F: Was ist das „Transcript of Records“?
PO 2018
A: Das „Transcript of Records“ erhalten Sie mit Ihrem Studienabschluss. In ihm sind alle von Ihnen während des Studiums besuchten Lehrveranstaltungen aufgeführt, in denen ein Beteiligungsnachweis oder eine Abschlussprüfung erbracht wurde. Es dokumentiert Ihren individuellen Studienverlauf und die gewählten Studienschwerpunkte und unterstützt Bewerbungen für weitere Studiengänge (z.B. Master) oder für den Berufseinstieg. Im Transcript of Records finden Sie zudem separate Summern der Creditpoints für jedes der drei Fächer im BA Sozialwissenschaften und für den Methodenbereich, sodass Sie für Anforderungsprofile fachspezifischer Master gewappnet sind. Das Transcript of Records ist neben dem Bachelorzeugnis und der Bachelorurkunde ein wichtiges Studiendokument.
PO 2013
A: Im Transcript of Records sind alle von Ihnen während des Studiums besuchten Lehrveranstaltungen, in denen ein Beteiligungsnachweis erbracht wurde, aufgeführt. Es dokumentiert Ihren individuellen Studienverlauf und die gewählten Studienschwerpunkte und unterstützt Bewerbungen für weitere Ausbildungen oder den Berufseinstieg. Das Transcript of Records ist neben dem Bachelorzeugnis und der Bachelorurkunde ein wichtiges Studiendokument.
F: Wie erhalte ich das Transcript of Records (und nur für PO 2013: die Anlage zum ToR)?
PO 2018
Das Transcript of Records wird von der SPV (Prüfungsamt) ausgestellt. Sie sollten in Ihrer Leistungsübersicht im Studierendenportal stets im Folgesemester prüfen, ob alle BN und AP eingetragen wurden. So behalten Sie den Überblick.
Die Belegung der Kurse aus dem Wahlpflichtbereich erledigen Sie in Eigenregie. Die an der Philosophischen Fakultät belegten Kurse sollten nach BN-Anmeldung bei den Dozierenden von der SPV in Ihre Leistungsübersicht übertragen werden und dort auftauchen. Leistungen des Zentrum Studium Universale oder anderer Fakultäten sowie Vorleistungen, die Sie zuvor an anderen Hochschulen oder Universitäten (nicht: Berufsausbildungen, Berufskollegs o.ä.) erbracht haben, legen Sie bitte mit Belegen bei den Studienräten zur Anerkennung vor.
PO 2013
A: Das Transcript of Records wird von den Studienräten ausgestellt (). Vorab sollten Sie überprüfen, ob alle Studienleistungen vollständig eingetragen sind. Das können Sie selbst tun, nachdem Sie sich für den Zugriff auf die Transcript-Datenbank angemeldet haben (siehe hier). Alternativ können Sie sich eine Kontroll-Mail schicken lassen: Auf Ihre Emailanfrage wird von eine Kontroll-Mail versandt, in der die während Ihres Studiums besuchten Veranstaltungen aufgeführt sind.
In der Anfrage geben Sie bitte unbedingt die eigene Matrikelnummer und E-Mail-Adresse an, sonst wird Ihnen keine Kontroll-Mail zugeschickt. Überprüfen Sie die zugehende Kontroll-Mail auf Vollständigkeit aller Eintragungen. Bei Unvollständigkeit wenden Sie sich bitte direkt an die Fachsekretariate. Nur von dort werden Korrekturen veranlasst.
Für die separat erforderliche Anlage zum Transcript für die Veranstaltungen des FÜW (fächerübergreifender Wahlbereich; wie z.B. Studium Universale, Sprachkurse etc.) müssen Sie die Belege über mindestens 18 CP und diese ausgefüllte Anlage zum Transcript den Studienräten in den Sprechstunden oder elektronisch übermittelt vorlegen. Bitte kontaktieren Sie die Studienräte erst, wenn 18 CP belegt werden können und Sie nicht planen noch weitere CP im FÜW zu erwerben.
Für Ihre Leistungen aus dem fächerübergreifenden Wahlbereich (FÜW) erhalten Sie i.d.R. Scheine, die Sie sorgfältig sammeln und aufbewahren, bis Sie mindestens 18 CP erreicht haben, die erforderlich sind. Eine vorherige Einzeleintragung ist grundsätzlich aus administrativen Gründen nicht vorgesehen. Nach Übermittlung an die SPV werden die mindestens 18 CP des FÜW in Ihrer Leistungsübersicht aufgeführt.
F: Ich möchte mich bewerben und benötige eine vorläufige Leistungsübersicht. Was muss ich tun?
A: Sie haben die Möglichkeit, bei (Sprechzeiten: Mo, Mi, Do und Fr 9-12 Uhr; Di 13-16 Uhr) im Prüfungsamt eine vorläufige Leistungsübersicht zu beantragen, auch wenn die Endnote der Bachelorarbeit noch nicht feststeht. Beachten Sie aber, dass dort nur die Noten aufgeführt werden, die dem Prüfungsamt durch die Dozenten bzw. die Dozentinnen mitgeteilt wurden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass Sie einen Anspruch auf die Einhaltung der Korrekturzeiten haben.
Falls Sie Ihre Bachelorarbeit bereits abgegeben haben, und sämtliche Noten beim Prüfungsamt eingegangen sind, schauen Sie hier nach, wie Sie Ihr endgültiges Abschlusszeugnis und die Bachelorurkunde bekommen können.