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4.1.Schriftliche Abschlussprüfungen

F: Welche schriftlichen Prüfungsformen gibt es? Wo liegen die Unterschiede?

A: Eine schriftliche Prüfung kann in Form einer Klausur, einer Studienarbeit oder Hausarbeit abgelegt werden. Dabei ist die Besonderheit einer Studienarbeit, dass sie aus einer mündlichen Präsentation und einer schriftlichen Ausarbeitung aus dem Stoffgebiet einer Lehrveranstaltung besteht, während eine Hausarbeit ausschließlich eine schriftliche Arbeit ist.
Daneben bietet die Prüfungsordnung die Möglichkeit, eine Abschlussprüfung in Form einer Projektarbeit abzulegen. Innerhalb einer Projektarbeit sollen fachspezifische Methoden auf Untersuchungsgegenstände aus dem Stoffgebiet einer oder mehrerer Lehrveranstaltungen angewandt werden. Sie besteht aus einer mündlichen Präsentation und schriftlichen Ausarbeitung der Ergebnisse. Zu einer Projektarbeit kann auch ein schriftlicher Test gehören. Schriftlichen Ausarbeitungen muss eine Erklärung beigefügt werden, mit der Sie versichern, die schriftliche Arbeit selbstständig verfasst zu haben.

 

F: Welche Bearbeitungszeit bzw. Umfang haben schriftliche Abschlussprüfungen?

A: Eine Klausur dauert meistens 90 Minuten. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitungszeit auf bis zu 180 Minuten verlängert werden. Ein schriftlicher Test umfasst in der Regel 60 Minuten. Bei einer Studienarbeit beträgt die Dauer der mündlichen Präsentation mindestens 15, höchstens 45 Minuten; der Umfang des schriftlichen Teils soll bei 1500-4500 Wörtern (5 bis 15 Seiten) liegen. Eine Hausarbeit schließlich umfasst 4500-7500 Wörter – das entspricht in etwa 15 bis 25 Seiten. Bei einer Projektarbeit dauert die mündliche Präsentation mindestens 15, höchstens 45 Minuten. Der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung beträgt mindestens 1500 Wörter (ca. 5 Seiten) und maximal 7500 Wörter (ca. 25 Seiten).

F: Bis wann muss ich mich für schriftliche Prüfungen angemeldet haben?

A: Für Klausuren müssen Sie sich bis spätestens 7 Tage vor dem Klausurtermin angemeldet haben. Bei Haus-, Studien- oder Projektarbeiten sollte die Anmeldung ebenfalls spätestens 7 Tage vor Beginn der Bearbeitungsfrist erfolgt sein.

F: Wie melde ich mich für eine schriftliche Prüfung an?

A: Die Anmeldung für schriftliche Prüfungen erfolgt über das Studierendenportal. Über das Vorgehen bei der Anmeldung können Sie sich auch hier informieren. Die Prüfung ist erst angemeldet, wenn eine Bestätigung durch die Prüferin / den Prüfer (ebenfalls online über das Portal) erfolgt ist.

F: Wie kann ich mich von einer schriftlichen Prüfung abmelden bzw. zurücktreten?

A: Einen Prüfungsrücktritt von Klausuren nehmen Sie ebenfalls über das Studierendenportal vor. Die Rücktrittsfristen werden Ihnen dort bei den angemeldeten Prüfungen angezeigt. Sie können sich bis sieben Tage vor der Themenausgabe von einer Haus- oder Studienarbeit bzw. sieben Tage vor dem Prüfungstermin von einer Klausur abmelden.

Wollen Sie nach dieser Frist zurücktreten, muss Ihr Rücktrittsantrag begründet sein und vom Prüfungsausschuss anerkannt werden, da die Prüfung ansonsten mit „nicht ausreichend“ bewertet wird. Rücktrittsgesuche sind schriftlich, mit Begründung, evtl. beigefügten Belegen und folgenden Angaben an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Herrn Lechtenfeld) zu stellen:

  • Name, Vorname, Matrikelnummer, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Prüfer/in, Fach, Titel und Art der Abschlussprüfung, Prüfungs- bzw. Abgabetermin

Ein Prüfungsrücktritt bei Hausarbeiten ist nicht über das Studierendenportal möglich! In einem solchen Fall müssen Sie sich direkt an das Prüfungsamt wenden.

Die Dozenten bzw. die Dozentinnen und die Sekretariate nehmen keine Rücktrittsgesuche entgegen!

Bitte informieren Sie Ihren Prüfer oder Ihre Prüferin über eine Abmeldung oder einen Rücktritt, z.B. indem Sie Ihre Mail an das Prüfungsamt in Kopie an diese(n) schicken.

F: Ich muss eine Klausur schreiben und bin krank. Was nun?

A: Stellt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Ihnen eine Erkrankung fest, müssen Sie das sofort dem Prüfungsamt schriftlich oder per Email an mitteilen. Danach sollten Sie den/die Prüfer/in über die Krankheit informieren. Suchen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin auf und lassen dort das „Formular für die Bescheinigung der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens bei Hochschulprüfungen“ ausfüllen. Das ausgefüllte Formular muss spätestens nach vier Kalendertagen im Akademischen Prüfungsamt abgegeben werden.

F: Wie lange habe ich für schriftliche Prüfungen Zeit?

A: Die Bearbeitungszeit für Studienarbeiten endet zwei Monate nach Abschluss der mündlichen Leistung, spätestens zum Vorlesungsbeginn des darauf folgenden Semesters. Die Bearbeitungszeit für Hausarbeiten endet in der Regel zwei Monate nach Ausgabe des Themas. Die Themen werden in der Vorlesungszeit des laufenden Semesters vergeben. Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Bericht bei Projektarbeiten endet in der Regel zwei Monate nach dem Abschluss der praktischen Projektarbeit. Die genauen Termine werden von den Prüferinnen bzw. Prüfern festgelegt.

F: Gibt es eine Möglichkeit, die Bearbeitungsfrist für Haus-, Studien- und Projektarbeiten zu verlängern?

A: In begründeten Fällen ist es möglich, die Bearbeitungszeit von Haus- Studien- und Projektarbeiten um maximal vier Wochen zu verlängern). Wenden Sie sich in einem solchen Fall an den Betreuer / die Betreuerin Ihrer Arbeit, der bzw. die Sie über das weitere Vorgehen informieren wird. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Verlängerung von Teamprojekten bzw. der Masterarbeit (siehe die FAQs zu den jeweiligen Themen).

F: Bis wann müssen schriftliche Prüfungen benotet worden sein?

A: Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen die Benotung von Klausuren, Haus-, Studien- und Projektarbeiten innerhalb von sechs Wochen mitgeteilt wird.

Verantwortlichkeit: