Urlaubssemester befinden. Sie sollten die Arbeit rechtzeitig – ca. einen Monat vor Anmeldung – planen und ein mögliches Thema mit Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin absprechen. Auch die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt über das Studierendenportal (eine Anleitung finden Sie hier). Bei der Anmeldung müssen Sie den endgültigen Titel Ihrer Arbeit in deutscher und englischer Sprache sowie auch bereits die Zweitgutachterin / den Zweitgutachter Ihrer Arbeit (bitte nur nach vorheriger Rücksprache mit dieser / diesem!) eintragen. Die Bearbeitungszeit beginnt, sobald Ihre Gutachterin / Ihr Gutachter Ihren Antrag (ebenfalls online über das Portal) angenommen hat und die Anmeldung vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt wurde. Sie werden per Email über den Beginn der Bearbeitungsfrist und Ihren genauen Abgabetermin informiert. Bitte überprüfen Sie Ihr Email-Postfach und halten Sie bei Problemen bzw. bei Ausbleiben einer Bestätigungsnachricht Rücksprache mit dem Prüfungsamt / der Prüfungsbeauftragten.

 

F: Wie lange habe ich für die Masterarbeit Zeit?

A: Sobald der Prüfungsausschussvorsitzende Ihre Anmeldung zur Masterarbeit bestätigt hat, beginnt die sechsmonatige Bearbeitungszeit.

F: Kann ich von der Masterarbeit auch zurücktreten?

A: Sie können das Thema der Arbeit bis vier Wochen nach der Themenausgabe zurückgeben. Von dieser Möglichkeit können Sie aber nur einmal Gebrauch machen!

F: Kann ich die Bearbeitungsfrist für die Masterarbeit verlängern?

A: Über einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Masterarbeit (maximal vier Wochen) entscheidet der Prüfungsausschuss für gestufte Studiengänge. Den begründeten Antrag richten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin per Email an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung. Bitte setzen Sie sowohl Ihren Betreuer / Ihre Betreuerin als auch Astrid Zipfel als Prüfungsbeauftragte "cc" und bitten Sie Ihren Betreuer / Ihre Betreuerin, sein / ihr Einverständnis zu einer Verlängerung Frau Zipfel per Email zu bescheinigen. Die Information darüber, ob eine Verlängerung gewährt wurde, erfolgt über die Studierenden- und Prüfungsverwaltung.

F: Wie sieht der zeitliche Ablauf der Masterarbeit aus?

A:

Zeitablauf: Gesamtzeitraum etwa sieben bis acht Monate

Themenabklärung

 
  • Rechtzeitiges Gespräch zur Themenabklärung mit der Prüferin bzw. dem Prüfer ca. 6 Wochen vor Anmeldung
 
  • Gespräch mit der Zweitprüferin bzw. mit dem Zweitprüfer
 
  • Festlegung und Formulierung des Themas (d.h. auch des Titels der Arbeit)
 
Prüfungsanmeldung Online über das Studierendenportal unter Angabe von Titel und Zweitprüfer/in
Annahme des Antrags durch Prüfer/in und Prüfungsausschussvorsitzende(n)  
  • Erfolgt online.
  • Information zum Beginn und zum Ende der Bearbeitungsfrist per Email
 

Abgabetermin

Ende der Bearbeitungszeit

Um einen Studienabschluss innerhalb von 4 Semester zu gewährleisten, sollten Sie Ihre Masterarbeit spätestens zum 15. März eines Jahres anmelden. Den empfohlenen Zeitplan für die Durchführung der Masterarbeit finden Sie hier.

F: Wie kann ich erreichen, dass der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit in dem von mir gewünschten Zeitraum liegt?

A: Sie können den Bearbeitungszeitraum durch den Zeitpunkt der Anmeldung im Studierendenportal beeinflussen. Dieser Antrag wird in der Regel zügig von Ihrer Prüferin / Ihrem Prüfer und von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bearbeitet. Aufgrund von Abwesenheit, Urlaub oder Krankheit kann es hier aber auch zu kurzzeitigen Verzögerungen kommen, so dass Sie keinen Einfluss auf den genauen Tag des Beginns Ihrer Bearbeitungsfrist haben.

F: Welchen Umfang sollte meine Masterarbeit haben?

A: Sie sollen innerhalb der Masterarbeit nachweisen, dass Sie vertiefte Sach- und Methodenkenntnisse im Fach erworben haben. Die Masterarbeit muss einen Umfang von 18.000 (ca. 60 Seiten) und 30.000 Wörtern (ca. 100 Seiten) haben.

F: Wie reiche ich die Masterarbeit ein?

A: Die Einreichung der Masterarbeit erfolgt online über das Studierendenportal. Für die fristgerechte Abgabe der Masterarbeit ist deren rechtzeitiges Hochladen im Studierendenportal maßgeblich. Zusätzlich können Ihre Gutachter ein ausgedrucktes Korrekturexemplar anfordern (dies wird bei der Anmeldung der Arbeit festgehalten). Dieses reichen Sie direkt bei den Gutachtern ein. Eine Anleitung zur Abgabe der Masterarbeit finden Sie hier.

Verantwortlichkeit: